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Gast Author / 14.08 2018

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Gastblogpost von Dr. Manfred Steinröx* zur Kölner Bettensteuer

Das von der Kölner Kulturförderabgabe nicht begünstigte Millowitsch-Theater; © Superbass / Wikimedia Commons CC-BY-SA-3.0
Das von der Kölner Kulturförderabgabe nicht begünstigte Millowitsch-Theater; © Superbass / Wikimedia Commons CC-BY-SA-3.0

 

* Der Autor schreibt als Hamburger aus der Perspektive eines von der Kölner Bettensteuer betroffenen Geschäftsreisenden

Wer als Geschäftsreisender Köln besucht, ist bekanntlich von der dort zu entrichtenden „Kulturförderabgabe“ befreit. Jedenfalls prinzipiell. Auf schriftliche Erklärung der beruflich zwingenden Erforderlichkeit der Beherbergung (zwei Seiten zuzüglich zwei Seiten Rechts- und Datenschutzbelehrung) erstattet das Steueramt der Stadt die besser als „Bettensteuer“ bekannte Abgabe. Zumindest theoretisch.

Ich habe dies nach einem Hotelaufenthalt anlässlich eines TÜV-Seminars im November 2017 als verwaltungsgestählter und optimistischer Mensch versucht - übrigens auf ausdrückliches Abraten meines Hotels („wat fott is, is fott…“, = § 4 des Kölner Grundgesetzes).

Motiviert durch die IHA-Blogbeiträge „Alaaf-Abgabe“ von Fritz G. Dreesen (2009), „Bockig von Amtswegen“ und „Fott es, was fott es?“ von Markus Luthe (2016) habe ich mich also nach meiner Geschäftsreise von der Hansestadt in die Domstadt auf den noch viel längeren Weg gemacht, meinen zu Unrecht erhobenen Bettensteuer-Obulus von der Stadt Köln zurückerstattet zu bekommen.

Im März 2018 erinnerte ich die Stadt Köln das erste Mal an die ausstehende Erstattung. Man werde - so die Antwort schon nach einigen Wochen - „...zur gegebenen Zeit unaufgefordert auf meinen Erstattungsantrag zurückkommen...“ Im Verwaltungsdeutsch verheißt das nichts Gutes. Frei übersetzt lautet die Botschaft: Nerven Sie nicht!

Nun will ich als gebürtiger Rheinländer keinesfalls den Eindruck erwecken, dass mir an Kultur an sich nicht gelegen wäre, auch wenn die Bettensteuer unter dem Deckmantel der Kulturförderabgabe deutlich erkennbar hervorlugt. Und sicher sind die vier Millionen Euro für „Kultur, Bildung und Tourismus“, wie der Internetauftritt der Stadt Köln verrät, gut angelegt – wenngleich ich meine Eintrittsgelder für den Besuch öffentlicher Museen oder Theater, also die angeblich zu fördernde Kultur, lieber gesondert aus eigener Tasche, also punktgenau bezahle.

Kurzum: Die „gegebene Zeit“ schien mir im Juni überschritten zu sein. Ich schrieb die Kölner Oberbürgermeisterin direkt an und erinnerte an die seit acht Monaten ausstehende Erstattung meiner Kultur- und Bettenabgabe. Wenige Tage später antwortete mir das Bürgerbüro: „Ich werde mich dazu unaufgefordert bei Ihnen melden und zunächst die notwendigen Informationen dafür zusammentragen.“ Immerhin, schien sich nun (erstmals?) jemand mit dem „Fall“ zu beschäftigen, er schien sogar zur Chef-Sache befördert worden zu sein.

Und tatsächlich erhielt ich weitere vier Wochen später von der Stadt Köln einen Bescheid, dass ich in etwa 14 Tagen mit einer Erstattung rechnen könne. Anfang August wurde mir nach exakt 235 Tagen der Betrag von € 11,40 dann tatsächlich in voller Höhe überwiesen. Natürlich nicht ohne mich vorab in einem Bescheid darauf hinzuweisen, dass ich gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen könne. Das wollte ich nun keinesfalls, denn dem Erstattungsbetrag standen inzwischen schon € 4,35 an Portokosten gegenüber.

Wie schreibt der Eigenbetrieb der Stadt Köln, die KölnTourismus GmbH auf seiner Website: „Ziel ist neben der Steigerung des Images die Positionierung Kölns ... als attraktive Tourismusdestination und als herausgehobener Kongress-Standort im nationalen und internationalen Markt.

Eine alte Dienstleisterwahrheit lautet: „Ein zufriedener Kunde sagt es einem anderen, ein unzufriedener sieben anderen.“ Wahrscheinlich interessiert das die Amts-Touristiker und das Steueramt in Köln aber ahnunfürsich un üvverhaup gar nit.

Ist das noch Kölscher Klüngel oder schon Kalkül…? Jedenfalls hielt es keine der beteiligten Institutionen - auch nicht die Oberbürgermeisterin - für geboten, ein Wort des Bedauerns über das höchstbürokratische Rückerstattungsverfahren und seine bemerkenswert lange Bearbeitungszeit zu verlieren.


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