Fott es, wat fott es?

Markus Luthe / 23.05 2016

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blogpost von Markus Luthe zu kommunalen Bettensteuern

© Thomas Wolf / Wikimedia Commons
© Thomas Wolf / Wikimedia Commons

Mit so viel Resonanz auf meinen Blog „Bockig von Amtswegen“ hatte die Stadt Köln dann wohl doch nicht gerechnet. Denn auf einmal geht es mit meinem renitenten Antrag auf Rückerstattung der „Kulturförderabgabe“ ganz schnell – oder auch wieder nicht. Aber der Reihe nach.

Nach dem kafkaesken Schreiben der Stadt Köln vom 19. April 2016 habe ich am 26. April dann eben als Privatperson einen Erstattungsantrag gestellt und eine von mir gestempelte und unterzeichnete Arbeitgeberbescheinigung über die „beruflich zwingende Erforderlichkeit meiner Beherbergung“ beigefügt. Am 18. Mai (Eingang bei mir zuhause am 21. Mai 2016; diesmal per Post und nicht per förmlicher Zustellung) wurde mein Erstattungsantrag 2454 nun positiv beschieden. Er sei vollständig und liege mit den erforderlichen Belegen vor. Nur die 6,45 Euro erhalte ich – noch – nicht zurück...

Das Kassen- und Steueramt der Stadt Köln führt dazu aus: „Gemäß § 11 der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe der Stadt Köln vom 18.11.2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2015 ist weitere Voraussetzung für die Erstattung der Kulturförderabgabe, dass die Kulturförderabgabe bestandskräftig an die Stadt Köln entrichtet wurde.“

Die Stadt Köln möchte wohl neben den Paragrafen der Bettensteuersatzung auch noch § 4 des Kölschen Jrundjesetzes zur Anwendung bringen: „Wat fott es, es fott!“

Immerhin will mir die Stadt Köln ersparen, nun meinerseits in regelmäßigen Abständen beim Kölner Hotel nachzufragen, ob das Haus erfolgreich Rechtsmittel gegen Bescheide zur Entrichtung der Kulturförderabgabe eingelegt hat. Man wolle den Betrag von 6,45 Euro unaufgefordert erstatten, sobald das Hotel seinerseits bestandskräftig an die Stadt gezahlt habe. Sieht also so aus, als erhielte ich noch weitere Korrespondenz aus der Domstadt.

In den Haushalt des Hotelverbandes stelle ich dann mal eine Forderung in Höhe von 6,45 Euro gegen den Mitarbeiter Luthe ein, denn schließlich hat der seine Reisekostenabrechnung schon vom Arbeitgeber erstattet bekommen. Oder ist doch die Stadt Köln der Forderungsadressat, die schließlich zu Unrecht diese Steuer eingetrieben und den Verbandshaushalt belastet hat…?


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
11.11.2025 von Markus Luthe
Unerhört
© DBT / Julia Nowak/ JUNOPHOTO

Der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestags führt am morgigen Mittwoch eine öffentliche Anhörung „Plattformen der Ferienwohnungsökonomie und die Umsetzung der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung 2024/1028” durch. Auf Vorschlag der Bundestagsfraktionen wurden vier Sachverständige ins Marie-Elisabeth-Lüders-Haus eingeladen. Zwei Wissenschaftler*innen, eine Vertreterin des Deutschen Ferienhausverbandes und eine Unternehmenssprecherin von Airbnb werden den Ausschussmitgliedern für ihre Fragen zur Verfügung stehen. Die vorab eingereichten Stellungnahmen der New Economics Foundation, von Airbnb und Ferienhausverband wurden auf der Website des Tourismusausschusses im Vorfeld hochgeladen. Auch wir haben unaufgefordert eine Stellungnahme für die Hotellerie eingereicht. Da sie jedenfalls bislang noch nicht auf der Internetseite des Bundestages verfügbar gemacht wurde, stellen wir sie hier zum Download barrierefrei zur Verfügung.

25.08.2025 von Markus Luthe
About Short Stay and Short Pay

Aufgrund einer Vereinbarung der europäischen Statistikbehörde Eurostat mit Airbnb, Booking und Expedia (bis Ende 2024 auch Tripadvisor) schließt sich langsam die Informationslücke über Kurzzeitvermietungen von Ferienhäusern, Wohnungen und Zimmer in ansonsten privaten Gebäuden. Diese Daten werden von bestehenden Tourismusregistern nicht erfasst. Für den Zeitraum ab 2021 stehen nun europaweit die Übernachtungsdaten zur Verfügung und sie belegen: Kurzzeitvermietung (Short-Term Rental, STR) über Online-Vermittlungsplattformen boomt.

16.04.2025 von Markus Luthe
Ton ab?

Es ist zugegebenermaßen ein nur mäßig beschallter Nebenschauplatz. Aber weil auch der schnell prohibitiv teuer werden kann, kümmern wir uns im Hotelverband gerade intensiv mit der zukünftigen Vergabe von Frequenzen aus dem sogenannten Ultrahochfrequenz-Band (UHF). Das Thema mag weder für die breite Öffentlichkeit noch für Hospitality Professionals eine Herzensangelegenheit sein, doch es illustriert ganz gut unser Verständnis von Verbandsarbeit für die Branche. Und deshalb schalte ich hier mal „den Ton an“.