
Blog von Markus Luthe zu kommunalen Bettensteuern
Mit so viel auf meinen Blog „Bockig von Amtswegen“ hatte die Stadt Köln dann wohl doch nicht gerechnet. Denn auf einmal geht es mit meinem renitenten Antrag auf Rückerstattung der „Kulturförderabgabe“ ganz schnell – oder auch wieder nicht. Aber der Reihe nach.
Nach dem kafkaesken Schreiben der Stadt Köln vom 19. April 2016 habe ich am 26. April dann eben als Privatperson einen Erstattungsantrag gestellt und eine von mir gestempelte und unterzeichnete Arbeitgeberbescheinigung über die „beruflich zwingende Erforderlichkeit meiner Beherbergung“ beigefügt. Am 18. Mai (Eingang bei mir zuhause am 21. Mai 2016; diesmal per Post und nicht per förmlicher Zustellung) wurde mein Erstattungsantrag 2454 nun positiv beschieden. Er sei vollständig und liege mit den erforderlichen Belegen vor. Nur die 6,45 Euro erhalte ich – noch – nicht zurück...
Das Kassen- und Steueramt der Stadt Köln führt dazu aus: „Gemäß § 11 der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe der Stadt Köln vom 18.11.2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2015 ist weitere Voraussetzung für die Erstattung der Kulturförderabgabe, dass die Kulturförderabgabe bestandskräftig an die Stadt Köln entrichtet wurde.“
Die Stadt Köln möchte wohl neben den Paragrafen der Bettensteuersatzung auch noch § 4 des Kölschen Jrundjesetzes zur Anwendung bringen: „Wat fott es, es fott!“
Immerhin will mir die Stadt Köln ersparen, nun meinerseits in regelmäßigen Abständen beim Kölner Hotel nachzufragen, ob das Haus erfolgreich Rechtsmittel gegen Bescheide zur Entrichtung der Kulturförderabgabe eingelegt hat. Man wolle den Betrag von 6,45 Euro unaufgefordert erstatten, sobald das Hotel seinerseits bestandskräftig an die Stadt gezahlt habe. Sieht also so aus, als erhielte ich noch weitere Korrespondenz aus der Domstadt.
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