Die EZB – Einzugszentrale Gesellschaft für Finanzservice und Geschäftsbesorgung mbH, ehemals MVG – Mitgliederverwaltung für das Gastgewerbe GmbH und unser langjähriger Dienstleister für den Einzug der Mitgliedsbeiträge, bereitet die IHA-Beitragsrechnungen für das Beitragsjahr 2026 vor und wird diese im Auftrag des Hotelverbandes per Post im ersten Quartal 2026 versenden.
Bitte beachten Sie, dass Mitgliedsbeiträge nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
Unsere aktuelle Beitragsordnung können Sie hier einsehen.
Über die EZB:
Die EZB wurde 1992 gegründet und ist professioneller Dienstleister für Vereine und Verbände.
EZB (ezb-bonn.de).
E-Rechnung
Seit 2025 gilt für alle Geschäftsvorgänge zwischen Unternehmen in Deutschland die E-Rechnungspflicht. Die Einstufung als Unternehmer erfolgt gemäß Umsatzsteuergesetz, das auch Vereine/Verbände in ihren nicht ideellen Bereichen als Unternehmen einordnet. Mitgliedsbeiträge dagegen werden dem ideellen Bereich, also dem nicht unternehmerischen Bereich des Vereins zugeordnet und insofern besteht für diese keine Pflicht, E-Rechnungen auszustellen.
Sie erhalten die Beitragsrechnung, die wir im Auftrag des Hotelverbandes Deutschland (IHA) stellen, in diesem Jahr wie gewohnt in Papierform. Allerdings erreichen den Hotelverband aus dem Kreis seiner Mitglieder schon heute Bitten, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form zu übermitteln (E-Rechnung).
Wir kommen dieser Bitte selbstverständlich nach und bieten allen Unternehmensmitgliedern an, E-Rechnungen im Format ZUGFeRD zu versenden. Spätestens mit Ablauf der Übergangsfristen unterliegen alle Unternehmensmitglieder ab 2028 der E-Rechnungspflicht.
Bitte senden Sie uns für den zukünftigen E-Rechnungsversand schon jetzt eine autorisierte E-Mail-Adresse an die E-Mail: info@ezb-bonn.de. Bitte geben Sie für eine einfachere Zuordnung im Betreff Ihrer Mail Ihre Rechnungsnummer an und ab wann Sie eine E-Rechnung wünschen.
Wir bedanken uns im Vorfeld für Ihre Unterstützung!