Blogpost von Tobias Warnecke zu den DMA-Zusagen von Booking.com
"Wer in diesen Tagen die Partner-Mails von Booking.com öffnet, reibt sich verwundert die Augen. „Important updates on pricing freedom, ranking and our programmes" lautet der Betreff, und was dann folgt, klingt über weite Strecken wie eine Zusammenfassung dessen, was der Hotelverband Deutschland (IHA) und seine europäischen Partnerverbände dem Portal seit Jahren ins Stammbuch schreiben.
Flankiert wird das Ganze von einem Factsheet der Europäischen Kommission und einem eigenen Blogbeitrag des Portals unter der schönen Überschrift „Building trust through transparency“. Gegenstand der Anpassungen ist im Kern Artikel 5 Absatz 3 des Digital Markets Act (DMA), also das Verbot für den Gatekeeper, Unterkünfte daran zu hindern, dieselbe Leistung über andere Kanäle zu anderen Preisen und Bedingungen anzubieten.