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Pressemitteilung des Hotelverbands Deutschland (IHA)

Der Hotelverband Deutschland (IHA) schreibt erneut seinen Branchenaward für Start-ups aus. Ziel ist die Förderung praxisnaher und innovativer Produktentwicklungen für die Hotellerie in Deutschland. Interessierte Start-up Unternehmen können sich noch bis zum 30. April mit ihrem Produkt um den Award 2024 bewerben. Alle Informationen rund um den Award sowie die Teilnahmebedingungen können über den folgenden Link abgerufen werden: https://www.hotellerie.de/start-up-award.

„Der BGH hält an seiner bisherigen Auffassung zu Corona-Entschädigungen fest und hat die Revision der Hotelbetreiber zurückgewiesen. Die Infektionsschutzmaßnahmen der beklagten Freie Hansestadt Bremen hätten während des "ersten und zweiten Lockdowns" auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage beruht und die staatlichen Corona-Hilfen seien mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Eine gleichheitswidrige Benachteiligung von konzernangehörigen Unternehmen gegenüber Einzelunternehmen erkenne der BGH nicht.“

Stefan Dinnendahl
Stellv. Hauptgeschäftsführer Hotelverband Deutschland (IHA)

WDR5 - Das Wirtschaftsmagazin vom 8. April 2024

Interview des IHA-Vorsitzenden Otto Lindner mit dem Wirtschaftsmagazin von WDR5 zur Situation der Tagungshotels und der Geschäftsreise in Deutschland.

„Der Hotelverband hat jahrzehntelang für die Abschaffung der analogen Meldescheine gekämpft, nun wird sie zumindest für inländische Gäste endlich Realität. Wir erwarten von der Bundesregierung jetzt zeitnah eine Initiative für eine praxistaugliche Regelung für unsere ausländischen Gäste.“

Markus Luthe
Hauptgeschäftsführer Hotelverband Deutschland (IHA)

„Wir brauchen klare, einheitliche und realistische Richtlinien in Europa, um die Glaubwürdigkeit von Umweltaussagen zu gewährleisten. Nur so kann Greenwashing und unfairer Wettbewerb unterbunden werden.“

Max C. Luscher
Vorstandsmitglied Hotelverband Deutschland (IHA)

Der BGH hat heute bestätigt, dass Gäste bei einem coronabedingten Beherbergungsverbot auch bei nicht stornierbaren Tarifen ihr Geld zurückverlangen können. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss der Gast auch keine zeitliche Verschiebung des Hotelaufenthaltes oder einen Gutschein als Ersatz akzeptieren.

Stefan Dinnendahl
Stv. Hauptgeschäftsführer IHA