IHA Start-up Award 2025: Hotelverband sucht Innovationen für die Hotellerie

10.02.2025 | Pressemitteilung des Hotelverbands Deutschland (IHA)

Der Hotelverband Deutschland (IHA) startet die Bewerbungsphase für seinen Start-up Award 2025 und lädt alle Start-ups mit hotelleriespezifischen, innovativen Produktentwicklungen ein, sich zu bewerben. Die detaillierten Teilnahmebedingungen können unter https://www.hotellerie.de/start-up-award abgerufen werden. Bewerbungsfrist ist der 30. April 2025.

Seit 2016 zeichnet der IHA-Award Start-ups aus, die mit innovativen Lösungen die Hotellerie voranbringen. Dabei sind alle Bereiche gefragt – von Haustechnik über Human Resources, Betriebsführung, Marketing und Vertrieb bis hin zu Payment und Nachhaltigkeit.

Eine Jury aus erfahrenen Hoteliers und Venture Capital-Experten kürt bis zu maximal fünf Finalisten, die beim Hospitality Festival upnxt am 26. & 27. Juni 2025 in München live auftreten dürfen. Hier haben sie die Chance, ihre Ideen in einem dynamischen Pitch zu präsentieren und direktes Feedback von den Festivalbesuchern zu erhalten, die anschließend über den Gewinner abstimmen.

Sämtliche Bewerber erhalten eine Listung auf der Hotelverbands-Website. Die Teilnehmer der Endrunde erhalten darüber hinaus zwei Teilnahme-Tickets für upnxt25. Der Gewinner wird zudem 12 Monate vom Hotelverband betreut und in die Verbandskommunikation eingebunden. Verbandsmitglieder dürfen am Wettbewerb nicht teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

„Gerade in einem herausfordernden politischen und wirtschaftlichen Umfeld sind innovative Produkte und Lösungen für die Hotellerie unverzichtbar. Sie sind der Schlüssel zu mehr Effizienz, Nachhaltigkeit und Kundenzufriedenheit. Mit unserem Award bieten wir jungen Unternehmerinnen und Unternehmer wieder eine einzigartige Plattform, um ihre Ideen vor einem engagierten Fachpublikum zu präsentieren, wertvolles Feedback zu erhalten und den Sprung in unsere spannende Branche zu wagen“, erläutert IHA-Vorsitzender Otto Lindner.

Die bisherigen Gewinner des IHA Start-up Awards:

Alle Informationen zu den Teilnahmebedingungen und zur Bewerbung sind unter https://www.hotellerie.de/start-up-award zu finden.

IHA-Award Gewinner 2024: Der Gewinner des IHA-Start-up-Awards 2024 Brendan May, Geschäftsführer Hotel ResBot
IHA-Award Gewinner 2024: Der Gewinner des IHA-Start-up-Awards 2024 Brendan May, Geschäftsführer Hotel ResBot
Weitere
04.03.2026
Bezirksgericht Amsterdam will Sach- und Rechtsfragen eigenständig entscheiden

Das Bezirksgericht Amsterdam hat im Kartellschadensersatzverfahren deutscher Hotels gegen Booking (Az.: C/13/697614 / HA ZA 21-186) heute ein weiteres Zwischenurteil gefällt. Mit ihm bringt es im Wesentlichen zum Ausdruck, dass es seine Entscheidung nicht alleine auf die einschlägigen Vorlagen von Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof stützen, sondern die relevanten Sach- und Rechtsfragen selbst beurteilen und entscheiden möchte. „Nicht mehr und nicht weniger sagt das heutige Zwischenurteil aus, auch wenn sich Booking sofort eifrig bemühte, zu seinen Gunsten mehr in das Zwischenurteil hineinzuinterpretieren,“ erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

18.02.2026
Hotelverband für Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt die Pläne zur Einführung des Digitalen Euro. Er bietet die Chance, die europäische Zahlungsverkehrsinfrastruktur zu stärken und die wirtschaftliche Souveränität der Europäischen Union auszubauen. Für eine erfolgreiche Markteinführung mahnt der Hotelverband praxistaugliche Rahmenbedingungen und Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro an. In einer Stellungnahme an die Bundesregierung hat der Hotelverband zentrale Branchenanforderungen an den Digitalen Euro adressiert: Entscheidend für die Akzeptanz des Digitalen Euros sei die Gebührenfreiheit für mit ihm getätigte Transaktionen im Niedrigbetragssegment sowie die Anwendung fester, absoluter Gebühren bei sonstigen Transaktionen.

16.02.2026
Hotelverband veröffentlicht Handlungsempfehlungen zum Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG)

Die zunehmende Kurzzeitvermietung über digitale Plattformen verändert nicht nur die Beherbergungslandschaft in deutschen Städten und Destinationen grundlegend. Für viele Kommunen stellt sich die Frage, wie sie Wohnraum wirksam schützen, Mietmärkte stabilisieren, Wettbewerbsverzerrungen reduzieren und gleichzeitig einen qualitativ hochwertigen Tourismus sichern können. Mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (kurz: KVDG), das ab Mai 2026 in Kraft treten soll, stehen Städten und Gemeinden nun erstmals belastbare und europaweit harmonisierte Instrumente zur Verfügung, um genau dies zu erreichen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt das KVDG ausdrücklich und legt zugleich mit seinen KVDG-Handlungsempfehlungen ein praxisnahes Angebot für Kommunen und Hoteliers vor.