Statement von Otto Lindner zur vorläufigen Feststellung der EU-Kommission eines DMA-Verstoßes durch Google

19.03.2025

Statement von Otto Lindner zur vorläufigen Feststellung der Europäischen Kommission vom heutigen Tag, dass Alphabet (Google) als Gatekeeper gegen Artikel 6(5) des Digital Markets Acts (DMA) verstoßen hat:

"Google ist seinen DMA-Verpflichtungen nicht ausreichend nachgekommen und muss bei der Darstellung seiner eigenen Dienste nachbessern. Es ist ermutigend zu sehen, dass die EU-Kommission an ihrer konsequenten Linie für mehr Wettbewerb auf Online-Portalmärkten festhält.”

Otto Lindner
Vorsitzender
Hotelverband Deutschland (IHA)

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30.03.2026
GVFH, IHA und DHA schreiben drei weitere Stipendien aus

Der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Gemeinnützige Verein zur Förde-rung der Hotellerie in Deutschland (GVFH) e.V. setzen auch in diesem Jahr ein starkes Zeichen für die Förderung junger Talente in der Branche. In Kooperation mit der Deutschen Hotelakademie (DHA) vergeben sie wie in den Vorjahren drei Stipendien für ausgewählte Weiterbildungen in der Hotellerie. Ausgeschrieben werden zwei Stipendien für den Lehrgang Hotelbetriebswirt sowie ein Stipendium für den Lehrgang Revenue Manager. Bewerbungen sind bis zum 30. April 2026 möglich unter www.dha-akademie.de/gvfh-stipendium.

11.03.2026
Hotelverband startet bundesweite Roadshow „IHA vor Ort – KI in der Hotellerie“

Künstliche Intelligenz verändert Prozesse, Vertrieb und Gästekommunikation in der Hotellerie spürbar. Um Hotels beim Einstieg und bei der konkreten Anwendung zu unterstützen, startet der Hotelverband Deutschland (IHA) im Frühjahr 2026 die bundesweite Roadshow „IHA vor Ort – KI in der Hotellerie“. In sechs Städten bietet der Hotelverband kostenfreie, praxisorientierte Halbtagesformate (14:00–18:00 Uhr) mit Best Practices, Impulsen und Raum für Diskussionen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

04.03.2026
Bezirksgericht Amsterdam will Sach- und Rechtsfragen eigenständig entscheiden

Das Bezirksgericht Amsterdam hat im Kartellschadensersatzverfahren deutscher Hotels gegen Booking (Az.: C/13/697614 / HA ZA 21-186) heute ein weiteres Zwischenurteil gefällt. Mit ihm bringt es im Wesentlichen zum Ausdruck, dass es seine Entscheidung nicht alleine auf die einschlägigen Vorlagen von Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof stützen, sondern die relevanten Sach- und Rechtsfragen selbst beurteilen und entscheiden möchte. „Nicht mehr und nicht weniger sagt das heutige Zwischenurteil aus, auch wenn sich Booking sofort eifrig bemühte, zu seinen Gunsten mehr in das Zwischenurteil hineinzuinterpretieren,“ erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).