Sonnenschutzfaktor erhöhen

Gast Author / 03.03 2014

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Gastblogpost von Johannes Lenz-Hawliczek* zu den neuen Domain-Endungen

* Der Autor ist Managing Director der in Luxemburg ansässigen  

Sunrise – Sonnenaufgang, so heißt im Fachjargon die Phase der Einführung der neuen Domain-Endungen, in der Markeninhaber vor der Allgemeinheit Domain-Registrierungen vornehmen können. Und das ist: jetzt!

Im Internet beginnt ein neues Zeitalter: Seit Ende 2013 kommen jede Woche durchschnittlich zwei neue generische Top Level Domains (gTLDs) wie .ruhr, .reise, .wien oder .berlin auf den Markt. Die Einführung neuer Endungen durch die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ist bereits in vollem Gange.

Trademark Clearinghouse soll Sicherung von Markenrechten gewährleisten

Eine Einführungs-Phase mit bevorrechtigten Registrierungen für Markeninhaber gibt es unter allen neuen Domain-Endungen. In Deutschland läuft z.B. noch bis zum 16.03.2014 die Sunrise-Phase für .berlin, im Laufe des Jahres werden weitere Städte und Regionen wie .hamburg oder .paris folgen und zur neuen Vielfalt der Internet-Kommunikation beitragen. Um den Vorteil der bevorrechtigten Registrierung zu nutzen, müssen Unternehmen jedoch zunächst ihre Marken im Trademark Clearinghouse hinterlegen, der zentralen Datenbank für den Markenschutz unter den neuen Domain-Endungen.

Erst die Hinterlegung einer Marke im Trademark Clearinghouse berechtigt Markeninhaber zur Teilnahme an den Sunrise-Phasen aller neuen Domain-Endungen. Weiterer Vorteil der Eintragung ist, dass Markeninhaber informiert werden, wenn in den ersten Monaten nach dem Start der jeweiligen neuen Domain-Endung Dritte einen ihrer Marke identischen Domain-Namen registrieren. Aber auch die Registranten werden benachrichtigt, wenn sie eine Domain registrieren, die einer im Trademark Clearinghouse eingetragenen Marke entspricht.

Der TMCH-Eintrag kostet 150 US-Dollar für 1 Jahr, und 435 US-Dollar für 3 Jahre; hinzu kommen ggf. Gebühren für den TMCH-Agent. Zu den Kosten für die Hinterlegung im Trademark Clearinghouse kommen je nach Domain-Endung unterschiedliche Kosten für die Domain-Registrierung hinzu.

Hotellerie noch unzureichend vorbereitet

Die Auswertung der bisher im Trademark Clearinghouse hinterlegten Marken zeigt jedoch, dass viele deutsche und internationale Hotel-Unternehmen diese wichtige Entwicklung im Internet verpassen. Für die bevorrechtigte Registrierung unter .berlin ist noch bis zum 16.03.2014 Zeit, ehe dann ab 18.03.2014 jedermann eine .berlin-Domain registrieren kann. Im Laufe des Jahres werden weitere regionale Domain-Endungen wie .hamburg oder .bayern, aber auch interessante generische wie .reise oder .shop die Kommunikationsmöglichkeiten für Unternehmen weiter differenzieren. Hotels sollten dieses im Vergleich zu anderen Rechtsmitteln günstige Instrument für den Markenschutz nutzen.

Was zu tun ist

Die Schritte zu den neuen Domains für einen Markeninhaber sind:

  • Heraussuchen der Daten der eigenen Marken
  • Anmelden der Marken im TMCH
  • Erhalt der Eintragungsdaten vom TMCH
  • Entscheiden, unter welchen Domain-Endungen registriert werden soll
  • Einreichen der TMCH-Eintragungsdaten bei einem Domain-Registrar

Spezialisierte Dienstleister, so genannte TMCH-Agents, übernehmen die Anmeldung von Marken im TMCH. Markeninhaber sollten sich also jetzt an einen TMCH-Agent wenden, um ihre Firmen- und Produktnamen wirksam im Internet zu schützen.

Markeninhaber können sich unter http://www.dotzon.com sowie unter http://www.trademark-clearinghouse.com


0 Kommentare
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
27.07.2022 von Gast Author
Gas-Triage
Rolf Seelige-Steinhoff, IHA-Vorstandsmitglied und Geschäftsführer der Seetel Hotel GmbH & Co. Betriebs-KG

In Krisenzeiten wie diesen, muss jeder einen Beitrag dazu leisten, damit wir aus der Abhängigkeit von russischer Energie herauskommen. Das gilt natürlich auch für die Hotellerie. Aber inwieweit sind die Konzepte überhaupt auf die Hotellerie übertragbar? Könnten wir in der Branche denn damit umgehen, wenn uns gegebenenfalls von heute auf morgen das Gas abgestellt wird? Dem gehe ich mit diesem Blogpost nach. Der Schwerpunkt wird dabei auf der Leisure-Hotellerie liegen, die häufig mit zusätzlichen Gastangeboten, wie beispielsweise Wellness- und Spa-Einrichtungen, konzipiert ist.

27.11.2020 von Gast Author
Sharing is caring

Nachdem erste gerichtliche Entscheidungen zu Pachten für Gewerbeflächen, die aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen werden mussten, für die eine und die andere Seite ergangen sind, hat letzte Woche Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) verlauten lassen, dass ihr Haus zeitnah einen Ausgleich im Gewerbemietrecht schaffen will. Die Mietparteien dürfen also gespannt sein, denn OLG-Entscheidungen hierzu wird es in Pandemie-Zeiten erst einmal nicht geben. ...

11.06.2019 von Gast Author
"Hey Alexa, bitte storniere dieses Zimmer"
© ClipDealer

Gastblog von Peter Hense, Rechtsanwalt und Partner von SPIRIT LEGAL

Sprachassistenten wie Amazon Alexa oder Google Assistant sind trotz überschaubarer Fähigkeiten weltweit ein Verkaufsrenner. Auch die Hotellerie ist bereit, mit den Geräten zu experimentieren und die „digitalen Assistenten“ ihren Gästen aufs Zimmer zu stellen,...