Meldung machen

Markus Luthe / 29.04 2011

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blogpost von Markus Luthe zum Hotelmelderecht

© Disney
© Disney

„Höflich werde ich an der Rezeption begrüßt, wo ich den Anmeldezettel noch selbst ausfüllen musste.“ So mokierte sich erst jüngst ein anonymer Hoteltester in einer Fachillustrierten über seinen Check-in in einem Hotel für höchste Ansprüche. Wieder einmal wurde den Rezeptionisten negativ angekreidet, dass der amtliche Meldevordruck trotz Kenntnis der Buchungsdaten des Gastes nicht vorausgefüllt wurde. Welch ein Faux-pas!

Dabei hat das gesetzestreue Hotel gar keine Alternativen zu diesem Prozedere. Denn die gültigen Landesmeldegesetze verlangen vom Hotelgast, beim Check-in das Meldeformular eigenhändig auszufüllen und zu unterschreiben. Nur in einigen Bundesländern darf das Hotel derzeit die ihm bekannten Daten von Stammgästen als Serviceleistung in den Vordruck schon vorab eintragen, sofern es noch einen bei früheren Aufenthalten dieses Gastes handausgefüllten Meldeschein archiviert hat und im Original verfügbar hält. Eigenhändig unterschreiben muss der Hotelgast aber auch dann noch.

Das klingt nicht nur antiquiert, bürokratisch und wenig gastfreundlich – das ist es auch! Umso ärgerlicher die Nölerei von Profi-Hoteltestern, die dies eigentlich wissen und sich diese der Branche immer wieder ins Stammbuch geschriebene Kritik schenken sollten.

Aber nun kommt endlich auch seitens des Gesetzgebers Bewegung in das leidige Thema. Denn mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 ging die Zuständigkeit für das Meldewesen von den Ländern auf den Bund über. Das Bundesministerium des Innern hat im März 2011 einen lange erwarteten Referentenentwurf eines Bundesmeldegesetzes vorgelegt, mit dem auch die Rechtsgrundlagen des Hotel-Check-ins reformiert werden sollen. Der Gesetzesentwurf greift viele unserer Kritikpunkte der letzten Jahre auf und ist sicherlich geeignet, die vom Normenkontrollrat mit 118 Mio. Euro bezifferte jährliche Kostenbelastung der Hotellerie durch die Meldepflicht zu senken.

So sollen die Angaben auf dem Hotelmeldeschein sowie dessen Aufbewahrungsfrist vereinheitlicht werden und die derzeit landesgesetzlich geregelte Formularpflicht entfallen, so dass die Hotels die Meldescheine grundsätzlich über die eigene EDV ausdrucken können. Und im Zuge dieser Reform des Meldegesetzes soll dann auch das Vorausfüllen des Meldescheins durch das Hotel legalisiert werden.

Das sich abzeichnende Bundesmeldegesetz wird übrigens auch mit einer weiteren Kuriosität aufräumen. So mochte ich beispielsweise im September 2000 auf die Interviewfrage von Geosaison „Muss ein Hotelier eigentlich die Einträge auf dem Formular auf Plausibilität prüfen? Ich habe nämlich oft mit Donald Duck unterschrieben“ zugegebenermaßen nur ausweichend antworten, dass wir an unsere Gäste appellieren, die Zettel ordnungsgemäß auszufüllen... Der Gesetzesentwurf regelt jetzt eindeutig, dass die Verantwortung bußgeldbewehrt beim Gast liegt.


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
11.11.2025 von Markus Luthe
Unerhört
© DBT / Julia Nowak/ JUNOPHOTO

Der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestags führt am morgigen Mittwoch eine öffentliche Anhörung „Plattformen der Ferienwohnungsökonomie und die Umsetzung der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung 2024/1028” durch. Auf Vorschlag der Bundestagsfraktionen wurden vier Sachverständige ins Marie-Elisabeth-Lüders-Haus eingeladen. Zwei Wissenschaftler*innen, eine Vertreterin des Deutschen Ferienhausverbandes und eine Unternehmenssprecherin von Airbnb werden den Ausschussmitgliedern für ihre Fragen zur Verfügung stehen. Die vorab eingereichten Stellungnahmen der New Economics Foundation, von Airbnb und Ferienhausverband wurden auf der Website des Tourismusausschusses im Vorfeld hochgeladen. Auch wir haben unaufgefordert eine Stellungnahme für die Hotellerie eingereicht. Da sie jedenfalls bislang noch nicht auf der Internetseite des Bundestages verfügbar gemacht wurde, stellen wir sie hier zum Download barrierefrei zur Verfügung.

25.08.2025 von Markus Luthe
About Short Stay and Short Pay

Aufgrund einer Vereinbarung der europäischen Statistikbehörde Eurostat mit Airbnb, Booking und Expedia (bis Ende 2024 auch Tripadvisor) schließt sich langsam die Informationslücke über Kurzzeitvermietungen von Ferienhäusern, Wohnungen und Zimmer in ansonsten privaten Gebäuden. Diese Daten werden von bestehenden Tourismusregistern nicht erfasst. Für den Zeitraum ab 2021 stehen nun europaweit die Übernachtungsdaten zur Verfügung und sie belegen: Kurzzeitvermietung (Short-Term Rental, STR) über Online-Vermittlungsplattformen boomt.

16.04.2025 von Markus Luthe
Ton ab?

Es ist zugegebenermaßen ein nur mäßig beschallter Nebenschauplatz. Aber weil auch der schnell prohibitiv teuer werden kann, kümmern wir uns im Hotelverband gerade intensiv mit der zukünftigen Vergabe von Frequenzen aus dem sogenannten Ultrahochfrequenz-Band (UHF). Das Thema mag weder für die breite Öffentlichkeit noch für Hospitality Professionals eine Herzensangelegenheit sein, doch es illustriert ganz gut unser Verständnis von Verbandsarbeit für die Branche. Und deshalb schalte ich hier mal „den Ton an“.