Blogpost von Markus Luthe zum Hotelmelderecht

„Höflich werde ich an der Rezeption begrüßt, wo ich den Anmeldezettel noch selbst ausfüllen musste.“ So mokierte sich erst jüngst ein anonymer Hoteltester in einer Fachillustrierten über seinen Check-in in einem Hotel für höchste Ansprüche. Wieder einmal wurde den Rezeptionisten negativ angekreidet, dass der amtliche Meldevordruck trotz Kenntnis der Buchungsdaten des Gastes nicht vorausgefüllt wurde. Welch ein Faux-pas!
Dabei hat das gesetzestreue Hotel gar keine Alternativen zu diesem Prozedere. Denn die gültigen Landesmeldegesetze verlangen vom Hotelgast, beim Check-in das Meldeformular eigenhändig auszufüllen und zu unterschreiben. Nur in einigen Bundesländern darf das Hotel derzeit die ihm bekannten Daten von Stammgästen als Serviceleistung in den Vordruck schon vorab eintragen, sofern es noch einen bei früheren Aufenthalten dieses Gastes handausgefüllten Meldeschein archiviert hat und im Original verfügbar hält. Eigenhändig unterschreiben muss der Hotelgast aber auch dann noch.
Das klingt nicht nur antiquiert, bürokratisch und wenig gastfreundlich – das ist es auch! Umso ärgerlicher die Nölerei von Profi-Hoteltestern, die dies eigentlich wissen und sich diese der Branche immer wieder ins Stammbuch geschriebene Kritik schenken sollten.
Aber nun kommt endlich auch seitens des Gesetzgebers Bewegung in das leidige Thema. Denn mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 ging die Zuständigkeit für das Meldewesen von den Ländern auf den Bund über. Das Bundesministerium des Innern hat im März 2011 einen lange erwarteten Referentenentwurf eines Bundesmeldegesetzes vorgelegt, mit dem auch die Rechtsgrundlagen des Hotel-Check-ins reformiert werden sollen. Der Gesetzesentwurf greift viele unserer Kritikpunkte der letzten Jahre auf und ist sicherlich geeignet, die vom Normenkontrollrat mit 118 Mio. Euro bezifferte jährliche Kostenbelastung der Hotellerie durch die Meldepflicht zu senken.
So sollen die Angaben auf dem Hotelmeldeschein sowie dessen Aufbewahrungsfrist vereinheitlicht werden und die derzeit landesgesetzlich geregelte Formularpflicht entfallen, so dass die Hotels die Meldescheine grundsätzlich über die eigene EDV ausdrucken können. Und im Zuge dieser Reform des Meldegesetzes soll dann auch das Vorausfüllen des Meldescheins durch das Hotel legalisiert werden.
Das sich abzeichnende Bundesmeldegesetz wird übrigens auch mit einer weiteren Kuriosität aufräumen. So mochte ich beispielsweise im September 2000 auf die Interviewfrage von Geosaison „Muss ein Hotelier eigentlich die Einträge auf dem Formular auf Plausibilität prüfen? Ich habe nämlich oft mit Donald Duck unterschrieben“ zugegebenermaßen nur ausweichend antworten, dass wir an unsere Gäste appellieren, die Zettel ordnungsgemäß auszufüllen... Der Gesetzesentwurf regelt jetzt eindeutig, dass die Verantwortung bußgeldbewehrt beim Gast liegt.
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