Dicke Bretter

Markus Luthe / 09.12 2016

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blogpost von Markus Luthe zu Kreditkarten

© ClipDealer
© ClipDealer

Heute vor genau einem Jahr wurden die in den Kreditkartengebühren enthaltenen Interbankenentgelte (Multi-lateral Interchange Fees – MIF) gedeckelt, die Verordnung 2015/751 der Europäischen Union über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge trat in Kraft. Anlass also nachzufassen, wie sich der Markt seitdem entwickelt hat.

Das Institut ibi research an der Universität Regensburg hat in einer Studie untersucht, ob und in welchem Umfang sich die Gesamtkosten der Kreditkartenzahlung im deutschen Online-Handel durch die Regulierung verändert haben. Die Forscher kamen zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die direkten Kreditkartenkosten insgesamt deutlich gesunken seien.

Obwohl neben der Zwangssenkung auch weitere Anpassungen bei Gebühren für Zusatz- oder Sonderleistungen durchgeführt wurden, seien die gesamten Kreditkartenkosten deutlich niedriger als vor der dem Inkrafttreten der Interbankenentgeltverordnung. Im durchschnittlichen Basisfall der Studie seien die Gesamtkosten – unter Einbezug aller indirekten Kostenbestandteile – von 4,42 % auf 2,94 % des Umsatzes zurückgegangen.

Die Kreditkarte sei unter alleiniger Betrachtung der direkten Kosten damit zum günstigsten Verfahren im Online-Handel geworden. Berücksichtige man die gesamten Kosten, sei sie das zweitgünstigste Verfahren nach der Sofort Überweisung. Die gesamten Kosten seien um 33 %, die direkten Kosten sogar um 62 % im Vergleich zur Situation vor der Regulierung gesunken. Die Höhe der Kostenreduktion hänge dabei im Einzelfall unter anderem von der Umsatzhöhe und der jeweiligen Branche ab.

Wie die Studie von ibi research allerdings auch belegt, schlagen sich die Auswirkungen der Regulierung erst langsam in Kostenreduktionen nieder. Insbesondere bei Händlern mit noch nicht angepassten Verträgen, die auf einer Blended Fee basierten, wirke sich die Regulierung mit zeitlicher Verzögerung aus.

In meinem Blogpost „Es gibt Dinge… Einfach unbezahlbar!“ vom 28. Mai 2012 zum gleichen Thema schrieb ich: „Verbandsarbeit ist das Bohren dicker Bretter. Und manchmal auch das Knicken besonders sperrigen Plastiks. Denn: Es gibt Dinge, die kann man akzeptieren. Für alles andere gibt es … auch den Rechtsweg!“

Unser langer verbandlicher Weg durch die Instanzen in Sachen Interbankenentgelte begann vor nunmehr 19 Jahren mit unserer förmlichen Wettbewerbsbeschwerde gegen MasterCard und VISA bei der Europäischen Kommission. Seinen politischen Abschluss fand er nach korrespondierender Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs mit der Verordnung 2015/751 der Europäischen Union über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge heute vor einem Jahr.


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
19.08.2024 von Markus Luthe
Und täglich grüßt das Murmeltier

Ich habe ein Déjà vu: Momentan fragen zahlreiche Mitglieder an, ob Booking.com denn immer noch Ratenparität per Vertrag einfordern dürfe? Nein, dürfen die nicht. Definitiv nicht! Aber sie versuchen meines Erachtens dennoch immer wieder, den Gesetzgeber, die EU-Kommission, das Bundeskartellamt und den Bundesgerichtshof vorzuführen, indem sie Hoteliers hierüber so verwirren und einschüchtern, dass sie sich am Ende doch an die Ratenparität halten.

13.08.2024 von Markus Luthe
Erblast

Dieser Richterhammer ging gänzlich unerwartet auf die familiengeführte Hotellerie nieder: Das erst im Juli veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Februar 2024 zur erbschaftsteuerrechtlichen Einordnung des Generationenübergangs eines Parkhauses befasst sich weder in den Leitsätzen noch im Tenor mit Beherbergungsbetrieben, doch genau die haben nun einen massiven Erbfolgeschaden.

28.06.2024 von Markus Luthe
Eher Turbo denn Torpedo

Am 6. Juni 2024 hat Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Anthony Collins seine Schlussanträge in der Rechtssache Booking.com (C 264/23) veröffentlicht. Es geht im zugrundeliegenden Fall vor dem Bezirksgericht Amsterdam um Schadensersatzforderungen, die deutsche Hotels mit Unterstützung des Hotelverbandes Deutschland (IHA) von Booking.com für die jahrelange Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln fordern. Die Stellungnahme von Generalanwalt Collins hat (zu Recht) viel Aufmerksamkeit erregt, und eine Vielzahl von Kommentaren und Zusammenfassungen wurden seitdem veröffentlicht. Den Beitrag „Dutch Torpedo at Work“ von Silke Heinz nehme ich zum Anlass, einige einordnende Anmerkungen aus der Perspektive eines Prozessbeteiligten zu machen und einige Aspekte hervorzuheben, die meines Erachtens eine genauere Betrachtung verdienen.