Dicke Bretter

Markus Luthe / 09.12 2016

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Blogpost von Markus Luthe zu Kreditkarten

© ClipDealer
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Heute vor genau einem Jahr wurden die in den Kreditkartengebühren enthaltenen Interbankenentgelte (Multi-lateral Interchange Fees – MIF) gedeckelt, die Verordnung 2015/751 der Europäischen Union über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge trat in Kraft. Anlass also nachzufassen, wie sich der Markt seitdem entwickelt hat.

Das Institut ibi research an der Universität Regensburg hat in einer Studie untersucht, ob und in welchem Umfang sich die Gesamtkosten der Kreditkartenzahlung im deutschen Online-Handel durch die Regulierung verändert haben. Die Forscher kamen zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die direkten Kreditkartenkosten insgesamt deutlich gesunken seien.

Obwohl neben der Zwangssenkung auch weitere Anpassungen bei Gebühren für Zusatz- oder Sonderleistungen durchgeführt wurden, seien die gesamten Kreditkartenkosten deutlich niedriger als vor der dem Inkrafttreten der Interbankenentgeltverordnung. Im durchschnittlichen Basisfall der Studie seien die Gesamtkosten – unter Einbezug aller indirekten Kostenbestandteile – von 4,42 % auf 2,94 % des Umsatzes zurückgegangen.

Die Kreditkarte sei unter alleiniger Betrachtung der direkten Kosten damit zum günstigsten Verfahren im Online-Handel geworden. Berücksichtige man die gesamten Kosten, sei sie das zweitgünstigste Verfahren nach der Sofort Überweisung. Die gesamten Kosten seien um 33 %, die direkten Kosten sogar um 62 % im Vergleich zur Situation vor der Regulierung gesunken. Die Höhe der Kostenreduktion hänge dabei im Einzelfall unter anderem von der Umsatzhöhe und der jeweiligen Branche ab.

Wie die Studie von ibi research allerdings auch belegt, schlagen sich die Auswirkungen der Regulierung erst langsam in Kostenreduktionen nieder. Insbesondere bei Händlern mit noch nicht angepassten Verträgen, die auf einer Blended Fee basierten, wirke sich die Regulierung mit zeitlicher Verzögerung aus.

In meinem Blogpost „Es gibt Dinge… Einfach unbezahlbar!“ vom 28. Mai 2012 zum gleichen Thema schrieb ich: „Verbandsarbeit ist das Bohren dicker Bretter. Und manchmal auch das Knicken besonders sperrigen Plastiks. Denn: Es gibt Dinge, die kann man akzeptieren. Für alles andere gibt es … auch den Rechtsweg!“

Unser langer verbandlicher Weg durch die Instanzen in Sachen Interbankenentgelte begann vor nunmehr 19 Jahren mit unserer förmlichen Wettbewerbsbeschwerde gegen MasterCard und VISA bei der Europäischen Kommission. Seinen politischen Abschluss fand er nach korrespondierender Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs mit der Verordnung 2015/751 der Europäischen Union über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge heute vor einem Jahr.


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Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
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