Es gibt Dinge... Einfach unbezahlbar!
Blog von Markus Luthe zu Kreditkarten vom 28. Mai 2012
Verbandsarbeit ist das Bohren dicker Bretter. Und manchmal auch das Knicken besonders sperrigen Plastiks. Denn: Es gibt Dinge, die kann man akzeptieren. Für alles andere gibt es … auch den Rechtsweg!
Unsere Causa MasterCard begann vor sage und schreibe fünfzehn Jahren. Im Jahr 1997 legte der europäische Handelsverband mit Unterstützung durch HOTREC eine förmliche Wettbewerbsbeschwerde gegen das multilaterale Interbankenentgelt (Multilateral Interchange Fee – MIF) der beiden Kreditkartenorganisationen MasterCard (damals noch: Europay) und VISA bei der Europäischen Kommission ein.
Die MIF macht rund 75 Prozent der Kreditkartengebühren aus, die Händler und Hoteliers vom Kartenumsatz an ihre Acquirer (Abrechnungsorganisationen) abführen müssen. Sie bildet sich aber nicht im freien Wettbewerb auf einem Markt, sondern wird von den Tausenden hinter den Kreditkartenorganisationen stehenden Banken im Wege interner Absprachen einseitig festgelegt und ist nicht verhandelbar. Aus unserer Sicht eine klare Kartellabsprache zwecks massiv überhöhter Gebühren zulasten der anderen Marktteilnehmer.
Nach zehn Jahren Untersuchung entschied die Europäische Kommission im Jahr 2007 in der Tat, dass MasterCard mit der MIF gegen Artikel 101 Abs. (1) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstößt und für diese Konditionen keine rechtfertigenden Effizienzgewinne für die Allgemeinheit im Sinne von Artikel 101 Abs. (3) AEUV nachweisen kann.
MasterCard hielt dennoch an seiner MIF fest und legte Beschwerde gegen die Entscheidung beim Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg ein. Das EuG urteilte hierüber nun aktuell am 24. Mai 2012 und gab der Auffassung der Europäischen Kommission in vollem Umfang Recht. MasterCard hat zwischenzeitlich angekündigt, Berufung einzulegen und mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auch noch die letzte juristische Karte ausspielen zu wollen...
Im Jahr 2008 traf die Europäische Kommission mit MasterCard für die Dauer des Rechtsstreits eine Interimslösung, mit der u.a. das Surcharging (das Weiterberechnen der Kreditkartengebühren an den Kunden) zugelassen wurde und die Gebühren für grenzüberschreitende Zahlungsvorgänge auf 0,3 Prozent gesenkt wurden. Schon von Letzterem profitierten unsere Verbandsmitglieder bereits in bis zu vierstelliger Höhe.
Da der Großteil der Kreditkartenzahlungen in deutschen Hotels aber mit in Deutschland herausgegebenen Kreditkarten vorgenommen wird, hat die IHA gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) bereits Ende 2005 auch beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen die nationalen Interbankenentgelte von MasterCard und VISA eingereicht. Im Lichte der EuG-Entscheidung sind wir zuversichtlich, dass auch die deutsche Kartellbehörde nun schnellstmöglich gegen die Interbankenentgelte einschreiten wird.
À propos VISA: Bereits im Jahr 2002 hatte die Europäische Kommission eine ähnliche Entscheidung gegen VISA erlassen, die zwar eine Gebührensenkung zur Folge hatte, das VISA-Interbankenentgelt jedoch als Ausnahme vorläufig bestehen ließ. Auch hier sind wir weiterhin der Überzeugung, dass auch das VISA-Modell der Interbankenentgelte mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar ist.
So lange die Kreditkartengesellschaften auf der Kostenseite ihre Karten nicht auf den Tisch legen, wird jedenfalls die Hotellerie auf mehr als eine Karte setzen müssen. Sichere und erheblich preisgünstigere Zahlungssysteme wie die Sofortüberweisung
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