April, April

Markus Luthe / 01.04 2016

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blogpost von Markus Luthe zu touristischen Aprilscherzen

© Dorint Hotel An der Kongresshalle Augsburg
© Dorint Hotel An der Kongresshalle Augsburg

Einer „Tradition“ der Jahre 2014 und 2015 folgend, gehören die besten Aprilscherze mit Branchenbezug in diesem Blog einfach noch einmal mit einem Ranking gebührend gewürdigt. Dies ist also meine ganz persönliche und total subjektive Top Ten dieses Jahres in umgekehrter Reihenfolge:

Platz 10:
Urlauberbewertungen (HolidayCheck)

Das Reisebewertungsportal bietet Hoteliers künftig die Möglichkeit, ihrerseits Urlauber anhand des bekannten 6-Sonnen-Systems zu bewerten. Da die Idee „nicht ganz neu“ ist, reicht es nur knapp für einen Schattenplatz an der Bewertungssonne...

Platz 9:
E-Flugzeuge (Wow Air)

Die isländische Billig-Fluglinie setzt ab 2021 auf emissionsfreie Flüge mit einem elektrisch betriebenen Passagierflugzeug und verspricht dadurch günstigere und deutlich schnellere Flüge.

Platz 8:
High Sustainability Ready To Eat Eco Convenience Packaging Systems (Lieferheld)

Der Lieferservice nimmt in extremsten Denglisch gleich mehrere Trends und sich selbst auf den Arm. Man rechne damit, dass sich die Produktionskosten spätestens zum 2. Quartal 2037 amortisieren...

Platz 7:
Tele-Order (Deliveroo)

Der Lieferservice arbeitet mit Top-Neurologen zusammen, um ein neues Level des händefreien Bestellens zu erreichen. Telepathische Bestellungen beugen Lieferfehlern durch zu kleine Handybildschirme oder lästige Ernährungsempfehlungen vor.

Platz 6:
Kinderklasse (Virgin Australia)

Die australische Airline führt eine eigene Passagierklasse nur für Kinder ein. Im Spielplatz über den Wolken darf nach Herzenslust herumgetollt und das Lieblingsessen in der Bordküche geordert werden.

Platz 5:
Single Fries (Burger King)

Weil der Whopper so reichhaltig belegt ist, haben die Kunden gar keinen Appetit mehr auf Pommes frites. Also liegt den Menüs jetzt nur noch eine einzeln in Bonbon-Form verpackte Pommes bei.

Platz 4:
Employer „Branding“ (progros)

Alle Mitarbeiter der Einkaufsgesellschaft haben nun ein Tattoo des Firmenlogos zu tragen. Ob an Oberarm oder Wade, links oder rechts bleibt jedem Mitarbeiter selbst überlassen.

Platz 3:
Selbstfahrende Fahrräder (Google)

In der niederländischen Metropole Amsterdam führt Google als Pilotprojekt selbstfahrende und nicht-umfallende Fahrräder ein.

Platz 2:
Roboter-Steward (WestJet)

Die kanadische Billigfluggesellschaft revolutioniert den Bordservice und ersetzt sperrige Trolleys für die Essensausgabe durch Roboter Ralf.

Platz 1:
Quick-Check-out-Rutsche (Dorint Augsburg)

Das Dorint Hotel An der Kongresshalle Augsburg führt eine Quick-Check-out-Rutsche ein: Aus 100 m Höhe mit viel Schwung in den neuen Tag durchstarten!

Habe ich etwas übersehen? Dann bitte ich um entsprechende Hinweise über die Kommentarfunktion!

[Und Nein, auch wenn es sich durchaus locker qualifiziert hätte: Das heute in Kraft tretende Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) kann hier nicht aufgenommen werden, ihm fehlt jede Unterhaltungsintention!]


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
18.09.2024 von Markus Luthe
Dutch Torpedo

Morgen entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-264/23. Es geht um die Frage, ob die von Booking.com den Partnerhotels auferlegten Raten- und Konditionenparitätsklauseln mit den Vorgaben des europäischen Kartellrechts vereinbar sind. Nach einer elfjährigen Verfahrensdauer wird das Marktgebaren nun also einer abschließenden Klärung zugeführt werden.

19.08.2024 von Markus Luthe
Und täglich grüßt das Murmeltier

Ich habe ein Déjà vu: Momentan fragen zahlreiche Mitglieder an, ob Booking.com denn immer noch Ratenparität per Vertrag einfordern dürfe? Nein, dürfen die nicht. Definitiv nicht! Aber sie versuchen meines Erachtens dennoch immer wieder, den Gesetzgeber, die EU-Kommission, das Bundeskartellamt und den Bundesgerichtshof vorzuführen, indem sie Hoteliers hierüber so verwirren und einschüchtern, dass sie sich am Ende doch an die Ratenparität halten.

13.08.2024 von Markus Luthe
Erblast

Dieser Richterhammer ging gänzlich unerwartet auf die familiengeführte Hotellerie nieder: Das erst im Juli veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Februar 2024 zur erbschaftsteuerrechtlichen Einordnung des Generationenübergangs eines Parkhauses befasst sich weder in den Leitsätzen noch im Tenor mit Beherbergungsbetrieben, doch genau die haben nun einen massiven Erbfolgeschaden.