April, April

Markus Luthe / 01.04 2014

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blogpost von Markus Luthe zu touristischen Aprilscherzen

Der 1. April ist ein Tag, der für seriöse Pressemitteilungen oder Blogbeiträge eigentlich tabu ist. Aus diesem Grund habe ich meinen Blog "Einklassenschiff" zur Völkerfreundschaft auch bereits gestern Abend online gestellt. So was glaubt einem ja sonst keiner...

Heute Morgen sah ich mich beim Lesen der Schlagzeile in der Süddeutschen Zeitung gleich bestätigt. Dort wurde just zum 1. April eine bereits im Oktober 2013 abgeschlossene RWI-Simulation zur Abschaffung aller Ermäßigungstatbestände bei der Umsatzsteuer besprochen. Entschuldigung, aber da muss man doch an einen Aprilscherz glauben. Zumal ja ausgerechnet die Medien die einzige Branche sind, der im rot-schwarzen Koalitionsvertrag auch noch eine Ausweitung des ohnehin reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf ihre digitalen Produkte versprochen wurde (Seite 134)...

Das verleitet mich dazu, meinen persönlichen Billboard-Affekt, also meine absolut subjektive Hitliste echter Aprilscherze des Tages mit Branchenbezug zusammenzustellen. Hier sind meine Top 3 in umgekehrter Reihenfolge:

Platz 3:  
"Finanzämter verlosen jede Woche einen Audi" (Ute Müller, Die WELT)

Portugal hat den schlimmsten Teil der Schuldenkrise ausgestanden. Um nun die Steuermoral zu heben, verlosen portugiesische Finanzämter ab sofort jede Woche einen Audi – mit zwiespältigen Konsequenzen."

Platz 2:
Sondersolidaritätszuschlag für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) (www.soli-ber.de)

Wie bei anderen durch Bund und Länder getragenen Projekten auch besteht zur Sicherung der Finanzierung die Möglichkeit, den Steuerzahler direkt an den Mehrkosten zu beteiligen. Da alle öffentlichen Reserven mittlerweile ausgereizt sind und im aktuellen Haushalt keine weiteren öffentlichen Mittel zur Verfügung stehen, beschloss der Bundestag in seiner Sitzung am 28. März 2014 einen Sondersolidaritätszuschlag für den Flughafen Berlin Brandenburg ab dem 1. Juli 2014 für ein Jahr (12 Monate) in einer Höhe von 1 Euro / Monat für jeden sozialversicherungspflichtigen Deutschen."

Platz 1:  
Platz in Berlin nach NSA-Direktor Keith Alexander für seine Verdienste um die IT-Sicherheit benannt (TeleTrusT – Bundesverband IT-Sicherheit)

Dem scheidenden Direktor der National Security Agency (NSA) in den Vereinigten Staaten, General Keith Alexander, wird aufgrund seiner Verdienste um öffentliche Bewusstseinsschärfung für IT-Sicherheit eine besondere Ehre zuteil: Ein zentraler Platz in der deutschen Hauptstadt wird nach ihm benannt."


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
03.03.2026 von Markus Luthe
Wenn auch dem BGH das Wort von Booking nicht reicht

Der Wikingerhof schreibt Geschichte. Rechtsgeschichte. Und das erneut. Worum geht es in diesem jetzt schon sage und schreibe 11 Jahre andauernden Rechtsstreit, den unser Mitglied aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Themas gegen das marktbeherrschende Hotelbuchungsportal führen muss? Im Sommer 2015 verpasste Booking.com dem Hotel ohne Rücksprache geschweige denn Zustimmung ein ebenso marktschreierisches wie wahrheitswidriges Label „Heute X% Rabatt“. In der Folge erhielt das Hotel aufgrund der irregeführten Erwartungshaltung der Gäste umgehend negative Bewertungen. Booking.com wies jegliche Verantwortung für das eigene Handeln ab. Dem Wikingerhof blieb nur, das hinzunehmen oder – mit unserer Unterstützung – den Klageweg zu beschreiten. Glücklicherweise gab das Hotel nicht klein bei!

19.02.2026 von Markus Luthe
Aus P2B mach AGB

Für die Platform-to-Business Regulierung (P2B) haben wir in Brüssel viele Jahre gekämpft. Am 20. Juni 2019 wurde die „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Doch dann kam Corona und der Fokus der Branche richtete sich auf andere Themen. Jetzt droht die P2B-Verordnung zu Unrecht ganz unter die Räder zu geraten.

11.11.2025 von Markus Luthe
Unerhört
© DBT / Julia Nowak/ JUNOPHOTO

Der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestags führt am morgigen Mittwoch eine öffentliche Anhörung „Plattformen der Ferienwohnungsökonomie und die Umsetzung der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung 2024/1028” durch. Auf Vorschlag der Bundestagsfraktionen wurden vier Sachverständige ins Marie-Elisabeth-Lüders-Haus eingeladen. Zwei Wissenschaftler*innen, eine Vertreterin des Deutschen Ferienhausverbandes und eine Unternehmenssprecherin von Airbnb werden den Ausschussmitgliedern für ihre Fragen zur Verfügung stehen. Die vorab eingereichten Stellungnahmen der New Economics Foundation, von Airbnb und Ferienhausverband wurden auf der Website des Tourismusausschusses im Vorfeld hochgeladen. Auch wir haben unaufgefordert eine Stellungnahme für die Hotellerie eingereicht. Da sie jedenfalls bislang noch nicht auf der Internetseite des Bundestages verfügbar gemacht wurde, stellen wir sie hier zum Download barrierefrei zur Verfügung.