AGB-4er-Package (AGBH 8.2, AGBV 6.1, AGBR 4.0, AGBP 2.0)

159,00 €

Vorzugspreis*

159,00 €

IHA Mitglieder

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Der Hotelverband Deutschland (IHA) empfiehlt seinen Mitgliedern und allen anderen Hotels die AGBH 8.2, AGBV 6.1, AGBR 4.0 sowie die AGBP 2.0 unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr. Dabei steht es den einzelnen Hotels frei, der Empfehlung zu folgen oder andere AGB zu verwenden.

 

IHA-Mitgliedern stehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.2), die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (AGBV 6.1), die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter (AGBR 4.0) sowie die Einstellbedingungen für Parkgaragen und Hotelparkplätze (AGBP 2.0) kostenlos im verbandlichen Extranet zum Download zur Verfügung. Ebenfalls kann hier bei den AGBH 8.2 auch das Muster eines Hotelaufnahmevertrags sowie bei den AGBP 2.0 das Muster einer Schaden-/Verlustmeldung heruntergeladen werden.

Hotelmarkt Deutschland 2025

365,00 €

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105,00 €

IHA Mitglieder

105,00 €

Der Branchenreport „Hotelmarkt Deutschland 2025“ bildet die konjunkturelle Entwicklung der Hotellerie, Kennziffern und Analysen für das Jahr 2024 ab und ist sogleich das Fundament für Markt- und Wettbewerbsanalysen für die zukünftige Entwicklung.

Kompendium der Markenhotellerie 2025

95,00 €

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75,00 €

IHA Mitglieder

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Kunden aus dem Ausland richten ihre Bestellung bitte an: shop@iha-service.de

 

Mit der Neuauflage seines Kompendiums legt der Hotelverband Deutschland (IHA) konsolidierte Informationen über die in Deutschland aktiven Hotelgesellschaften und Kooperationen vor. In den letzten Jahren treiben insbesondere internationale Ketten mit neuen Marken und Expansionsstrategien die Transformation der Branche voran und wachsen bevorzugt über Franchisemodelle und Multi Development Agreements mit Hotelbetriebsgesellschaften.

Inklusion in der Hotellerie

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IHA Mitglieder

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Zur aktiven Förderung von Inklusion in der Hotellerie haben der Hotelverband Deutschland (IHA) und die HSMA Deutschland e.V. eine Handreichung veröffentlicht. Die Publikation zeigt konkrete Handlungsschritte auf, wie Hoteliers Barrieren abbauen und Menschen mit Behinderungen gezielt in ihre Teams integrieren können.

Das neue Hotelmelderecht ab 01. Januar 2025

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IHA Mitglieder

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Zum 1. Januar 2025 wird die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten gem. § 29 - 30 Bundesmeldegesetz (BMG) für deutsche Staatsangehörige entfallen. Für Gäste ohne deutsche Staatsbürgerschaft bleibt die Meldepflicht bestehen.

 

Diese Änderung des Bundesmeldegesetzes, wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf. In unseren FAQs greifen wird die zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbar wichtigsten davon auf...

IHA-Merkblatt "Rechtliche Anforderungen an den Buchungs-Button"

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Die Button-Lösung gilt bereits seit dem 1. August 2012 und muss ab diesem Zeitpunkt auch in der Hotellerie umgesetzt werden. Der EuGH hat am 7. April 2022 in der Rechtssache C-249/21 entschieden, dass ein auf elektronischem Wege geschlossener Vertrag nur dann wirksam zustande kommt, wenn der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig versteht, dass er eine Zahlungsverpflichtung eingeht, sobald er diese Schaltfläche aktiviert.