Der Hotelverband Deutschland (IHA) empfiehlt seinen Mitgliedern und allen anderen Hotels die AGBH 8.1, AGBV 6.0 und AGBR unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit ihren Gästen. Dabei steht es den einzelnen Hotels frei, der Empfehlung zu folgen oder andere AGB zu verwenden.
IHA-Mitgliedern stehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.1), die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (AGBV 6.0) sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter (AGBR) kostenlos im verbandlichen Extranet zum Download zur Verfügung. Ebenfalls kann hier auch das Muster eines Hotelaufnahmevertrages heruntergeladen werden.
Der Hotelverband Deutschland (IHA) empfiehlt seinen Mitgliedern und allen anderen Hotels die AGBR unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit ihren Gästen. Dabei steht es den einzelnen Hotels frei, der Empfehlung zu folgen oder andere AGB zu verwenden.
IHA-Mitgliedern stehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter (AGBR) im IHA-Extranet unter der Rubrik "Download" kostenfrei zur Verfügung.
Der Hotelverband Deutschland (IHA) empfiehlt seinen Mitgliedern und allen anderen Hotels die AGBP unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit ihren Gästen. Dabei steht es den einzelnen Hotels frei, der Empfehlung zu folgen oder andere AGB zu verwenden.
IHA-Mitgliedern stehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Parkgaragen kostenlos im verbandlichen Extranet zum Download zur Verfügung.
Zur aktiven Förderung von Inklusion in der Hotellerie haben der Hotelverband Deutschland (IHA) und die HSMA Deutschland e.V. eine Handreichung veröffentlicht. Die Publikation zeigt konkrete Handlungsschritte auf, wie Hoteliers Barrieren abbauen und Menschen mit Behinderungen gezielt in ihre Teams integrieren können.
Zum 1. Januar 2025 wird die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten gem. § 29 - 30 Bundesmeldegesetz (BMG) für deutsche Staatsangehörige entfallen. Für Gäste ohne deutsche Staatsbürgerschaft bleibt die Meldepflicht bestehen.
Diese Änderung des Bundesmeldegesetzes, wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf. In unseren FAQs greifen wird die zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbar wichtigsten davon auf...
Die Button-Lösung gilt bereits seit dem 1. August 2012 und muss ab diesem Zeitpunkt auch in der Hotellerie umgesetzt werden. Der EuGH hat am 7. April 2022 in der Rechtssache C-249/21 entschieden, dass ein auf elektronischem Wege geschlossener Vertrag nur dann wirksam zustande kommt, wenn der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig versteht, dass er eine Zahlungsverpflichtung eingeht, sobald er diese Schaltfläche aktiviert.