Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) zum neuen Hotelmelderecht ab 01. Januar 2025

Das neue Hotelmelderecht ab 01. Januar 2025

Geschrieben von Hotelverband Deutschland (IHA)
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Format: PDF
Verlag: Hotelverband Deutschland (IHA)
Erscheinungsmonat und Jahr: 11/2024

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Zum 1. Januar 2025 wird die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten gem. § 29 - 30 Bundesmeldegesetz (BMG) für deutsche Staatsangehörige entfallen. Für Gäste ohne deutsche Staatsbürgerschaft bleibt die Meldepflicht bestehen.

Diese Änderung des Bundesmeldegesetzes, wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf. In unseren FAQ greifen wird die zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbar wichtigsten davon auf.

Die FAQ zum neuen Melderecht stehen hier zum kostenfreien Download zur Verfügung.

*) Der Vorzugspreis wird vorbehaltlich unserer Prüfung und durch den Nachweis Ihrer Angaben gewährt. Mitgliedshotels im DEHOGA weisen Ihre Mitgliedschaft durch Angabe der Mitgliedsnummer und des zuständigen Landesverbandes nach. Für Schüler und Studenten genügt der Nachweis eines Schülerausweises bzw. einer Immatrikulationsbescheinigung (bitte eine Kopie per Fax (0228/92 39 29-9) oder per Mail an shop@iha-service.de senden.

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IHA-Mitglieder können sich ab sofort eine digitale Version des IHA-Branchenreports „Hotelmarkt Deutschland 2026" im Extranet des Hotelverbands kostenfrei herunterladen.

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IHA-Mitgliedern stehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.2) kostenlos im verbandlichen Extranet zum Download sowie zur individuellen Bearbeitung zur Verfügung. Ebenfalls kann hier das Muster eines Hotelaufnahmevertrags heruntergeladen werden.