IHA-Merkblatt "Rechtliche Anforderungen an den Buchungs-Button"

Seiten: 12
Format: PDF-Datei
Verlag: Hotelverband Deutschland (IHA)
Erscheinungsmonat und Jahr: 04/2022

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Die Button-Lösung gilt bereits seit dem 1. August 2012 und muss ab diesem Zeitpunkt auch in der Hotellerie umgesetzt werden. Der EuGH hat am 7. April 2022 in der Rechtssache C-249/21 entschieden, dass ein auf elektronischem Wege geschlossener Vertrag nur dann wirksam zustande kommt, wenn der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig versteht, dass er eine Zahlungsverpflichtung eingeht, sobald er diese Schaltfläche aktiviert.

Aus diesem Anlass machen wir erneut auf die „Button-Lösung“ aufmerksam und empfehlen Ihnen, die Buchungsstrecke auf Ihrer Homepage in allen Sprachfassungen einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Zudem sollten Sie die Buchungsstrecken Ihrer Vermittlungspartner auf Einhaltung der sogenannten „Button-Lösung“ checken.

Hoteliers und Buchungsportale (OTAs) mit eigenem Online-Buchungstool, auf dem Gäste noch mit dem lapidaren Hinweis "Buchen" oder „Buchung abschließen"-Button buchen, sind nach unserer Rechtsauffassung nicht zulässig. Es drohen Abmahnungen von Wettbewerbern und Verbraucherschützern.

Das IHA-Merkblatt  soll Hoteliers bei der Prüfung helfen, ob und was in den Buchungstools geändert werden muss und steht hier kostenfrei zum Download zur Verfügung.

*) Der Vorzugspreis wird vorbehaltlich unserer Prüfung und durch den Nachweis Ihrer Angaben gewährt. Mitgliedshotels im DEHOGA weisen Ihre Mitgliedschaft durch Angabe der Mitgliedsnummer und des zuständigen Landesverbandes nach. Für Schüler und Studenten genügt der Nachweis eines Schülerausweises bzw. einer Immatrikulationsbescheinigung (bitte eine Kopie per Fax (0228/92 39 29-9) oder per Mail an shop@iha-service.de senden.

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Das IHA-Merkblatt enthält die wichtigsten Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und steht hier kostenfrei zum Download zur Verfügung.

 

Seit dem 1. Januar 2023 ist das LkSG für in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung gemäß § 13 d HGB mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland anzuwenden. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland erfasst.

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Die Insolvenzabsicherung von Pauschalreiseanbietern hat seit dem 1. November im Grundsatz über den neu gegründeten Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) zu erfolgen. Dies betrifft auch in Deutschland gelegene Hotels, sofern sie Pauschalreisen im reiserechtlichen Sinne anbieten und hierfür Vorauszahlungen von ihren Gästen verlangen.

 

Die bisherigen und neuen Regelungen zum Reiserecht inklusive Praxistipps hat der Hotelverband nun in einem Merkblatt für Hoteliers aufbereitet.

 

IHA-Mitgliedern steht das Merkblatt "Reiserecht & Reisesicherungsfonds - Informationen und Praxistipps" kostenfrei im verbandlichen Extranet zum Download zur Verfügung.

 

Hotelmitglieder der DEHOGA-Landesverbände können das IHA-Merkblatt kostenfrei bei ihrem Landesverband anfordern.

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Trinkgeld spielt eine bedeutende Rolle in der Gastronomiebranche und dient als Anerkennung für eine besondere Qualität der Dienstleistung sowie der „schönen Zeit“ die einem bereitet wurde. Allerdings gibt es einige rechtliche und steuerliche Aspekte, die Gastronomen und ihre Mitarbeiter beim Umgang mit Trinkgeldern beachten sollten.

 

Es gibt einen ausführlichen Überblick über die richtige Handhabung von Trinkgeldern in der Gastronomie und bietet praktische Tipps zur Umsetzung.