E-Rechnungspflicht wird ab 2025 kommen
Die E-Rechnung wird kommen. Ab 2028 sollen nach der Initiative der Europäischen Kommission „VAT in the Digital Age (ViDA) – Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter“ die reformierten digitalen Umsatzsteuer-Meldepflichten in Kraft treten. In Deutschland sind alle inländischen Unternehmen sogar schon ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet, E-Rechnungen entgegenzunehmen. Als strukturiertes elektronisches Format für E-Rechnungen sollen Rechnungen mit dem XStandard und das ZUGFeRD-Format (ab Version 2.0.1) anerkannt werden. Alle anderen Rechnungsformate, z. B. PDF, werden als „sonstige Rechnungen“ bezeichnet.