Wühltisch-Level

Markus Luthe / 24.07 2009

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blog von Markus Luthe zum Einzelhandelsverband vom 24. Juli 2009

Der bereits vor einem Jahr eröffneten auf den reduzierten Mehrwertsteuersatz für das Gastgewerbe meinte sich vorgestern auch der Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE) anschließen zu müssen. Mit der Pressemitteilung „Mehrwertsteuer-Stammtisch“ verspottete er den Einsatz der Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) und Günther Oettinger (CDU) für das wichtigste Anliegen von Hotellerie und Gastronomie und prangerte das vermeintlich „dicke Wahlgeschenk an die Wirte“ an. 

Damit fand die gegen das Gastgewerbe gerichtete politische Wühlarbeit der Interessenvertreter der Einzelhändler auf dem Berliner Parkett im parlamentarischen Sommerloch auch den Weg in die Öffentlichkeit. Der HDE versucht in die Rolle eines obersten Verbraucherschützers zu schlüpfen und warnt vor einer Steuersatzsenkung, die in Wirklichkeit auf eine „erhebliche Steuererhöhung“ hinauslaufe. Von dieser stringenten Argumentationskette wird allein das selbst geklebte Etikett „Verbraucherschutz“ haften bleiben, an dem sich der HDE also zukünftig ordnungspolitisch messen lassen will. 

Was aber treibt die obersten deutschen Ladenhüter zu diesem beispiellos unsolidarischen Akt unter Wirtschaftsverbänden? Kramt man den wahren Grund hervor, so wird schnell eine Konkurrenzsituation offenbar, die der HDE allerdings lieber nicht anspricht: Der Lebensmitteleinzelhandel bangt um seinen Wettbewerbsvorsprung, denn schließlich darf er ja seit Jahrzehnten Lebensmittel zum reduzierten Mehrwertsteuersatz feil bieten. So einfach und platt ist der wa(h)re Zusammenhang. 

Hotellerie und Gastronomie können aus dem „Friendly Fire“ des Handels eigentlich nur Zuversicht und Bestätigung für ihre Kampagne „Pro 7%“ schöpfen: Denn wie nah müssen wir an der Realisierung unseres Branchenanliegens politisch gesehen „dran“ sein, dass ein befreundeter Wirtschaftsverband wie der HDE derart die Contenance verliert? 

Den Unternehmern in Gastgewerbe und Handel wäre jedenfalls besser gedient, wenn dieser Interessengegensatz schnell von den Tresen und Ladentheken abgeräumt würde und die Energie ihrer Spitzenverbände zukünftig wieder in die gemeinsamen Baustellen - von der Streichung der Gewerbesteuerhinzurechnungen von Mieten und Pachten bis zum Kampf gegen die Kreditkartenkartelle – fließen könnte. 


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
03.03.2026 von Markus Luthe
Wenn auch dem BGH das Wort von Booking nicht reicht

Der Wikingerhof schreibt Geschichte. Rechtsgeschichte. Und das erneut. Worum geht es in diesem jetzt schon sage und schreibe 11 Jahre andauernden Rechtsstreit, den unser Mitglied aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Themas gegen das marktbeherrschende Hotelbuchungsportal führen muss? Im Sommer 2015 verpasste Booking.com dem Hotel ohne Rücksprache geschweige denn Zustimmung ein ebenso marktschreierisches wie wahrheitswidriges Label „Heute X% Rabatt“. In der Folge erhielt das Hotel aufgrund der irregeführten Erwartungshaltung der Gäste umgehend negative Bewertungen. Booking.com wies jegliche Verantwortung für das eigene Handeln ab. Dem Wikingerhof blieb nur, das hinzunehmen oder – mit unserer Unterstützung – den Klageweg zu beschreiten. Glücklicherweise gab das Hotel nicht klein bei!

19.02.2026 von Markus Luthe
Aus P2B mach AGB

Für die Platform-to-Business Regulierung (P2B) haben wir in Brüssel viele Jahre gekämpft. Am 20. Juni 2019 wurde die „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Doch dann kam Corona und der Fokus der Branche richtete sich auf andere Themen. Jetzt droht die P2B-Verordnung zu Unrecht ganz unter die Räder zu geraten.

11.11.2025 von Markus Luthe
Unerhört
© DBT / Julia Nowak/ JUNOPHOTO

Der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestags führt am morgigen Mittwoch eine öffentliche Anhörung „Plattformen der Ferienwohnungsökonomie und die Umsetzung der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung 2024/1028” durch. Auf Vorschlag der Bundestagsfraktionen wurden vier Sachverständige ins Marie-Elisabeth-Lüders-Haus eingeladen. Zwei Wissenschaftler*innen, eine Vertreterin des Deutschen Ferienhausverbandes und eine Unternehmenssprecherin von Airbnb werden den Ausschussmitgliedern für ihre Fragen zur Verfügung stehen. Die vorab eingereichten Stellungnahmen der New Economics Foundation, von Airbnb und Ferienhausverband wurden auf der Website des Tourismusausschusses im Vorfeld hochgeladen. Auch wir haben unaufgefordert eine Stellungnahme für die Hotellerie eingereicht. Da sie jedenfalls bislang noch nicht auf der Internetseite des Bundestages verfügbar gemacht wurde, stellen wir sie hier zum Download barrierefrei zur Verfügung.