WLAN - Eine Neverending Story?

Stefan Dinnendahl / 26.06 2017

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Blogpost von Stefan Dinnendahl zum Telemediengesetz

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Im Koalitionsvertrag hat sich die Große Koalition das Ziel gesetzt, mehr offene WLAN-Hotspots zu schaffen.

Der erste Gesetzentwurf im Sommer 2016 blieb hinter den geweckten Erwartungen und hinter dem Koalitionsvertrag zurück. Zwar wurden Hotspot-Anbieter von Schadensersatzansprüchen freigestellt, aber das Geschäftsmodell der Abmahnindustrie blieb wegen des verbliebenen Unterlassungsanspruchs erhalten.

Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) richtete nicht, was der deutsche Gesetzgeber unterlassen hatte. Der erhoffte Befreiungsschlag in Sachen rechtssicherer WLAN-Angebote der Hotellerie blieb bisher sowohl durch den deutschen Gesetzgeber, als auch durch das oberste europäische Gericht aus. Rechtssicherheit, Praxistauglichkeit und unkompliziertes freies WLAN sehen anders aus!

Der Ball lag nun also wieder im Feld des nationalen Gesetzgebers, denn wenn er das Ziel einer stärkeren Verbreitung öffentlicher WLAN-Hotspots nicht verfehlen will, muss er noch einmal nachjustieren. Er muss klarstellen, dass es nach deutschem Recht keine Verschlüsselungspflicht, keinen Perso-Zwang und auch keine Unterlassungsansprüche gegen WLAN-Betreiber gibt.

Diese Nachjustierung inkl. dem entsprechend notwendigen Kompromiss sollte mit dem 3. TeleMÄndG beschlossen werden, zu dem heute im Wirtschaftsausschuss eine öffentliche Anhörung ansteht. Ende gut, alles gut!?

Nein, denn auf der Zielgeraden haben wohl Teile der Unions-Fraktion Bedenken. Laut   und mdr aktuell namentlich MdB Stephan Mayer:

„Er ist der Innenexperte der CSU. Gegen kostenlose WLAN-Netze hat er nichts. Aber dagegen, dass der Anbieter grundsätzlich nicht mehr haftet. Sein Vorschlag: Das Hotel etwa ist dran, wenn es sein Netzwerk für jeden zugänglich macht und jemand darin Schindluder treibt. Wer das nicht wolle, solle sein Netzwerk mit einem Passwort schützen, fordert Mayer. ‚Es ist mit dem Vorteil verbunden, dass man dann im Einzelfall nachvollziehen kann, welcher konkrete Gast welche Seiten aufgerufen hat.‘ 

Das helfe auch im Kampf gegen Verbrechen, ist sich Mayer sicher und verweist auf den Bombenanschlag auf den BVB-Bus vor wenigen Wochen. Der mutmaßliche Attentäter habe ein Hotel-WLAN mit Passwort genutzt. Unter anderem über die Seiten, die er dabei aufgerufen hat, konnte er ausfindig gemacht und zur Strecke gebracht werden." 

Einmal davon abgesehen, dass die dort geforderte Vorgehensweise bereits der heute üblichen Praxis in der Hotellerie entspricht und vom Hotelverband von Anfang an so empfohlen wurde, sind diese Bedenken der Union nun wirklich nicht neu. Im Gegenteil, seit Jahren wird genau darum gerungen.

Was die Hotellerie nun aber dringend braucht ist Rechtsklarheit verbunden mit Rechtssicherheit. Auch wenn der zu beschließende Gesetzentwurf nicht das Gelbe vom Ei ist, ist dieser Kompromiss ein deutlicher Fortschritt zur bisherigen Gesetzeslage. Was die Hotellerie keinesfalls braucht ist, dass das Gesetz noch aufgehalten bzw. wieder auf Jahre verzögert wird.

Die Hotellerie kann auch mit „Passwortschutz“ leben, allerdings hat dies mit der Idee eines freien WLANs dann weniger zu tun. Einem Rheinländer fällt dabei unwillkürlich sofort die Universalfrage des kölschen Grundgesetzes ein: Wat soll dä Quatsch? (Hochdeutsch: Was soll der Quatsch?)

Unsere Forderung lautet daher: Wort halten und das 3. TeleMÄndG noch in dieser Legislaturperiode beschließen!


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Geschrieben von
Stefan Dinnendahl
Rechtsanwalt / Geschäftsführer
IHA-Service GmbH / Hotelverband Deutschland (IHA)

bonn@hotellerie.de
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