Wenn Beliebtheit zur Beliebigkeit wird

Hotelführer

Markus Luthe / 01.09 2011

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blog von Markus Luthe zu Hotelbuchungsportalen vom 1. September 2011

Hotelbuchungsportale sortieren ihre Suchergebnisse gewöhnlich nach Preisen, Hotelsternen, Gästebewertungen oder Entfernung zum Point of Interest. Zunehmend mehr Portale werfen die Ergebnislisten aber auch nach einer nicht näher definierten „Beliebtheit“ in absteigender Reihenfolge aus. Der Kunde erhält über die Ursachen dieser „Beliebtheit“ keine Aufklärung. Er ahnt wahrscheinlich nicht einmal im Entferntesten, dass hier die „Beliebtheit“ für das Buchungsportal gemeint ist.

Die Buchungsportale lassen in ihr Beliebtheitsranking der Hotelpartner neben Kriterien wie Datenqualität, Konversionsrate, Stornoquote, Preispolitik, ganzjährige Verfügbarkeit oder Zahlungssicherheit auch die Höhe der Kommissionszahlung einfließen. Einige Buchungsportale haben sich auf diese Weise zusätzliche Einnahmequellen erschlossen und die Hoteliers überbieten sich peu à peu beim Hochschrauben ihrer zu zahlenden Vermittlungsprovisionen in Zeiten niedriger Auslastung im buchstäblich stillen Kämmerlein selber und gegeneinander.

Nun ist das Landgericht Berlin auf Betreiben der  eingeschritten und hat vorläufig verfügt, ein dermaßen „erkauftes“ Ranking bei einem Hotelbuchungsportal sei eine Irreführung des Verbrauchers. Auch wenn der Beschluss vom 25. August 2011 mit dem Aktenzeichen 16 O 418/11 noch nicht rechtskräftig ist, so wurde doch ein erster wichtiger Pflock für mehr Transparenz in der Online-Distribution eingeschlagen. 

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren hatte die Wettbewerbszentrale die Praxis von Booking.com moniert, dass die Höhe der vom Hotel zu zahlenden Kommission für die auf dem Buchungsportal angebotenen Zimmer einen Einfluss auf die Reihenfolge hat, in der Hotels einer Stadt auf der Webseite erscheinen. Insbesondere die Bezeichnung der Sortierkategorie mit „Beliebtheit“ verschleiere den wahren Ordnungsgrund für den Verbraucher. Das Landgericht Berlin untersagte Booking.com nun diese Geschäftspraxis. Nach Auffassung der Kammer erwarte der Verbraucher nicht, dass – selbst wenn nur mit einem gewissen Anteil – Zahlungen der Hotels an das Portal dieses Ranking beeinflussen. 

Damit wird eine Forderung der europäischen Hotellerie erstmals anhängig und gerichtsfest. Erst im Mai 2011 hatte unser Dachverband HOTREC auf Betreiben des Hotelverbandes Deutschland (IHA) „20 Eckpunkte fairen Verhaltens von Hotelbuchungsportalen“ aufgestellt und unter anderem gefordert, das sogenannte Biasing zu ächten (Position 8). Danach dürfen intransparente Auktionsmodelle keinen Einfluss auf die Positionierung in den Ergebnislisten der Hotelbuchungsportale haben. Anderenfalls solle zumindest der Gast deutlich darauf hingewiesen werden, wenn die Hotel-Platzierung in der Ergebnisliste eines Portals „wohlfeilen“ Kriterien unterworfen ist. 


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

office@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
27.02.2023 von Markus Luthe
Sisyphos

Überbordende Bürokratie ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen zu einer Existenzfrage geworden. Sie treibt nicht nur die Kosten und hält immer mehr von der Verfolgung der eigentlichen Unternehmensziele ab, es steigt selbst für die Gesetzestreuesten das Risiko staatlicher Sanktionen und Bußgelder durch Unwissenheit und Komplexität. So ist es im Grundsatz zu begrüßen, dass die Wirtschaftsverbände alle Jahre wieder aufgefordert werden, den Regierungen in Bund und Ländern konkrete Vorschläge zum Abbau unnötiger Bürokratie zu unterbreiten.

30.01.2023 von Markus Luthe
Check it

Die Zulassung digitaler Hotelmeldescheine steht buchstäblich seit mehr als einem Vierteljahrhundert auf meiner verbandlichen Agenda. Mein erstes diesbezügliches Forderungsschreiben habe ich am 2. Mai 1997 an das Bundesministerium des Innern gerichtet, als Manfred Kanther (CDU) Bundesinnenminister war... Seitdem haben wir einiges erreicht, doch wirklich überzeugend und praxistauglich sind die mit der Novelle des Bundesmeldegesetzes seit 2020 möglichen digitalen Verfahren des Hotel-Check-ins noch immer nicht.

29.12.2022 von Markus Luthe
Annus horribilis

Das Jahr 2022 war ein erschütterndes Jahr. Sowohl für die Hotellerie, als auch für die Gesellschaft. Einfach zum Abhaken. Die Queen hätte es vermutlich ein annus horribilis genannt. Angesichts der Corona- und Grippewellen, der Rückkehr eines gnadenlosen Vernichtungskrieges nach Europa und der daraus folgenden multiplen Kosten- und Energiekrisen „schenke“ ich mir einen detaillierten Jahresrückblick. Und aus dem Ausblick auf das kommende Jahr halte ich mich gleich ganz heraus. Angesichts der enttäuschenden Erfahrungen mit menschlichem Lernen überlasse ich den Vortritt mal dem maschinellen Lernen.