Wegelagerei

Stefan Dinnendahl / 22.07 2010

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Blogpost von Stefan Dinnendahl zur Bettensteuer

Norbert Walter-Borjans (SPD) hat Beispielgebendes vor: Der frühere Kämmerer der Stadt Köln und heutige Finanzminister der rot-grünen Minderheitsregierung in NRW animiert die Städte und Gemeinden des Landes, sich ihr Geld zukünftig mit Bettensteuern am besten im Schlaf zu verdienen. Sich selber wird er gemeinsam mit dem NRW-Innenminister für die als „Kulturförderabgabe“ getarnte Kölner Bettensteuer die noch ausstehende Genehmigung selbstverständlich nun erteilen und seine eigene Politkarriere  damit in gemachte Betten legen wollen.

Wirtschaftspolitische Kurzsichtigkeit statt Konstanz, Effekthascherei statt Ehrlichkeit. Die "Bettensteuerei" ist aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und verfassungsrechtlichen Gründen klar abzulehnen – egal welch kreativen Namen die Kommunen dem Kind auch immer geben:

Die Mehrwertsteuersenkung für die Hotellerie darf nicht durch Maßnahmen der Kommunen konterkariert werden. Es ist grober Unfug, wenn nach der vom Bund und Land beschlossenen, längst überfälligen und berechtigten Entlastung der Hotels im gleichen Atemzug von den Kommunen neue Abgabetatbestände für Hoteliers geschaffen werden.

  • Die Mehrwertsteuersenkung ist nicht ursächlich für die finanziellen Nöte der Kommunen und Städte. Die Mehrwertsteuersenkung für Beherbergung belastet alle Kommunen in Deutschland maximal mit 19 Millionen Euro; allein die Stadt Köln möchte mit der Bettensteuer aber bis zu 21,5 Millionen Euro Mehreinnahmen jährlich erzielen. Verlieren wird Stadt Köln aber durch die Mehrwertsteuersenkung maximal nur 400.000 Euro.
  • Die Mehrwertsteuersenkung bedeutet für die Hotellerie in Deutschland endlich die Herstellung von Steuergerechtigkeit und damit Chancengleichheit mit ihren europäischen Mitbewerbern. In 21 (aktuell sind es 23) von 27 EU-Mitgliedstaaten galten bereits seit langer Zeit reduzierte Mehrwertsteuersätze für die Hotellerie. Mit der Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes in Deutschland haben die Betriebe endlich die dringend notwendigen Spielräume erhalten, um zu investieren, Arbeits- und Ausbildungsplätze in schwierigen Zeiten zu sichern und neue zu schaffen sowie noch attraktivere Preise bieten zu können.
  • Alle mit der Mehrwertsteuersenkung verbundenen positiven Impulse würden durch die neue Abgabe zunichte gemacht. Mit der Abgabe würden die Kommunen dem lokalen Tourismus schaden, anstatt die Leistungsfähigkeit der Hotellerie zu stärken, die Arbeits- und Ausbildungsplätze vor Ort schafft und dort ihre Steuern zahlt. Es darf nicht sein, dass die Hotellerie zur besonderen kommunalen Melkkuh wird.
  • Darüber hinaus bestehen erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Einführung einer neuen Steuer oder Abgabe, deren Bemessungsgrundlage eine Hotelübernachtung darstellen soll. Denn die von einigen Kommunen und Städten geplante Besteuerung der Übernachtung soll im Gegensatz zu einer Kurabgabe oder Kurtaxe, die mit einer gewissen Gegenleistung verbunden ist, ohne jegliche Gegenleistung als örtliche Aufwandsteuer erhoben werden.
  • Einzelne Kommunen oder Städte meinen, mittels einer Satzung eine neue Aufwandsteuer nach Gutsherrenart erheben zu können. Die einschlägigen Kommunalabgabengesetze liefern hierfür ganz klar keine ausreichende Rechtsgrundlage. Die Verfassungswidrigkeit liegt auf der Hand.
  • Last but not least sei noch angemerkt, dass der Geschäftsreiseverkehr, der in den meisten Städten den größten Anteil an Übernachtungen ausmacht, sich nicht von kulturellen Angeboten leiten lässt. Aber auch Touristen werden durch eine als „Kulturförderabgabe“ etikettierte Zusatzsteuer vergrault, egal ob sie diese direkt oder über eine Preiserhöhung zahlen müssen.

 


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Geschrieben von
Stefan Dinnendahl
Rechtsanwalt / Geschäftsführer
IHA-Service GmbH / Hotelverband Deutschland (IHA)

bonn@hotellerie.de
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