"Vorsicht, Verbraucherfalle!"

Markus Luthe / 28.11 2017

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blogpost von Markus Luthe zur Hotelklassifizierung

1ARD, „Achtung, Verbraucherfalle“, 7.11.017, 0:45 Uhr; © ARD
1ARD, „Achtung, Verbraucherfalle“, 7.11.017, 0:45 Uhr; © ARD

Nach im Juli 2016 hat gestern Abend auch das ARD-Format "Vorsicht, Verbraucherfalle!" zur besten Sendezeit nach den Sternen gegriffen. Unter dem Aufmacher „Achtung: Hier Sternenschwindel“ recherchierte ein Team des MDR aus einer unbenannten Anzahl von Hotels zwei Häuser mit zu beanstandender Sternewerbung. Ein obligatorischer Hotelexperte attestierte bei dieser Gelegenheit sogleich den Prüfern der DEHOGA-Klassifizierung allgemein und ohne jeden Beleg, die Sauberkeit der Hotels nicht "pingelig genug" zu überprüfen.

Die vom MDR beauftragte Produktionsgesellschaft führte mit mir Anfang November ein mehr als einstündiges Interview, in dessen Verlauf ich auch mit den beiden vermeintlich kritischen Hotelklassifizierungen vor laufender Kamera konfrontiert wurde. Selbstverständlich sind wir nach Abschluss des Interviews den kritisierten Fällen sofort detailliert nachgegangen und können feststellen, dass hier keinerlei Verfehlungen der Deutschen Hotelklassifizierung vorliegen. Im Gegenteil!

Hotel A

Es wurden mir Fotos eines Hotels vorgelegt, die massive hygienische Mängel und einen inakzeptablen Erhaltungszustand belegten. Angeblich sei die Klassifizierung erst zehn Tage vor dem Dreh erneuert worden, was sich schon mit einem Blick in die öffentlich einsehbare Sterne-Datenbank auf www.hotelstars.eu leicht als falsche Behauptung erweisen ließ. Das Hotel verfügte über keine gültige Klassifizierung. Dieser Betrieb ist also im Grunde ein Argument pro Deutsche Hotelklassifizierung mit ihrer nur begrenzten zeitlichen Gültigkeit und ihrer regelmäßigen Überprüfung vor Ort.

Hotel B

Das MDR-Team kritisierte, dass bei diesem Hotel das Klassifizierungsschild noch am Haus hänge, obwohl die Klassifizierung bereits im Februar 2017 abgelaufen sei. Unsere Überprüfung hat ergeben, dass das Hotel von der zuständigen Klassifizierungsgesellschaft unmittelbar und wiederholt aufgefordert wurde, die Werbung mit Sternen nach Ablauf der Klassifizierung einzustellen. Da dies nicht erfolgte, hat die Klassifizierungsgesellschaft den Vorgang der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs übergeben. Die Wettbewerbszentrale hat im August 2017 Klage wegen Wettbewerbsverstoß beim zuständigen Landgericht eingereicht. Das Gerichtsverfahren ist also in Rekordzeit anhängig gemacht worden.


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
16.04.2025 von Markus Luthe
Ton ab?

Es ist zugegebenermaßen ein nur mäßig beschallter Nebenschauplatz. Aber weil auch der schnell prohibitiv teuer werden kann, kümmern wir uns im Hotelverband gerade intensiv mit der zukünftigen Vergabe von Frequenzen aus dem sogenannten Ultrahochfrequenz-Band (UHF). Das Thema mag weder für die breite Öffentlichkeit noch für Hospitality Professionals eine Herzensangelegenheit sein, doch es illustriert ganz gut unser Verständnis von Verbandsarbeit für die Branche. Und deshalb schalte ich hier mal „den Ton an“.

01.04.2025 von Markus Luthe
April, April

Die aprilscherzfreien Corona-Ausfalljahre liegen hinter uns und dennoch bleibt einem das Lachen angesichts der (geo)politischen Herausforderungen mitunter im Halse stecken... Umso mehr Motivation, meine kleine „Tradition“ fortsetzen und die besten Aprilscherze mit Branchenbezug einem absolut subjektiven Ranking zu unterziehen!

18.02.2025 von Markus Luthe
Unter Wikingern
Frontansicht des Hotel Wikingerhof in Kropp. Ein weißes Gebäude mit blauer Beschriftung (Hotelname).

Wieder einmal zählt die Booking Holdings laut fvw-Bericht vom 11. Februar 2025 zu einem illustren Kreis von Online-Portalen, die Verbraucherschützern wegen der Verwendung von „Mondpreisen“ und „Scheinrabatten“ besonders negativ auffallen. Warum verwundert mich das bloß nicht mehr? Das irreführende Vorgehen des Unternehmens hat Methode. Schon vor zehn Jahren beklagte sich unser Mitglied Wikingerhof im schleswig-holsteinischem Kropp über eine unverschämt bis dreiste Preisaktion von Booking.com: Obwohl der Wikingerhof im Sommer 2015 überhaupt keine Preissenkung vornahm, verpasste ihm Booking.com einfach ungefragt einen „50% Rabatt“ Banner. Die Preise waren also trotz des marktschreierischen Solos des Buchungsportals gleichgeblieben und die aufgrund der nun überzogenen Erwartungshaltung der Gäste negativen Bewertungen ließen sich nicht lange auf sich warten: „Bei einem Haus Ihrer Kategorie hätten wir erwartet…“