"Vorsicht, Verbraucherfalle!"

Markus Luthe / 28.11 2017

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blogpost von Markus Luthe zur Hotelklassifizierung

1ARD, „Achtung, Verbraucherfalle“, 7.11.017, 0:45 Uhr; © ARD
1ARD, „Achtung, Verbraucherfalle“, 7.11.017, 0:45 Uhr; © ARD

Nach im Juli 2016 hat gestern Abend auch das ARD-Format "Vorsicht, Verbraucherfalle!" zur besten Sendezeit nach den Sternen gegriffen. Unter dem Aufmacher „Achtung: Hier Sternenschwindel“ recherchierte ein Team des MDR aus einer unbenannten Anzahl von Hotels zwei Häuser mit zu beanstandender Sternewerbung. Ein obligatorischer Hotelexperte attestierte bei dieser Gelegenheit sogleich den Prüfern der DEHOGA-Klassifizierung allgemein und ohne jeden Beleg, die Sauberkeit der Hotels nicht "pingelig genug" zu überprüfen.

Die vom MDR beauftragte Produktionsgesellschaft führte mit mir Anfang November ein mehr als einstündiges Interview, in dessen Verlauf ich auch mit den beiden vermeintlich kritischen Hotelklassifizierungen vor laufender Kamera konfrontiert wurde. Selbstverständlich sind wir nach Abschluss des Interviews den kritisierten Fällen sofort detailliert nachgegangen und können feststellen, dass hier keinerlei Verfehlungen der Deutschen Hotelklassifizierung vorliegen. Im Gegenteil!

Hotel A

Es wurden mir Fotos eines Hotels vorgelegt, die massive hygienische Mängel und einen inakzeptablen Erhaltungszustand belegten. Angeblich sei die Klassifizierung erst zehn Tage vor dem Dreh erneuert worden, was sich schon mit einem Blick in die öffentlich einsehbare Sterne-Datenbank auf www.hotelstars.eu leicht als falsche Behauptung erweisen ließ. Das Hotel verfügte über keine gültige Klassifizierung. Dieser Betrieb ist also im Grunde ein Argument pro Deutsche Hotelklassifizierung mit ihrer nur begrenzten zeitlichen Gültigkeit und ihrer regelmäßigen Überprüfung vor Ort.

Hotel B

Das MDR-Team kritisierte, dass bei diesem Hotel das Klassifizierungsschild noch am Haus hänge, obwohl die Klassifizierung bereits im Februar 2017 abgelaufen sei. Unsere Überprüfung hat ergeben, dass das Hotel von der zuständigen Klassifizierungsgesellschaft unmittelbar und wiederholt aufgefordert wurde, die Werbung mit Sternen nach Ablauf der Klassifizierung einzustellen. Da dies nicht erfolgte, hat die Klassifizierungsgesellschaft den Vorgang der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs übergeben. Die Wettbewerbszentrale hat im August 2017 Klage wegen Wettbewerbsverstoß beim zuständigen Landgericht eingereicht. Das Gerichtsverfahren ist also in Rekordzeit anhängig gemacht worden.


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
14.09.2026 von Markus Luthe
Wir machen das mit den Fähnchen?

Begleicht ein Hotelgast beim Check-out seine Zimmerrechnung über bspw. 150 Euro mit einer der handelsüblichen Kreditkarten, muss das Hotel hiervon rund 3 Euro (2 Prozent) an den Zahlungsdienstleister abtreten. Mitunter auch noch deutlich mehr, je nachdem welche Karte der Kunde gerade zückt. Kein Wunder also, dass sich eine margenschwache Branche nach einer alternativen, kostengünstigeren Zahlungsmethode sehnt. Der digitale Euro hätte also das Potenzial zum Hoffnungsträger. Doch sein Glanz verblasst umgehend, wenn beim Kostenmodell einfach nur ein einfallsloses Copy & Paste des Bisherigen erfolgt!

10.09.2026 von Markus Luthe
Nachhaltig amtlich

Einmal im Jahr, wenn die Blätter fallen, leitet das Bundesverwaltungsamt (BVA) den Ratenfindungsprozess für das „Hotelverzeichnis des Bundes“ ein. Das ist die zentral verhandelte Hotelliste für Dienstreisen der Bundesverwaltung, letztlich ist sie aber für alle Beamten und Angestellten der öffentlichen Hand relevant. Die amtliche Bezeichnung innerhalb des Travel Management Systems des Bundes lautet „TMS-Hotelliste Inland/Ausland“.

Mir geht es um den Nachhaltigkeitsaspekt von Amts wegen: Die Bundesregierung Merkel IV hatte am 25. August 2021 beschlossen, die Nachhaltigkeit bei erforderlichen Übernachtungen im Rahmen von Dienstreisen zu erhöhen. Das Hotelverzeichnis des Bundes sollte hierzu sukzessive bis Ende 2023 auf zertifizierte nachhaltige Hotels umgestellt werden. Als Anreiz wurde ausgelobt: „Sofern kein Hotel des Verzeichnisses gewählt werden kann, können bis zu 20 % höhere Kosten für ein zertifiziertes nachhaltiges Hotel anerkannt werden.“ Die entsprechenden Kriterien sollten mit dem Umweltbundesamt (UBA) abgestimmt werden.

20.07.2026 von Markus Luthe
Frontalunfall abgewendet

Die (Verkehrs-)Zeichen stehen günstig: Die Platform-to-Business Regulierung (P2B) scheint nicht mehr unter die Räder des Digital Omnibus zu geraten!

Nach meiner Blogpost-Unfallwarnung „Aus P2B mach AGB“ vom 19. Februar 2026 haben unsere Verkehrsleitsysteme den mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durchs Brüsseler Regierungsviertel rasenden Digital Omnibus wohl noch gerade so unfallfrei in der Spur halten können.