Von Stars und Sternchen

Markus Luthe / 13.05 2013

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blogpost von Markus Luthe zur Hotelklassifizierung

Wie schon der Hessische Rundfunk am 9. Januar 2013 greift heute Abend auch die Sendung „Markt“ des NDR-Fernsehens das Thema falscher Sternewerbung auf. Der Beitrag „Norddeutsche Hotels mogeln mit Sternen“ wird laut NDR-Vorankündigung um 20.15 Uhr ausgestrahlt werden. Spätestens dann wird die für die Branche wenig schmeichelhafte Nachricht auch den vorgezeichneten Weg in die Printmedien nehmen und uns wohl noch geraume Zeit medial begleiten...

Der NDR hat eine Stichprobe der Marktauftritte von je 15 Hotels in den Städten Braunschweig, Bremen, Hamburg, Hannover, Kiel, Lübeck, Rostock und Schwerin mit den offiziellen Sterneeinstufungen gemäß Deutscher Hotelklassifizierung abgeglichen. Von der 120 norddeutschen Hotels sollen mehr als 50 Häuser falsche Angaben zu ihren Hotelsternen entweder auf ihrer Homepage, auf Hotelportalen wie Trivago und HRS oder teilweise auch im eigenen Prospekt gemacht haben und zu Unrecht mit Sternen werben.

Dabei dürfte doch jedem klar sein, dass allein nach der Deutschen Hotelklassifizierung offiziell eingestufte Betriebe gegenüber dem Endverbraucher mit Sterneangaben rechtssicher werben dürfen. Ob ein Betrieb gültig klassifiziert ist, lässt sich anhand der auf www.hotelsterne.de zur Verfügung stehenden Datenbank tagesaktuell für jedermann leicht überprüfen.

Derzeit sind mit steigender Tendenz rund 8.500 Betriebe gültig nach Deutscher Hotelklassifizierung klassifiziert, was einem Marktanteil von 39,7 Prozent entspricht, wenn man die nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 13.596 Hotels und 7.806 Hotels garnis als Grundgesamtheit zugrunde legt.

Der DEHOGA verteidigt – gemeinsam mit den regionalen Klassifizierungsgesellschaften – selbstverständlich seine Marke „Deutsche Hotelklassifizierung“ gegen Missbrauch, wenn wir Kenntnis von abmahnfähiger, unlauterer Werbung mit Hotelsternen erlangen. Hierzu kooperieren wir in der Regel mit den Experten der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in einer Größenordnung von zuletzt rund hundert Vorgängen pro Jahr.
 
Den klassifizierten Betrieben werden wir in Kürze ein Logo als zusätzliches Werbematerial zur Verfügung stellen, mit dem sie ihren Gästen die Unbedenklichkeit ihrer Sterne signalisieren können: „Klassifiziert mit den offiziellen Hotelsternen der Deutschen Hotelklassifizierung!“

Wie der NDR-Bericht aber wohl auch aufzeigen wird, ist es für die Hotels, die an der Deutschen Hotelklassifizierung vorbei mit Sternen glänzen wollen, aber auch anscheinend viel zu einfach, auf den bekannten Hotelportalen nur mit einem Anschein zu werben. Sie werden geradezu in Versuchung geführt, denn hinter den Portalsternen verbirgt sich de facto lediglich eine Selbsteinstufung des Hotels. Das ist (ent-)täuschend und definitiv nicht im Interesse des Verbrauchers. Der Portal-Besucher muss wissen, was hinter den Sternen steckt und was er letztlich von einem Hotel erwarten kann. Niemals erwartet der Verbraucher, dass sich die Hotels die Sterne selbst „verleihen“.

Wir haben schon vor Jahren allen marktrelevanten Hotelportalen in Deutschland angeboten, tagesaktuell über eine XML-Schnittstelle automatisierte Abgleiche mit der Datenbank der Deutschen Hotelklassifizierung durchzuführen und die offiziell klassifizierten Betriebe entsprechend zu kennzeichnen, am besten natürlich auf der jeweiligen Ergebnisliste der Hotelsuche.


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
03.03.2026 von Markus Luthe
Wenn auch dem BGH das Wort von Booking nicht reicht

Der Wikingerhof schreibt Geschichte. Rechtsgeschichte. Und das erneut. Worum geht es in diesem jetzt schon sage und schreibe 11 Jahre andauernden Rechtsstreit, den unser Mitglied aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Themas gegen das marktbeherrschende Hotelbuchungsportal führen muss? Im Sommer 2015 verpasste Booking.com dem Hotel ohne Rücksprache geschweige denn Zustimmung ein ebenso marktschreierisches wie wahrheitswidriges Label „Heute X% Rabatt“. In der Folge erhielt das Hotel aufgrund der irregeführten Erwartungshaltung der Gäste umgehend negative Bewertungen. Booking.com wies jegliche Verantwortung für das eigene Handeln ab. Dem Wikingerhof blieb nur, das hinzunehmen oder – mit unserer Unterstützung – den Klageweg zu beschreiten. Glücklicherweise gab das Hotel nicht klein bei!

19.02.2026 von Markus Luthe
Aus P2B mach AGB

Für die Platform-to-Business Regulierung (P2B) haben wir in Brüssel viele Jahre gekämpft. Am 20. Juni 2019 wurde die „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Doch dann kam Corona und der Fokus der Branche richtete sich auf andere Themen. Jetzt droht die P2B-Verordnung zu Unrecht ganz unter die Räder zu geraten.

11.11.2025 von Markus Luthe
Unerhört
© DBT / Julia Nowak/ JUNOPHOTO

Der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestags führt am morgigen Mittwoch eine öffentliche Anhörung „Plattformen der Ferienwohnungsökonomie und die Umsetzung der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung 2024/1028” durch. Auf Vorschlag der Bundestagsfraktionen wurden vier Sachverständige ins Marie-Elisabeth-Lüders-Haus eingeladen. Zwei Wissenschaftler*innen, eine Vertreterin des Deutschen Ferienhausverbandes und eine Unternehmenssprecherin von Airbnb werden den Ausschussmitgliedern für ihre Fragen zur Verfügung stehen. Die vorab eingereichten Stellungnahmen der New Economics Foundation, von Airbnb und Ferienhausverband wurden auf der Website des Tourismusausschusses im Vorfeld hochgeladen. Auch wir haben unaufgefordert eine Stellungnahme für die Hotellerie eingereicht. Da sie jedenfalls bislang noch nicht auf der Internetseite des Bundestages verfügbar gemacht wurde, stellen wir sie hier zum Download barrierefrei zur Verfügung.