Markus Luthe / 16.12 2015

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Blog von Markus Luthe zur WLAN-Störerhaftung

Heute bin ich bei der des Wirtschaftsausschusses zum Telemediengesetz im Bundestag gewesen – und habe ein Novum erlebt: Samt und sonders alle geladenen Experten lehnten den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur WLAN-Störerhaftung rundum ab. Das hat man selten in einem Bundestagsausschuss, wo die Benennung der Sachverständigen durch die Fraktionen aus Regierung und Opposition erfolgt.

Ich habe auch selten bei einer Rechtsexpertenbefragung so viel unmissverständlichen Klartext gehört. Die Stellungnahmen reichten von „unbrauchbar“ und „kontraproduktiv“ über „unvereinbar mit europäischem Recht“ bis hin zu „keinerlei Stärken, nur Schwächen erkennbar“. Nachzulesen ist das beispielsweise bei Heute im Bundestag oder dem Mediendienst Golem.

Zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen Schutzmechanismen erklärte Dirk Häger vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, es bestehe kein Sicherheitsunterschied zwischen verschlüsselten und unverschlüsselten WLANs. Und Ulf Buermeyer, praxiserfahrener Richter am Landgericht Berlin, gab zu Protokoll, dass die Störerhaftung bei mobilen Endgeräten ohnehin schon heute gänzlich ins Leere laufe.

Bis auf den Vertreter eines Anbieters öffentlicher WLAN-Hotspots waren sich die Experten auch über die „kaum zu überschätzende" Bedeutung öffentlicher Interzugänge für Wirtschaft und Tourismus einig, da sich viele Menschen keine teuren Handyzugänge leisten könnten und auf kostenlose Angebote angewiesen seien. Offene WLAN-Angebote wurden als „ganz zentrale Zukunftstechnik“ charakterisiert.

Deshalb ist gerade die Hotellerie auf eine rechtssichere und praktikable Lösung der vermaledeiten und in Europa einmaligen Störerhaftung beim Betrieb der WLAN-Router angewiesen. Denn WLAN ist auf Reisen mittlerweile so wichtig wie das Frühstück geworden, wie das Marktforschungsinstitut Ipsos repräsentativ ermittelt hat.


Doch Deutschland ist im internationalen Vergleich eher eine „WLAN-Wüste“ wie das Handelsblatt berichtet: Auf 10.000 Einwohner komme hierzulande nach einer Erhebung des Verbands der Internetwirtschaft eco noch nicht einmal zwei Hotspots. Der weltweite Spitzenreiter Südkorea habe mit rund 37 Hotspots pro 10.000 Einwohnern fast 19-mal so viele drahtlose öffentliche Internetzugänge.


Wie kann vor diesem Hintergrund nun die Lösung des Dilemmas der widerstreitenden Gesetzentwürfe von Bundesregierung und Bundesrat aussehen? Europarechtkompatibel scheint nach der heutigen Anhörung allein zu sein, auch Einzelhändler, Hoteliers und Gastronomen als gewerbliche WLAN-Anbieter von der Störerhaftung zu befreien wie die großen Telekommunikationsanbieter es schon heute sind. Der Deutsche Bundestag sollte diesen Vorstoß des Bundesrates auch unverzüglich ergreifen und nicht zuwarten, bis der

Europäische Gerichtshof

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Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
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