Sternenklar 5/5: 25 Jahre Deutsche Hotelklassifizierung
Blogpost von Markus Luthe zur Deutschen Hotelklassifizierung

Im fünften und letzten Teil meiner kleinen Blogpost-Serie zum 25jährigen Jubiläum der Deutschen Hotelklassifizierung gehe ich auf falsche und gefälschte Hotelsterne ein.
Bei einem Rückblick zum Jubiläum darf selbstverständlich auch das dunkelste Kapitel der Hotelsterne in Deutschland nicht unerwähnt bleiben. Am 20. Juli 2016 warf das ZDF die Frage auf „Können Sterne lügen?“ und lieferte seine Antwort gleich dazu: Von 1.000 in deutschen Großstädten überprüften Hotels hätten 251 mit abgelaufenen oder selbst verliehenen Sternen geworben. Es tat sich gleichsam ein schwarzes Loch am Firmament auf.
Wir sind den Vorwürfen natürlich akribisch nachgegangen und haben umgehend Gegenmaßnahmen eingeleitet, um die Interessen klassifizierter Betriebe zu wahren und unsere Markenrechte zu schützen. Davon war sicherlich die wichtigste, mit Hilfe des Bonner Datendienstleisters B2B Smart Data regelmäßig alle Homepages deutscher Hotels automatisiert und gerichtsfest im Hinblick auf unberechtigte Sternewerbung im Text, in Meta-Tags oder auf Bildern zu screenen.
Bei unserer Vollerhebung stellen wir heute in etwa 3 Prozent der Fälle – und nicht wie vom ZDF seinerzeit ermittelt in 25 Prozent der Fälle – wettbewerbsrechtliche Verstöße fest.
All diesen Fällen wird nachgegangen, Ursachenforschung betrieben. Das entsprechende Hotel wird auf den Verstoß aufmerksam gemacht und aufgefordert, sich entweder klassifizieren zu lassen oder die Sternewerbung einzustellen. Wird das wettbewerbswidrige Verhalten dennoch fortgesetzt, wird der Vorgang in aller Regel der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg übergeben. Derzeit läuft die Auswertung unseres bereits 6. Webmonitorings aus dem Herbst 2021.
Genauso konsequent gehen wir auch gegen Fälscherwerkstätten vor, die Hoteliers immer wieder in Versuchung führen wollen, vermeintlichen Sterneglanz käuflich zu erwerben.
Sobald wir von solchen dubiosen Agenturen im Internet erfahren, schalten wir die zuständige Staatsanwaltschaft ein. Strafrechtlich bewegen sich solche Angebote allerdings noch in einer Grauzone, in der sich zwar ein auftraggebender Hotelier gegen den Vorwurf des Betrugs wehren müsste, der Fälscher selbst aber – wenn er es geschickt anstellt – erst einmal nichts zu befürchten hat.
Das ist selbstverständlich weiterhin kein befriedigender Zustand und kann so nicht bleiben. Da oftmals ein zivilrechtliches Vorgehen gegen solche Manipulationen erfolgsversprechender ist, tauschen wir die Vorfälle zusätzlich auch mit führenden Bewertungsportalen aus, um in konzertierter Aktion den Fälschern das Handwerk zu legen.
Über Anregungen, Kritik und Meinungen freuen sich alle bei der Deutschen Hotelklassifizierung und der Hotelstars Union haupt- oder ehrenamtlich Engagierten hier im Blog über die Kommentarfunktion oder auch per E-Mail an info@hotelstars.eu.
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