Schlichtweg
Blog von Markus Luthe zum Verbraucherschutz
Verbraucherschutzvorgaben aus Brüssel treiben manchmal schon seltsame Blüten. Für den aktuellen Kopfschüttler sorgt die am 9. Januar 2016 in Kraft getretene „Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung)“.
Die ODR-Verordnung ist Teil einer der Europäischen Kommission zur Verbraucherstreitbeilegung, Differenzen zwischen Anbietern und Konsumenten schnell, einfach und möglichst günstig für alle Beteiligten abzuwickeln. Auch über das Internet abgeschlossene Beherbergungsverträge unterliegen dieser Verordnung.
Die EU-Kommission hat eigens eine Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) eingerichtet, bei der Verbraucher eine Beschwerde einreichen können, die dann mit Verfahrenshinweisen angereichert an den Beschwerdegegner weitergeleitet wird. Sollten sich beide Parteien auf eine Schlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes geeinigt haben, wird das Verfahren an diese weitergeleitet. Kommt es zu keiner Einigung, findet auch keine Überweisung an eine Schlichtungsstelle statt. Der Verbraucher erhält in diesem Fall Hinweise zu anderen Rechtsschutzmöglichkeiten.
Damit müssen auch Hotels seit dem 9. Januar 2016 weitere, besondere Hinweispflichten in ihren Internetauftritt einbauen, sofern sie eine Online-Buchungsmöglichkeiten anbieten. Ein leicht zugänglicher Link auf die OS-Plattform der EU-Kommission muss im Rahmen des Impressums oder jederzeit abrufbarer AGB gesetzt werden.
ABER: Die OS-Plattform selbst ist noch gar nicht funktionsfähig und zudem ausschließlich in englischer Sprache verfasst. Vor dem 15. Februar 2016 wird sie auch nicht an den Start gehen. Was für ein Schildbürgerstreich! Denn an der formalen Verpflichtung der Hoteliers, den Link unmittelbar auf ihrer Homepage zu veröffentlichen, ändert das schlechterdings nichts...
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