'Schland, oh 'Schland

Markus Luthe / 06.07 2010

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blog von Markus Luthe zum Inlandsmarketing vom 6. Juli 2010

Auch wenn Deutschland im Moment lyrisch und gesangstechnisch einen ein wenig reduzierten Eindruck macht, sorgt sich dieser Blogbeitrag nicht um die Qualität der Fangesänge, sondern um die Melodie, die der Deutschlandtourismus zukünftig im Konzert der Destinationen spielen wird. Denn mit Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz kann die Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) ab dem Jahr 2012 ihr überregionales Inlandsmarketing nicht mehr fortsetzen und darf das touristisch verkürzte ’Schland der Rollenverteilung des Grundgesetzes folgend nur noch im Ausland promoten.

Bekanntlich beauftragten die Marketingorganisationen der Bundesländer - kurz: Landesmarketingorganisationen (LMO) - im Zeichen der Kurkrise die DZT ab dem Jahr 1999 mit der Durchführung eines überregionalen Inlandsmarketings. Hierfür erhält die DZT zusätzlich zu ihrem Budget für das Auslandsmarketing von den LMO jährlich einen Betrag von 1,79 Mio. Euro und vom Bund 500.000 Euro. Ergänzt um weitere Beiträge der Wirtschaft finanziert die DZT hieraus u.a. die Kampagne „Tapetenwechsel? - Kurzurlaub in Deutschland“.  

Die LMO sind nun allerdings der Auffassung, das überregionale Inlandsmarketing habe in der bestehenden Form zwar gute Dienste geleistet, es habe aber ausgedient. Die dadurch frei werdenden Mittel wollen sie lieber für die Bewerbung ihrer eigenen Marken einsetzen. Daraufhin beschlossen die Wirtschaftsminister der Länder, obwohl sie eine länderübergreifende Zusammenarbeit zur Förderung des Inlandstourismus weiterhin für grundsätzlich sinnvoll erachten, aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen das überregionale Inlandsmarketing über das Jahr 2011 nicht fortzusetzen. Gleichwohl werden länderübergreifende thematische Kooperationen ausdrücklich begrüßt. 

Wie sich die Länder diese „länderübergreifenden thematischen Kooperationen“ nun im Konkreten vorstellen, ist bisher aber noch nicht erkennbar oder gar festgelegt. Soll der Deutschlandtourismus mit seinen Facetten und seiner thematisch breiten Aufstellung auch weiterhin im - buchbaren - Trend liegen, so bedarf es zweifellos rascher Antworten auf diese Herausforderung. 

Fast zeitgleich mit dem Revival des touristischen Föderalismus in Deutschland hat übrigens die durch den Vertrag von Lissabon in ihrer Tourismuskompetenz gestärkte Europäische Kommission offiziell das Ziel ausgerufen, die Position Europas als wichtigstem Reiseziel der Welt weiter auszubauen. Hierzu soll das Tourismusportal www.visiteurope.com stärker beworben und „die Anziehungskraft Europas als ein aus nachhaltigen Qualitätsreisezielen bestehendes Ganzes“ gestärkt werden. Zu diesem Zweck sollen gemeinsame Werbemaßnahmen bei internationalen Großveranstaltungen und wichtigen Touristikmessen durchgeführt werden... 


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
18.09.2024 von Markus Luthe
Dutch Torpedo

Morgen entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-264/23. Es geht um die Frage, ob die von Booking.com den Partnerhotels auferlegten Raten- und Konditionenparitätsklauseln mit den Vorgaben des europäischen Kartellrechts vereinbar sind. Nach einer elfjährigen Verfahrensdauer wird das Marktgebaren nun also einer abschließenden Klärung zugeführt werden.

19.08.2024 von Markus Luthe
Und täglich grüßt das Murmeltier

Ich habe ein Déjà vu: Momentan fragen zahlreiche Mitglieder an, ob Booking.com denn immer noch Ratenparität per Vertrag einfordern dürfe? Nein, dürfen die nicht. Definitiv nicht! Aber sie versuchen meines Erachtens dennoch immer wieder, den Gesetzgeber, die EU-Kommission, das Bundeskartellamt und den Bundesgerichtshof vorzuführen, indem sie Hoteliers hierüber so verwirren und einschüchtern, dass sie sich am Ende doch an die Ratenparität halten.

13.08.2024 von Markus Luthe
Erblast

Dieser Richterhammer ging gänzlich unerwartet auf die familiengeführte Hotellerie nieder: Das erst im Juli veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Februar 2024 zur erbschaftsteuerrechtlichen Einordnung des Generationenübergangs eines Parkhauses befasst sich weder in den Leitsätzen noch im Tenor mit Beherbergungsbetrieben, doch genau die haben nun einen massiven Erbfolgeschaden.