Schadenersatz für zu viele Deutsche im Hotel?

Markus Luthe / 04.06 2008

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blog von Markus Luthe zu Sprachkenntnissen vom 04. Juni 2008

Der Daily Telegraph und die Sun brachten die Meldung am vergangenen Samstag als erste, fast alle deutschen Zeitungen griffen sie in der Zwischenzeit auf: Der Engländer David B. habe 4.000 Pfund (5.100 Euro) für einen Familienurlaub in einem Grecotel auf der griechischen Ferieninsel Kos bezahlt. Da das Hotel aber fast ausschließlich von Deutschen bewohnt und auf diese Gäste ausgerichtet gewesen sei (nur 25 der 700 Gäste seien englischsprachig gewesen), habe ein Gericht in der englischen Stadt Stoke den Reiseveranstalter zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 750 Pfund (1.000 Euro) verurteilt.

Leider ist keiner der Meldungen ein Aktenzeichen des Urteils zu entnehmen, so dass der Wahrheitsgehalt der Meldung zunächst einmal nur unterstellt werden kann.

Was auf den ersten Blick wie ein übles Revanchefoul der ansonsten für ihr Fair Play bekannten Briten für hämische deutsche Fangesänge der Machart „Ohne England fahren wir zur EM!“ klingt, gibt auf den zweiten Blick keinen Anlass für Emotionen. Halten wir den Ball flach – der vor Jahren auch von deutschen Boulevard-Medien ausgerufene „Handtuchkrieg“ hat keine neue Dimension erreicht. Letztlich ging es im Kern wohl nur um die Frage, welche Eigenschaften der Reise hatte der Veranstalter seinem Kunden vertraglich zugesichert. Eine gänzlich nationalitätenunabhängige Betrachtungsweise.

Welchen Reisetipp könnten wir aber Mister B. guten Gewissens für die Zukunft geben? Kommen Sie zum Urlaub nach Deutschland! Die Welt zu Gast bei Freunden ist bei uns auch im Jahr 2 nach der Fußball-WM noch immer gelebte Devise. Und auf Schwierigkeiten sich auf Englisch zu verständigen, werden Sie in der deutschen Hotellerie nicht stoßen.


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
03.03.2026 von Markus Luthe
Wenn auch dem BGH das Wort von Booking nicht reicht

Der Wikingerhof schreibt Geschichte. Rechtsgeschichte. Und das erneut. Worum geht es in diesem jetzt schon sage und schreibe 11 Jahre andauernden Rechtsstreit, den unser Mitglied aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Themas gegen das marktbeherrschende Hotelbuchungsportal führen muss? Im Sommer 2015 verpasste Booking.com dem Hotel ohne Rücksprache geschweige denn Zustimmung ein ebenso marktschreierisches wie wahrheitswidriges Label „Heute X% Rabatt“. In der Folge erhielt das Hotel aufgrund der irregeführten Erwartungshaltung der Gäste umgehend negative Bewertungen. Booking.com wies jegliche Verantwortung für das eigene Handeln ab. Dem Wikingerhof blieb nur, das hinzunehmen oder – mit unserer Unterstützung – den Klageweg zu beschreiten. Glücklicherweise gab das Hotel nicht klein bei!

19.02.2026 von Markus Luthe
Aus P2B mach AGB

Für die Platform-to-Business Regulierung (P2B) haben wir in Brüssel viele Jahre gekämpft. Am 20. Juni 2019 wurde die „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Doch dann kam Corona und der Fokus der Branche richtete sich auf andere Themen. Jetzt droht die P2B-Verordnung zu Unrecht ganz unter die Räder zu geraten.

11.11.2025 von Markus Luthe
Unerhört
© DBT / Julia Nowak/ JUNOPHOTO

Der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestags führt am morgigen Mittwoch eine öffentliche Anhörung „Plattformen der Ferienwohnungsökonomie und die Umsetzung der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung 2024/1028” durch. Auf Vorschlag der Bundestagsfraktionen wurden vier Sachverständige ins Marie-Elisabeth-Lüders-Haus eingeladen. Zwei Wissenschaftler*innen, eine Vertreterin des Deutschen Ferienhausverbandes und eine Unternehmenssprecherin von Airbnb werden den Ausschussmitgliedern für ihre Fragen zur Verfügung stehen. Die vorab eingereichten Stellungnahmen der New Economics Foundation, von Airbnb und Ferienhausverband wurden auf der Website des Tourismusausschusses im Vorfeld hochgeladen. Auch wir haben unaufgefordert eine Stellungnahme für die Hotellerie eingereicht. Da sie jedenfalls bislang noch nicht auf der Internetseite des Bundestages verfügbar gemacht wurde, stellen wir sie hier zum Download barrierefrei zur Verfügung.