Markus Luthe / 20.12 2017

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Blogpost von Markus Luthe zur Plattform-Ökonomie

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Der Europäische Gerichtshof hat heute wohl eine Menge heißer Luft aus der überdrehenden Plattform-Ökonomie abgelassen. Und endlich für Klarheit gesorgt! Das oberste europäische Gericht musste sich mit der Frage befassen, was der Fahrdienstvermittler Uber denn eigentlich ist: Eine Internetplattform oder ein Taxiunternehmen?

Die Antwort des EuGH in der fiel eindeutig aus: Der Vermittlungsdienst von Uber ist integraler Bestandteil einer Gesamtdienstleistung, die hauptsächlich aus einer Verkehrsdienstleistung besteht. Sie ist daher nicht als Dienst der Informationsgesellschaft, sondern als eine Verkehrsdienstleistung einzustufen. Somit unterliegt Uber den jeweiligen Branchen-Regulierungen der Mitgliedsstaaten.

Dieses Urteil kann über Uber hinaus weitreichende Konsequenzen für alle Anbieter von Peer-2-Peer-Plattformen auch anderer Branchen entfalten. So zeigt der Urteilstenor auch Airbnb deutliche Grenzen auf, die zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit und Transparenz im Beherbergungsgewerbe führen können. Einen Sonderstatus als Wissens- und Vermittlungsplattform wird Airbnb für sich nicht mehr reklamieren können. Dem eines schützenswerten „Start-up-Unternehmens“ ist die Plattform eh entwachsen.

Aber auch für andere Platzhirschen der Portalökonomie dürfte die Luft dünner werden. So wird es bspw. Booking.com zukünftig schwerer fallen, sich der für Reisebüros in den Niederlanden üblichen Sozialversicherungsbeiträge zu entziehen. Anfang 2017 war es der Priceline-Tochter mit Sitz in Amsterdam noch gelungen, ein niederländisches Gericht vom Gegenteil zu überzeugen. Auch mit solchen „Mätzchen“ dürfte der EuGH nun Schluss gemacht haben.


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Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

office@hotellerie.de
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