Markus Luthe / 06.09 2016

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück
www.europarltv.europa.eu
www.europarltv.europa.eu

 

Blog von Markus Luthe zum Reiserecht

Als die EU-Pauschalreiserichtlinie im Jahr 1990 in Kraft trat, hatte sie einen Umfang von 7 Seiten und sollte vor allem eines: Im Ausland durch Insolvenz ihres Reiseveranstalters oder ihrer Airline gestrandeten Urlaubern eine sichere Rückreise ermöglichen.


Im Jahr 2015 wurde die EU-Pauschalreiserichtlinie auf einen Umfang von 77 Seiten reformiert und ist vor allem eines: Hochkomplex. So ziemlich jede Kombination touristischer Einzelleistungen wurde im Handstreich zur Pauschalreise deklariert. Mit allen Konsequenzen bezüglich vorvertraglicher Informationspflichten, Haftungsfragen und Sicherheitsleistungen auch für jedes noch so kleine Hotel. Wohl verstandener Verbraucherschutz ist das sicher nicht.

Angesichts solchen Murkses ist man sofort geneigt, ins allseits beliebte „Brüssel-Bashing“ einzustimmen und das Haupt über so viel Praxisferne von Eurokraten zu schütteln. Doch das wäre nur die halbe Wahrheit. Denn das für die Bundesregierung federführende Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) entschied sich fatalerweise für ein „Augen zu und durch“, als die Fehlentwicklungen noch hätten gestoppt werden können: In der entscheidenden Sitzung des Rates für Wettbewerbsfähigkeit stimmte der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber am 4. Dezember 2014 überraschend trotz aller Bedenken für die Novellierung.

Belgien, Estland, Irland, Malta, die Niederlande, Österreich und die Slowakei votierten gegen den Richtlinienentwurf. Ein deutsches „Nein“ hätte somit wohl zur Sperrminorität gereicht, was den fatalen Zeitdruck aus den Beratungen genommen und der handwerklichen Qualität der Regulierung einer gesamten Branche sicher gedient hätte. Doch das Haus von Minister Heiko Maas entschied sich im Zweifel für seinen jüngeren Namenbestandteil „für Verbraucherschutz“ und gegen den älteren „der Justiz“.

Das BMJV trägt also einen nicht unerheblichen Teil der Verantwortung für die fatale Fehlentwicklung. Dem Vernehmen nach hat das Solo des Bundesjustizministeriums auch schon zu erheblichen Verstimmungen unter den beteiligten Regierungsressorts geführt.

Jedenfalls muss die vollharmonisierende EU-Pauschalreiserichtlinie nun bis zum 1. Januar 2018 in deutsches Recht umgesetzt werden. Hierzu hat das BMJV im Juni 2016 den Verbänden einen Referentenentwurf mit einem Umfang von 116 Seiten zugeleitet, der den Schaden für die Leistungsträger durch sogenanntes „Gold-Plating“ noch über das von Brüssel vorgegebene Maß hinaus erweitert: Auf die ohnehin schon überzogenen Vorgaben der Richtlinie sattelt der Referentenentwurf noch drauf. Koalitionsvertrag hin, Koalitionsvertrag her. Wo noch nationaler Umsetzungsspielraum besteht, wird er konsequent gegen die Interessen der mittelständisch geprägten Hotellerie und einseitig für einen falsch verstandenen Verbraucherschutz eingesetzt.

So werden auch Einzelreiseleistungen wie eine reine Hotelbuchung zur Pauschalreise erklärt. Mit dem neu eingeführten § 651u BGB-RefE „Anwendung des Pauschalreiserechts auf einzelne Reiseleistungen“ will das BMJV offensichtlich das neue Gesetz an die – unter Reiserechtlern gelinde gesagt umstrittene – bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anpassen. Das ist aber nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch rechtssystematisch verfehlt. Denn der BGH hatte über einen konkret-individuellen Einzelfall zu entscheiden und nicht jedem Urteil ist ein generell-abstrakter Rechtssatz zu entnehmen, der in ein Gesetz überführt werden könnte oder auch nur sollte.

 


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
03.03.2026 von Markus Luthe
Wenn auch dem BGH das Wort von Booking nicht reicht

Der Wikingerhof schreibt Geschichte. Rechtsgeschichte. Und das erneut. Worum geht es in diesem jetzt schon sage und schreibe 11 Jahre andauernden Rechtsstreit, den unser Mitglied aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Themas gegen das marktbeherrschende Hotelbuchungsportal führen muss? Im Sommer 2015 verpasste Booking.com dem Hotel ohne Rücksprache geschweige denn Zustimmung ein ebenso marktschreierisches wie wahrheitswidriges Label „Heute X% Rabatt“. In der Folge erhielt das Hotel aufgrund der irregeführten Erwartungshaltung der Gäste umgehend negative Bewertungen. Booking.com wies jegliche Verantwortung für das eigene Handeln ab. Dem Wikingerhof blieb nur, das hinzunehmen oder – mit unserer Unterstützung – den Klageweg zu beschreiten. Glücklicherweise gab das Hotel nicht klein bei!

19.02.2026 von Markus Luthe
Aus P2B mach AGB

Für die Platform-to-Business Regulierung (P2B) haben wir in Brüssel viele Jahre gekämpft. Am 20. Juni 2019 wurde die „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Doch dann kam Corona und der Fokus der Branche richtete sich auf andere Themen. Jetzt droht die P2B-Verordnung zu Unrecht ganz unter die Räder zu geraten.

11.11.2025 von Markus Luthe
Unerhört
© DBT / Julia Nowak/ JUNOPHOTO

Der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestags führt am morgigen Mittwoch eine öffentliche Anhörung „Plattformen der Ferienwohnungsökonomie und die Umsetzung der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung 2024/1028” durch. Auf Vorschlag der Bundestagsfraktionen wurden vier Sachverständige ins Marie-Elisabeth-Lüders-Haus eingeladen. Zwei Wissenschaftler*innen, eine Vertreterin des Deutschen Ferienhausverbandes und eine Unternehmenssprecherin von Airbnb werden den Ausschussmitgliedern für ihre Fragen zur Verfügung stehen. Die vorab eingereichten Stellungnahmen der New Economics Foundation, von Airbnb und Ferienhausverband wurden auf der Website des Tourismusausschusses im Vorfeld hochgeladen. Auch wir haben unaufgefordert eine Stellungnahme für die Hotellerie eingereicht. Da sie jedenfalls bislang noch nicht auf der Internetseite des Bundestages verfügbar gemacht wurde, stellen wir sie hier zum Download barrierefrei zur Verfügung.