Nachtigall, ick hör dir trapsen!

Markus Luthe / 16.08 2013

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blogpost von Markus Luthe zur Bettensteuer

Bild: Neuer Garten, Marmorpalais und Heiliger See in Potsdam;
www.hearing-tourismus-potsdam.de
Bild: Neuer Garten, Marmorpalais und Heiliger See in Potsdam; www.hearing-tourismus-potsdam.de

Gestern Abend durfte ich auf Einladung des Oberbürgermeisters Jann Jakobs (SPD) an einem öffentlichen der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam teilnehmen. Aus meiner Sicht ist ein solches Hearing ein sehr positiver Ansatz, für eine breitere Beteiligung der interessierten Kreise und der Öffentlichkeit zu sorgen und den Rat von Fachleuten auch außerhalb der eigenen Stadt- und Landesgrenzen einzuholen.

Es war eine aus meiner Sicht gelungene Veranstaltung und die Beteiligten vor Ort sollten sicher noch einmal in vertrauterer Runde zusammentreffen, um deutlich bessere Lösungen als die bisher auf dem Tisch liegenden zu erörtern.

Bei den Stadträten kann nach diesem Hearing jedenfalls kein Zweifel mehr bestehen, dass der vorgelegte Entwurf einer Bettensteuersatzung rechtlich weiterhin höchst umstritten ist. Sie würden wider besseres Wissen entscheiden. Eine nachhaltige Refinanzierung des jährlichen Zuschusses der Stadt Potsdam an die Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten zur Pflege des Weltkulturerbes des Parks Sanssouci in Höhe von 1 Million Euro kann so jedenfalls nicht sichergestellt werden.

Es wäre auch zutiefst ungerecht, allein die Übernachtungsgäste der Potsdamer Hotellerie zur Parkfinanzierung heranzuziehen, denn laut dwif entfallen 93,8% der Aufenthaltstage auswärtiger Gäste in Potsdam auf Tagesreisende. Auf das Gastgewerbe insgesamt entfallen nur 39,9% der Einnahmen aus dem Tourismus in Potsdam. Freiwillige Lösungen unter Einbeziehung aller Beteiligten liegen als Mittel der Wahl damit auf der Hand.

Ohnehin erschließt es sich mir als Außenstehendem bis heute nicht, warum die Kreise der Nutzer und Zahler des Parkes Sanssouci überhaupt auseinanderfallen sollen? Warum muss der Eintritt in das Weltkulturerbe gegen jede ökonomische Vernunft zwingend kostenfrei sein? Ich habe jedenfalls keine Zweifel an einer erfolgreichen Durchsetzung eines etwaigen Parkeintritts in einer Höhe von nicht einmal 2 Euro bei gleichzeitiger Ausgabe von „Anwohnerparkausweisen“ an Potsdamer Bürgerinnen und Bürger.

Warum setzt die Landeshauptstadt Brandenburgs stattdessen lieber auf das juristische Vabanquespiel einer Potsdamer „Parkeintrittsgebührenverhinderungsabgabe“? Vielleicht weil man mit Spezialsteuern für den Park Sanssouci schon einmal politisch motivierte Steuergeschichte schrieb?

So wurde im Jahr 1844 in Potsdam eine „Nachtigallensteuer“ eingeführt, um das Halten der Singvögel in eben diesen königlichen Gärten einzudämmen. Da man sich ein Fangverbot nicht herantraute, wurde die Vogelhaltung mit 5 Talern, später 2 Talern besteuert. Im Jahr 1897 gab zwar der letzte Vogelfänger sein Gewerbe im Park von Sanssouci auf und die Steuereinnahmen sanken auf Null, doch die so effektive Nachtigallensteuer blieb. Seitdem gilt die Potsdamer Nachtigallensteuer in der Finanzwissenschaft als Paradebeispiel einer Erdrosselungssteuer (!), bei der eine Lenkungswirkung und nicht die Einnahmeerzielung beabsichtigt ist.

Aber dieser Zusammenhang zwischen der Wahl „Tourismusabgabe oder Bettensteuer“ und der verhinderten Parkeintrittsgebühr besteht ja offiziell auch gar nicht (mehr), wie der Kämmerer der Stadt, Burkhard Exner (SPD), am Tag der Anhörung auf einmal via Interview in der Märkischen Allgemeinen Zeitung allen politischen Diskussionen der letzten Monate zum Trotz ernsthaft glaubhaft zu machen versucht. Er spricht von einem lediglich „zeitlichen Zusammenfallen“ der Debatten und „Zeitfenstern“.

Seltsam nur, dass die den Experten und Bürgern über die Hearing-Webseite zur Beratung zur Verfügung gestellten Dokumente ausdrücklich ein „Positionspapier ‚Sanssouci-Abgabe‘ im Auftrag des Vorstandes der SPD Stadtfraktion“ beinhalteten... Mit solchen nur zu leicht durchschaubaren juristischen Klimm- und Winkelzügen wird jedenfalls das allseits angemahnte Vertrauen in die Handelnden keinesfalls gefördert.


0 Kommentare
Positionspapier
Positionspapier
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
01.04.2026 von Markus Luthe
April, April

Ich war zugegebenermaßen skeptisch, ob der klassische Aprilscherz nach den Corona-Ausfalljahren noch einmal eine Renaissance erfahren wird. Aber jetzt bin ich mir sicher: Künstliche Intelligenz wird ihm zu neuen Höhenflügen verhelfen! Natürlich glaube ich nicht, dass KI etwa Humor beherrschen und geniale Scherze herbeiprompten könnte. Aus der gegenteiligen Beobachtung ziehe ich meinen Optimismus für die Zukunft des gepflegten Aprilscherzes: KI kann feinsinnigen Humor eben nicht erkennen, aber die Leichtgläubigkeit der Menschen und Redaktionen in KI-unterstützte Recherchen wächst und wächst. Und so nimmt auch die Wahrscheinlichkeit zu, dass Menschen auf Aprilscherze hereinfallen werden.

Lesen Sie hier mein absolut subjektives Top Ten-Ranking der besten touristischen Aprilscherze 2026.

03.03.2026 von Markus Luthe
Wenn auch dem BGH das Wort von Booking nicht reicht

Der Wikingerhof schreibt Geschichte. Rechtsgeschichte. Und das erneut. Worum geht es in diesem jetzt schon sage und schreibe 11 Jahre andauernden Rechtsstreit, den unser Mitglied aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Themas gegen das marktbeherrschende Hotelbuchungsportal führen muss? Im Sommer 2015 verpasste Booking.com dem Hotel ohne Rücksprache geschweige denn Zustimmung ein ebenso marktschreierisches wie wahrheitswidriges Label „Heute X% Rabatt“. In der Folge erhielt das Hotel aufgrund der irregeführten Erwartungshaltung der Gäste umgehend negative Bewertungen. Booking.com wies jegliche Verantwortung für das eigene Handeln ab. Dem Wikingerhof blieb nur, das hinzunehmen oder – mit unserer Unterstützung – den Klageweg zu beschreiten. Glücklicherweise gab das Hotel nicht klein bei!

19.02.2026 von Markus Luthe
Aus P2B mach AGB

Für die Platform-to-Business Regulierung (P2B) haben wir in Brüssel viele Jahre gekämpft. Am 20. Juni 2019 wurde die „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Doch dann kam Corona und der Fokus der Branche richtete sich auf andere Themen. Jetzt droht die P2B-Verordnung zu Unrecht ganz unter die Räder zu geraten.