Nachkarten
Blogpost von Markus Luthe zu Kreditkartengebühren
Der Kampf um niedrigere Kreditkartengebühren ist ein Evergreen der Verbandsarbeit. Mein persönlicher Input hierzu beginnt vor ziemlich genau 20 Jahren mit einer gemeinsam von HOTREC und Eurocommerce eingereichten Missbrauchsbeschwerde bei der Europäischen Kommission gegen das Konditionenkartell von MasterCard und Visa. In meinem Blog vom 9. Dezember 2016 habe ich die Chronologie der ebenso leidigen wie entbehrlichen Interbankenentgelte und deren Eindämmung aufbereitet.
Im Jahr 2015 wurden die in den Kreditkartengebühren enthaltenen Multilateral Interchange Fees (MIF) für Transaktionen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) mit der europäischen Interbankenentgeltverordnung gesenkt und gedeckelt. Dies scheint auch leidlich gelungen zu sein, denn bei einer aktuellen Umfrage geben 44% unserer Verbandsmitglieder an, dass die Entgelte seitdem geringer sind. Doch 48% der Mitglieder melden im Wesentlichen gleich gebliebene Gesamtgebühren, was sich im Übrigen auch mit der entsprechenden europäischen KAE-Studie deckt. Doch wie kann das eigentlich angehen?
Schon bei der Verabschiedung der Interbankenentgeltverordnung schwante dem europäischen Gesetzgeber, dass die Kreditkartengesellschaften möglicherweise die beabsichtigte Gebührensenkung unterlaufen könnten:
- So heißt es im Erwägungsgrund 31: „Es ist wichtig, dass die Bestimmungen über die von Zahlungsdienstleistern zu zahlenden bzw. erhaltenen Interbankenentgelte nicht durch alternative Entgeltzahlungen an Emittenten umgangen werden.“
- Und im Artikel 5 ist ein glasklares gesetzliches Umgehungsverbot verankert: „Für die Zwecke der Anwendung der Obergrenzen … wird jede vereinbarte Vergütung, einschließlich Nettovergütungen, mit gleichem Zweck oder gleicher Wirkung wie ein Interbankenentgelt, die ein Emittent von dem Kartenzahlverfahren, dem Acquirer oder einer zwischengeschalteten Stelle in Bezug auf Zahlungsvorgänge oder damit verbundene Tätigkeiten erhält, als Teil des Interbankenentgelts behandelt.“
Und hier liegt wohl auch des Rätsels Lösung. Denn MasterCard und Visa scheinen seit dem Inkrafttreten der Verordnung der Hotellerie einen ebenso bunten wie kreativen Strauß neuer Preispositionen auf die Rechnung zu setzen. Ein kleiner Auszug in alphabetischer Reihung aus dem Füllhorn kreativen Nachkartens:
- Acceptance Development Fee (ADF)
- Acquirer Autorisierung Gebühr
- Authorization Fee
- B2B Gebühr
- Clearing and Settlement Fee
- Commercial Card Transaktionsgebühr
- Cross Border Fee
- Development Fund
- Domestic Acceptance Fee
- Electronic Commerce Fee
- Germany Innovation Fund
- Market Development Fund
- International Service Fee (Intra & Inter)
- Non 3D Secure Fee
- Non Chip Fee
- Non contactless Fee
- Non EMV Fee
- Non secure Fee
- Not present Fee
- Payment Promotion Fund (Inter & Intra)
- Pre-Authorization Fee
- Processing and Association Fee
- Processing Integrity Fee
- Refund Fee
- …
Die Europäische Kommission ist sicherlich gut beraten, wenn sie bei der ohnehin anstehenden Evaluierung der Wirksamkeit der Interbankenentgeltverordnung diesen Umgehungsversuchen rasch einen wirksamen Riegel vorschiebt und ihrerseits entsprechend nachkartet!
Mit der gleichen Stoßrichtung der Gebührensenkung hat sich die Kommission erfreulicherweise in der vergangenen Woche nun auch des Problems der überhöhten interregionalen Interbankenentgelte, also etwa bei Zahlungen eines amerikanischen Touristen mit seiner Kreditkarte in einem deutschen Hotel, angenommen. Sie hat mit MasterCard und Visa eine Selbstverpflichtung zur Senkung der Gebühren auf das innereuropäische Niveau ausgehandelt. Das ist gut so und wichtig.
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