Mein Weimar lob' ich mir?

Hotelführer

Markus Luthe / 01.07 2012

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Blogpost von Markus Luthe zur Bettensteuer

Weimar war die erste Stadt in Deutschland, die im Jahr 2005 eine Bettensteuer namens „Kulturförderabgabe“ einführte. Seitdem ist Oberbürgermeister Stefan Wolf (SPD) gleichsam als Handlungsreisender unterwegs, um andere Kommunen in ganz Deutschland von den Segnungen der Matratzen-Maut zu überzeugen. Er hat zwischenzeitlich viele Nachahmer gefunden, mehr als dem Tourismusstandort Deutschland zuträglich sein kann.

Dabei sind die Kopien wie üblich schlechter als das Original. Denn die Weimarer Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe trifft nicht nur , sondern wird auch auf Eintrittskarten aller Art angewandt.

Und noch einen bedeutenden Unterschied weist die Weimarer Satzung im Vergleich zu allen Nachahmern von Trier über Köln und Bremen bis Lübeck auf: In Weimar ist der Übernachtungsgast der Abgabenschuldner und nur neben diesem auch der Betreiber des Beherbergungsbetriebes. Ein kleiner, aber bedeutender Unterschied. Denn die Weimarer Kulturförderabgabe muss deshalb nicht in das Übernachtungsentgelt eingepreist werden, sondern wird vom Gast zusätzlich vor Ort erhoben.

Beim Pendant der Kölner Kulturförderabgabe ist dagegen der Hotelier der Steuerschuldner, weshalb die Bettensteuer als Kostenfaktor eingepreist werden muss und somit auf die Kulturförderabgabe auch noch die Mehrwertsteuer, eine Buchungsprovision und die Mehrwertsteuer auf die Buchungsprovision fällig werden...

Aber nun werden auch die Risse in der ach so heilen Weimarer Steuer-Kulisse sichtbar: Denn die Kulturförderabgabe erweist sich als Hemmnis für die für die Stadt so wichtige Filmförderung. Viele Produktionsfirmen schreckten aufgrund der Übernachtungskosten vor Dreharbeiten in Weimar zurück. Deshalb will OB Wolf jetzt nachträglich eine Sieben-Tage-Regelung durchsetzen, nach der Hotel- und Pensionsgäste, die länger als sieben Tage in Weimar übernachten, von der Abgabe befreit werden sollen. Als Beispiel für weitere Nutznießer einer solchen Ausnahmeregelung führte Wolf gegenüber der Thüringer Allgemeinen Bauleute auf Montage an.

Möge die Erkenntnis der Schädlichkeit der Bettensteuern auch in Weimar reifen. Die Hotellerie hält es derweil mit dem bekanntesten Weimarer schlechthin: „Mein Leipzig lob ich mir!“, formulierte Johann Wolfgang von Goethe einst im Faust. Auch die Hotellerie setzt mit Blick auf die für den 11. Juli 2012 angesetzte Verhandlung der Bettensteuersatzungen vor dem Bundesverwaltungsgericht ihre Hoffnungen auf die Heldenstadt.


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Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

office@hotellerie.de
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