Klarmachen zum Ändern!

Markus Luthe / 14.09 2009

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blog von Markus Luthe zur Rundfunkfinanzierung vom 14. September 2009

Nein, auch wenn es auf den ersten Blick so aussieht: Dies wird ausdrücklich kein Wahlaufruf für die . Aber ich finde, dass deren Themen eine vertiefende Betrachtung verdienen.

Im Landtagswahlkampf in Sachsen habe ich in der Leipziger Innenstadt erstmals ein Wahlplakat der Piratenpartei des hier abgebildeten Inhalts entdeckt. Wer meint, Wahlplakate seien immer langweilig bis nichtssagend und das müsse auch so sein, werfe bitte einen Blick auf diesen Text:

„In Singapur wird gerade ein flächendeckendes kostenloses W-LAN eingeführt. In Deutschland führt die GEZ Radiogebühren für Computer ein. Welches Land nutzt die Möglichkeiten des digitalen Zeitalters wohl besser?“

Das sitzt und trifft den Nagel auf den Kopf! Hier hat eine Partei die Vision und den Mut, unbequeme Wahrheiten auszusprechen und sich gegen den öffentlich-rechtlichen Medien-Mainstream zu positionieren. Parallelitäten zum Aufkommen der Grünen Anfang der achtziger Jahre liegen auf der Hand, als es einer neuen, monothematischen Partei schon einmal gelang, sich einen Platz in der deutschen Parteienlandschaft zu erobern und diese dadurch nachhaltig zu verändern.

Alle „etablierten“ Parteien wären gut beraten, bei der Rundfunkfinanzierung nicht länger den Kopf in den Sand zu stecken. Mit dem antiquierten Rundfunkgebührensystem ist in und für Deutschland kein Staat mehr zu machen. Dessen Reform gehört in die Wahlprogramme aller Parteien!


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
01.04.2026 von Markus Luthe
April, April

Ich war zugegebenermaßen skeptisch, ob der klassische Aprilscherz nach den Corona-Ausfalljahren noch einmal eine Renaissance erfahren wird. Aber jetzt bin ich mir sicher: Künstliche Intelligenz wird ihm zu neuen Höhenflügen verhelfen! Natürlich glaube ich nicht, dass KI etwa Humor beherrschen und geniale Scherze herbeiprompten könnte. Aus der gegenteiligen Beobachtung ziehe ich meinen Optimismus für die Zukunft des gepflegten Aprilscherzes: KI kann feinsinnigen Humor eben nicht erkennen, aber die Leichtgläubigkeit der Menschen und Redaktionen in KI-unterstützte Recherchen wächst und wächst. Und so nimmt auch die Wahrscheinlichkeit zu, dass Menschen auf Aprilscherze hereinfallen werden.

Lesen Sie hier mein absolut subjektives Top Ten-Ranking der besten touristischen Aprilscherze 2026.

03.03.2026 von Markus Luthe
Wenn auch dem BGH das Wort von Booking nicht reicht

Der Wikingerhof schreibt Geschichte. Rechtsgeschichte. Und das erneut. Worum geht es in diesem jetzt schon sage und schreibe 11 Jahre andauernden Rechtsstreit, den unser Mitglied aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Themas gegen das marktbeherrschende Hotelbuchungsportal führen muss? Im Sommer 2015 verpasste Booking.com dem Hotel ohne Rücksprache geschweige denn Zustimmung ein ebenso marktschreierisches wie wahrheitswidriges Label „Heute X% Rabatt“. In der Folge erhielt das Hotel aufgrund der irregeführten Erwartungshaltung der Gäste umgehend negative Bewertungen. Booking.com wies jegliche Verantwortung für das eigene Handeln ab. Dem Wikingerhof blieb nur, das hinzunehmen oder – mit unserer Unterstützung – den Klageweg zu beschreiten. Glücklicherweise gab das Hotel nicht klein bei!

19.02.2026 von Markus Luthe
Aus P2B mach AGB

Für die Platform-to-Business Regulierung (P2B) haben wir in Brüssel viele Jahre gekämpft. Am 20. Juni 2019 wurde die „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Doch dann kam Corona und der Fokus der Branche richtete sich auf andere Themen. Jetzt droht die P2B-Verordnung zu Unrecht ganz unter die Räder zu geraten.