Kammerjagd auf reduzierte Mehrwertsteuer

Markus Luthe / 07.07 2008

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blog von Markus Luthe zum DIHK vom 7. Juli 2008

 Das Gastgewerbe in Deutschland erhält durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) im Moment alles andere als Unterstützung bei einem seiner Hauptanliegen – Friendly Fire wäre wohl die treffendere Beschreibung des Kammervorstoßes. Was ist geschehen?

Die EU-Kommission hat Ende Juni einen Small Business Act unter dem Titel „Vorfahrt für KMU in Europa – Think small first“ vorgelegt. Der ambitionierte Maßnahmenkatalog enthält unter anderem den Vorschlag, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu bieten, für lokal erbrachte Dienstleistungen wie Restaurantbesuche ermäßigte Mehrwertsteuersätze zu erheben.

Am vergangenen Donnerstag erhob der DIHK in seinem Newsletter 26 den Small Business Act zur Nagelprobe für die europäische Mittelstandspolitik und zu seinem Thema der Woche. Er teilte die federführend vom deutschen EU-Kommissar Günter Verheugen vorgeschlagenen 92 Maßnahmen in die Kategorien „wichtig“, „richtig“, „fragwürdig“, „gut“ und „schlecht“ ein. In Letzterer schreibt der DIHK wörtlich: „Die geplanten reduzierten Mehrwertsteuersätze für regional angebotene arbeitsintensive Dienstleistungen lehnt der DIHK ab. Wettbewerbsverzerrungen, verringerte Innovationsanreize, neue Bürokratie infolge von Abgrenzungsproblemen und vor allem Steuererhöhungen an anderer Stelle wären die Folge.“

Dabei schiebt der DIHK die Tatsache, dass bereits 22 von 27 EU-Mitgliedern der Hotellerie und 11 von 27 auch der Gastronomie bereits heute die Anwendung reduzierter Mehrwertsteuersätze ermöglichen, einfach beiseite und verkündigt die vermeintlich reine Lehre der Volkwirtschaftstheorie. Er ist nicht nur industrie-, sondern auch arbeitsmarktpolitisch schlecht beraten. Und er trifft eine Branche ins Mark, die unter der großkoalitionären Mehrwertsteuererhöhung um drei Prozentpunkte leidet wie kaum eine Zweite.

Das wirft zwangsläufig die Frage auf, ob der DIHK seinen Pflichtmitgliedern aus Reihen des Gastgewerbes so in den Rücken fallen darf? Auf der Homepage verkündet der DIHK selbstbewusst, dass die IHK-Organisation „i m Unterschied zu anderen Organisationen der Wirtschaft, besonders den Branchenverbänden, das wirtschaftliche Gesamtinteresse auf der Grundlage einer breiten Unternehmerschaft repräsentiert.“ 3,6 Millionen gewerbliche Unternehmen seien gesetzliche Mitglieder der IHKs. Das mache die IHK-Organisation unabhängig von Einzelinteressen und schaffe ein besonderes Gewicht gegenüber politischen Instanzen…

Doch ist, was legal ist, auch legitim?

Wenn Hotellerie und Gastronomie in Deutschland eine andere wirtschaftspolitische Positionierung „ihrer“ Kammern herbeiführen und Rückenwind für ihre berechtigten Ziele organisieren wollen, bleibt nur der Weg über das Engagement in den Vollversammlungen und Gremien der 80 regionalen Industrie- und Handelskammern. Dann könnte der Small Business Act vielleicht auch zu einer Nagelprobe für das Kammerwesen in Deutschland werden.


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
03.03.2026 von Markus Luthe
Wenn auch dem BGH das Wort von Booking nicht reicht

Der Wikingerhof schreibt Geschichte. Rechtsgeschichte. Und das erneut. Worum geht es in diesem jetzt schon sage und schreibe 11 Jahre andauernden Rechtsstreit, den unser Mitglied aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Themas gegen das marktbeherrschende Hotelbuchungsportal führen muss? Im Sommer 2015 verpasste Booking.com dem Hotel ohne Rücksprache geschweige denn Zustimmung ein ebenso marktschreierisches wie wahrheitswidriges Label „Heute X% Rabatt“. In der Folge erhielt das Hotel aufgrund der irregeführten Erwartungshaltung der Gäste umgehend negative Bewertungen. Booking.com wies jegliche Verantwortung für das eigene Handeln ab. Dem Wikingerhof blieb nur, das hinzunehmen oder – mit unserer Unterstützung – den Klageweg zu beschreiten. Glücklicherweise gab das Hotel nicht klein bei!

19.02.2026 von Markus Luthe
Aus P2B mach AGB

Für die Platform-to-Business Regulierung (P2B) haben wir in Brüssel viele Jahre gekämpft. Am 20. Juni 2019 wurde die „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Doch dann kam Corona und der Fokus der Branche richtete sich auf andere Themen. Jetzt droht die P2B-Verordnung zu Unrecht ganz unter die Räder zu geraten.

11.11.2025 von Markus Luthe
Unerhört
© DBT / Julia Nowak/ JUNOPHOTO

Der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestags führt am morgigen Mittwoch eine öffentliche Anhörung „Plattformen der Ferienwohnungsökonomie und die Umsetzung der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung 2024/1028” durch. Auf Vorschlag der Bundestagsfraktionen wurden vier Sachverständige ins Marie-Elisabeth-Lüders-Haus eingeladen. Zwei Wissenschaftler*innen, eine Vertreterin des Deutschen Ferienhausverbandes und eine Unternehmenssprecherin von Airbnb werden den Ausschussmitgliedern für ihre Fragen zur Verfügung stehen. Die vorab eingereichten Stellungnahmen der New Economics Foundation, von Airbnb und Ferienhausverband wurden auf der Website des Tourismusausschusses im Vorfeld hochgeladen. Auch wir haben unaufgefordert eine Stellungnahme für die Hotellerie eingereicht. Da sie jedenfalls bislang noch nicht auf der Internetseite des Bundestages verfügbar gemacht wurde, stellen wir sie hier zum Download barrierefrei zur Verfügung.