Hotspot-Diaspora

Gast Author / 17.09 2015

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Foto: Lancom Systems
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Gastblog von Ralf Koenzen* zur Störerhaftung

* Der Autor ist Geschäftsführer und Gründer der , ein Preferred Partner des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Es ist eines dieser Themen, bei denen man aus dem Kopfschütteln nicht mehr herauskommt: die WLAN Störerhaftung. Denn heute ist es in Deutschland so, dass der Inhaber eines Internet-Anschlusses haftet, wenn andere Nutzer über seinen Anschluss einen Urheberrechtsverstoß begehen. Das betrifft nicht nur jeden von uns privat zuhause, sondern auch Cafés und Hotels, die ihren Gästen einen schnellen Internet-Zugang – heute meist einen WLAN Hotspot – zur Verfügung stellen (um nur einige Beispiele zu nennen). Einzig anerkannte Internet-Provider sind von dieser Haftungsregelung ausgenommen.

Die Folgen dieser rechtlichen Ungleichbehandlung sind bis heute überall in Deutschland spürbar. Anders als im Ausland sucht der Internet-Nutzer hierzulande oftmals vergeblich nach einem offenen Netz – und muss in letzter Konsequenz entweder über Mobilfunk ins Internet gehen – teuer und langsam – oder verzichtet unterwegs gleich ganz auf die digitale Teilhabe. Eine Umfrage, zu genau diesem Thema, die wir 2014 durchgeführt haben, belegt dies ganz eindeutig.


Dass sich das ändern soll, hat die Große Koalition bereits in ihrem Koalitionsvertrag vor knapp zwei Jahren festgeschrieben. Und auch einen Gesetzentwurf aus dem zuständigen Ministerium gibt es immerhin schon.

Doch statt Lob für den Vorstoß zu erhalten, hagelte es von allen Seiten Kritik. Die einen – allen voran die Rechteinhaber – sehen in der geplanten Neuregelung einen Freifahrtschein für all jene, die sich nur im Netz tummeln, um illegal Filme zu streamen oder Filesharing zu betreiben. Der anderen Seite geht der Gesetzentwurf nicht weit genug, schließlich verlangt er vom WLAN-Betreiber für den Haftungswegfall eine Gegenleistung: angemessene Sicherungsmaßnahmen sowie eine Erklärung der Nutzer, dass sie keine Urheberrechtsverstöße begehen werden.

Trotz des Gegenwinds hat die Bunderegierung Kurs gehalten: Das Bundeskabinett hat gestern im Rahmen seiner turnusmäßigen Kabinettsitzung die Neuregelung der Störerhaftung in der bekannten Form beschlossen. Aller Kritik zum Trotz.

Ein absolut richtiger Schritt! Denn auch wenn das Gesetz noch nicht das Gelbe vom Ei sein mag, so ist es doch ein gewaltiger Schritt nach vorne! Denn niemand – auch nicht diejenigen, die eine noch liberalere Regelung fordern – kann sich ernsthaft wünschen, dass alles so bleibt, wie es ist.

Außerdem ist der Kabinettsbeschluss ja erst der Beginn. Nun muss der Gesetzentwurf den parlamentarischen Prozess durchlaufen. Und hier wird es ganz spannend, ob er in seiner jetzigen Form die Zustimmung der Abgeordneten erhält. Oder ob auf dem Weg bis zur dritten und letzten Lesung im Bundestag nicht doch noch ganz wesentliche Änderungen einfließen.

 


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