"Hey Alexa, bitte storniere dieses Zimmer"

Gast Author / 11.06 2019

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Gastblogpost von Peter Hense, Rechtsanwalt und Partner von SPIRIT LEGAL

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Sprachassistenten wie Amazon Alexa oder Google Assistant sind trotz überschaubarer Fähigkeiten weltweit ein Verkaufsrenner. Auch die Hotellerie ist bereit, mit den Geräten zu experimentieren und die „digitalen Assistenten“ ihren Gästen aufs Zimmer zu stellen, um ihren Gästen die Wünsche buchstäblich von den Lippen abzulesen. Alexa und Co. können den Roomservice rufen, das Licht abdunkeln oder ein Clubsandwich bestellen. Wer möchte, kann sich als Einschlafhilfe auch die Stornobedingungen des Hotels vorlesen lassen und danach umbuchen.

Wieder ist da einer, der sich zwischen Gast und Hotelier schiebt. Aus Distributionssicht stellt sich dem unbefangenen Betrachter die Frage, warum die Hotellerie ihren Konkurrenten gratis Zugriff auf die intimsten Daten ihrer Gäste geben sollte. Müssten Amazon und Co. nicht eigentlich Kommission an die Hotels zahlen, dafür dass sie deren Produkt-Empfehlungsautomaten kostenlos Reichweite und Zugang zu zahlungskräftiger Klientel verschaffen?

Bevor Hotels begeistert auf den Zug der Voice Assistants aufspringen, sollten sie zumindest beachten, dass mit der Macht der Assistenzsysteme auch einiges an Verantwortung verbunden ist. Wer Amazon und Google ins Haus holt und deren Services zum Teil des Beherbergungserlebnisses macht, muss datenschutzrechtlich auch für die Datenverarbeitung dieser smarten Assistenten einstehen. Und anders als die Technologieriesen kann ein Hotelier dabei Recht und Gesetz nicht völlig unbeachtet lassen.

Wer ernsthaft mit dem Einsatz plant, sollte die nachfolgenden vier Punkte risikomindernd umsetzen:

  1. Das Gerät sollte im Standard ausgeschaltet sein, der Kunde muss es selbst aktivieren.
     
  2. Informationen zur Datenverarbeitung durch den Assistenten sind dem Gast beim Check-in auszuhändigen.
     
  3. Nutzungsregeln sollten aufgestellt und vom Gast akzeptiert werden.
     
  4. Vor dem Einsatz sollte eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) durchgeführt werden.

Peter Hense, Rechtsanwalt und Partner von SPIRIT LEGAL am 11.06.2019

 

 


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