Blog von Markus Luthe zur Distribution
Eine Woche nach meinem Blog und einem zwischenzeitlichen Unschuldsdementi ist es Zeit für ein Update:
Wie hat RA Peter Hense im Kommentar zum Blog rechtlich ausgeführt: Urheberrechtlich, markenrechtlich und wettbewerbsrechtlich muss der OTA für diese Rechtsverletzungen einstehen, ohne dass es auf eine Kenntnis oder ein Verschulden seinerseits ankäme.
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