Habere stellectam in sua insignia magna

Markus Luthe / 19.05 2014

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Blogpost von Markus Luthe zur Hotelklassifizierung

Simbologia Arti
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Sterne sind das selbstverständliche Qualitätskennzeichen von Hotels. Aber warum eigentlich Sterne? Und seit wann?

Bei meinen Recherchen kam ich bislang zurück bis ins Jahr 1844, als der Deutsche Karl Baedeker begann, in seinen berühmten roten Reisehandbüchern „die Gasthöfe und Restaurants, welche der Verfasser, sei es aus eigener Erfahrung, sei es auf Grund der zahlreichen, von Reisenden aller Nationen ihm eingesandten Hôtelrechnungen, für empfehlenswerth hält, mit einem * zu bezeichnen.“

Nun aber brachten mich meine italienischen Kollegen von Federalberghi auf eine noch viel ältere Spur. Sie reicht zurück in das Florenz des Jahres 1334.

Es ist die Zeit der Bildung von Zünften und ihrer Abgrenzung voneinander. Und da die Florentiner Wirte (albergatores) regelmäßig mit den Schlächtern (beccarii), Weinhändlern (vinacterii) und Bäckern (pistores) über Kreuz lagen, regelten die „Statuti degli Albergatori“ (1,6 MB) per Gesetz die Zuständigkeiten.

Solche Zunftstatuten (7,4 MB) untersagten den Gastwirten beispielsweise aus Konkurrenzgründen den Handel mit Tuchen, die Makler- oder Wechslertätigkeit. Sie regelten auch, dass die Wirte ihren Gästen nicht auf der Straße entgegengehen, sie nicht an den Kleidern oder an den Zügeln ihrer Pferde festhalten, sondern sie nur vor der Herberge an der Tür stehend zur Einkehr einladen sollten. Dirnen, Kuppler, Diebe oder Räuber durften nicht aufgenommen werden.

Die „Statuti dell’Arte degli Albergatori della Città e Contado di Firenze“ von 1334 legten zugleich fest, welche Zunft welches Zeichen in ihrem Schilde zu führen hatte. Den Beherbergungsbetrieben wurde ein zinnoberfarbener, achtzackiger Stern vorgeschrieben:

„Quod nulles possit tenere insignam albergariae nisi fuerit de hac arte.“

Dieser Stern musste auf dem individuellen Gasthausschild vor der Wirtschaft angebracht sein. Er signalisierte dem Reisenden ein Dach über dem Kopf, ein Minimum an Unterbringungskomfort, Haftung für eingebrachte Vermögensgegenstände, die Schiedsgerichtsbarkeit der Beherbergungszunft und – wie könnte es auch anders sein – die Steuerehrlichkeit des Betreibers.

Heute findet das Sternesymbol auch außerhalb der Beherbergungsbranche breite Verwendung. Die Sterneklassifizierung von Golfplätzen oder Friseuren – in Singapur sogar von Toilettenanlagen – kann man aus Sicht der Hotellerie ja noch schmunzelnd bis achselzuckend zur Kenntnis nehmen.

Aber im historischen Kontext sei mir die Frage gestattet: Was führen Hotelbuchungsplattformen mit selbstgemachten Portalsternen eigentlich im Schilde?


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Stella Albergatori
Stella Albergatori
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
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