Gerichtstourismus

Hotelführer

Markus Luthe / 20.01 2011

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Blog von Markus Luthe zur Rechtspflege vom 20. Januar 2011

Lästerei über Juristen soll sicher nicht Leitmotiv dieses Blogs werden, zumal sich auch schon der vorherige Beitrag der Rechtspflege widmete. Aber bei dieser Meldung kann ich der Versuchung einfach nicht widerstehen:

Derzeit wird am Amtsgericht Cottbus gegen einen 17-Jährigen verhandelt, der hauptsächlich im schwäbischen Raum in 227 Fällen mit gefälschten Schreiben der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Bürger zur Zahlung von Rundfunkgebühren aufgefordert und dabei insgesamt 350 Euro kassiert haben soll. Hieraus wurde nun eines der teuersten Verfahren am Amtsgericht überhaupt. Wie konnte es dazu kommen?

Laut Gesetz ist eine Vernehmung am Wohnort der Zeugen nur möglich, wenn diese krank oder gebrechlich sind oder zu weit weg wohnen. Für die Entfernung hat der Gesetzgeber allerdings kein Streckenmaß genannt. Daraufhin hat das Amtsgericht Cottbus in der ihm eigenen Weisheit und Reiseunlust nun sage und schreibe 200 Zeugen zu sich in die Lausitz geladen, die für Hin- und Rückreise aus Schwaben etwa 1.400 Kilometer zurücklegen müssen.

Was für eine sinnlose Belastung der Staatskasse durch einen solchen Gerichtstourismus! Ob die Jurisprudenz gemäß Pauschalreiserichtlinie auch Reisepreissicherungsscheine ausgegeben hat?


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Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

office@hotellerie.de
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