Gerichtstourismus

Markus Luthe / 20.01 2011

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blog von Markus Luthe zur Rechtspflege vom 20. Januar 2011

Lästerei über Juristen soll sicher nicht Leitmotiv dieses Blogs werden, zumal sich auch schon der vorherige Beitrag der Rechtspflege widmete. Aber bei dieser Meldung kann ich der Versuchung einfach nicht widerstehen:

Derzeit wird am Amtsgericht Cottbus gegen einen 17-Jährigen verhandelt, der hauptsächlich im schwäbischen Raum in 227 Fällen mit gefälschten Schreiben der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Bürger zur Zahlung von Rundfunkgebühren aufgefordert und dabei insgesamt 350 Euro kassiert haben soll. Hieraus wurde nun eines der teuersten Verfahren am Amtsgericht überhaupt. Wie konnte es dazu kommen?

Laut Gesetz ist eine Vernehmung am Wohnort der Zeugen nur möglich, wenn diese krank oder gebrechlich sind oder zu weit weg wohnen. Für die Entfernung hat der Gesetzgeber allerdings kein Streckenmaß genannt. Daraufhin hat das Amtsgericht Cottbus in der ihm eigenen Weisheit und Reiseunlust nun sage und schreibe 200 Zeugen zu sich in die Lausitz geladen, die für Hin- und Rückreise aus Schwaben etwa 1.400 Kilometer zurücklegen müssen.

Was für eine sinnlose Belastung der Staatskasse durch einen solchen Gerichtstourismus! Ob die Jurisprudenz gemäß Pauschalreiserichtlinie auch Reisepreissicherungsscheine ausgegeben hat?


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
14.09.2026 von Markus Luthe
Wir machen das mit den Fähnchen?

Begleicht ein Hotelgast beim Check-out seine Zimmerrechnung über bspw. 150 Euro mit einer der handelsüblichen Kreditkarten, muss das Hotel hiervon rund 3 Euro (2 Prozent) an den Zahlungsdienstleister abtreten. Mitunter auch noch deutlich mehr, je nachdem welche Karte der Kunde gerade zückt. Kein Wunder also, dass sich eine margenschwache Branche nach einer alternativen, kostengünstigeren Zahlungsmethode sehnt. Der digitale Euro hätte also das Potenzial zum Hoffnungsträger. Doch sein Glanz verblasst umgehend, wenn beim Kostenmodell einfach nur ein einfallsloses Copy & Paste des Bisherigen erfolgt!

10.09.2026 von Markus Luthe
Nachhaltig amtlich

Einmal im Jahr, wenn die Blätter fallen, leitet das Bundesverwaltungsamt (BVA) den Ratenfindungsprozess für das „Hotelverzeichnis des Bundes“ ein. Das ist die zentral verhandelte Hotelliste für Dienstreisen der Bundesverwaltung, letztlich ist sie aber für alle Beamten und Angestellten der öffentlichen Hand relevant. Die amtliche Bezeichnung innerhalb des Travel Management Systems des Bundes lautet „TMS-Hotelliste Inland/Ausland“.

Mir geht es um den Nachhaltigkeitsaspekt von Amts wegen: Die Bundesregierung Merkel IV hatte am 25. August 2021 beschlossen, die Nachhaltigkeit bei erforderlichen Übernachtungen im Rahmen von Dienstreisen zu erhöhen. Das Hotelverzeichnis des Bundes sollte hierzu sukzessive bis Ende 2023 auf zertifizierte nachhaltige Hotels umgestellt werden. Als Anreiz wurde ausgelobt: „Sofern kein Hotel des Verzeichnisses gewählt werden kann, können bis zu 20 % höhere Kosten für ein zertifiziertes nachhaltiges Hotel anerkannt werden.“ Die entsprechenden Kriterien sollten mit dem Umweltbundesamt (UBA) abgestimmt werden.

20.07.2026 von Markus Luthe
Frontalunfall abgewendet

Die (Verkehrs-)Zeichen stehen günstig: Die Platform-to-Business Regulierung (P2B) scheint nicht mehr unter die Räder des Digital Omnibus zu geraten!

Nach meiner Blogpost-Unfallwarnung „Aus P2B mach AGB“ vom 19. Februar 2026 haben unsere Verkehrsleitsysteme den mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durchs Brüsseler Regierungsviertel rasenden Digital Omnibus wohl noch gerade so unfallfrei in der Spur halten können.