Genial daneben

Markus Luthe / 22.08 2019

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blogpost von Markus Luthe zur Online-Distribution

© Sat
© Sat

Booking.com hat schon wieder einen rausgehauen: Zwei Wochen lang gibt es zehn Prozent Rabatt für Jedermann. Einfach so. Weil sie es können.

 

Das Buchungsportal lädt auf Kosten seiner Unterkunftspartner vom 28. August bis 10. September alle Reisenden ein, die Vorteile seines Genius-Treueprogramms kennenzulernen und zehn Prozent Preisnachlass auf Unterkünfte auf der ganzen Welt zu erhalten. So was nennt sich dann „Genius-Woche“. (Natürlich im Singular, damit zeitlicher Handlungsdruck gleich maximal mitsuggeriert wird.)

 

Zuvor hatte Booking.com schon von April bis Juli 2019 eine ähnliche Aktion gemeinsam mit Amazon durchgeführt: Wer sich mit seinem Amazon Prime-Account einloggte, erhielt sofort den „Genius-Treueprogramm-Status“.

 

Mit der neuen Aktion öffnet Booking.com nun sein Bonus-Programm dann also gleich für Jedermann und reißt seine ohnehin nicht hohen Teilnahmehürden (zwei Buchungen in den letzten beiden Jahren) komplett nieder.

 

Damit fegt Booking.com aber zugleich auch die Versprechungen beiseite, mit denen das Unternehmen seine Unterkunftspartner in eben dieses Genius-Programm gelockt hat. Denn im Partner-Hub von Booking.com ist eindeutig nachzulesen, dass teilnehmenden Hoteliers ein exklusiver Kreis von Vielreisenden als Zielgruppe versprochen wird:

 

„Ihre Unterkunft wird einer ausgewählten Gruppe von Kunden angezeigt, die häufiger reist, im Voraus bucht und bei der Buchung mehr Geld ausgibt.“

 

Dass Booking.com sich überhaupt traut, so einen Etikettenschwindel ausgerechnet auch noch „Treueprogramm“ zu taufen, zeugt schon von besonderer Chuzpe. Schließlich handelt es sich um dasselbe Unternehmen, das sich erst vor drei Monaten vor dem OLG Düsseldorf das zweifelhafte Recht erstritten hat, seinerseits vermeintlich „illoyale“ (sic!) Hotelpartner disziplinieren zu dürfen, die die Unverfrorenheit besitzen, auf ihrer eigenen Hotelhomepage Kostenvorteile an Direktbucher weiterzugeben…

Für mich ist diese Genius-Aktion von Booking.com daher nur eines: Genial daneben!

 


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
18.09.2024 von Markus Luthe
Dutch Torpedo

Morgen entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-264/23. Es geht um die Frage, ob die von Booking.com den Partnerhotels auferlegten Raten- und Konditionenparitätsklauseln mit den Vorgaben des europäischen Kartellrechts vereinbar sind. Nach einer elfjährigen Verfahrensdauer wird das Marktgebaren nun also einer abschließenden Klärung zugeführt werden.

19.08.2024 von Markus Luthe
Und täglich grüßt das Murmeltier

Ich habe ein Déjà vu: Momentan fragen zahlreiche Mitglieder an, ob Booking.com denn immer noch Ratenparität per Vertrag einfordern dürfe? Nein, dürfen die nicht. Definitiv nicht! Aber sie versuchen meines Erachtens dennoch immer wieder, den Gesetzgeber, die EU-Kommission, das Bundeskartellamt und den Bundesgerichtshof vorzuführen, indem sie Hoteliers hierüber so verwirren und einschüchtern, dass sie sich am Ende doch an die Ratenparität halten.

13.08.2024 von Markus Luthe
Erblast

Dieser Richterhammer ging gänzlich unerwartet auf die familiengeführte Hotellerie nieder: Das erst im Juli veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Februar 2024 zur erbschaftsteuerrechtlichen Einordnung des Generationenübergangs eines Parkhauses befasst sich weder in den Leitsätzen noch im Tenor mit Beherbergungsbetrieben, doch genau die haben nun einen massiven Erbfolgeschaden.