Die (Verkehrs-)Zeichen stehen günstig: Die Platform-to-Business Regulierung (P2B) scheint nicht mehr unter die Räder des Digital Omnibus zu geraten!
Nach meiner Blogpost-Unfallwarnung „Aus P2B mach AGB“ vom 19. Februar 2026 haben unsere Verkehrsleitsysteme den mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durchs Brüsseler Regierungsviertel rasenden Digital Omnibus wohl noch gerade so unfallfrei in der Spur halten können.
Final ist es allerdings noch nicht geregelt. Denn der Kommissionsentwurf zum Digital Omnibus befindet sich im Europäischen Parlament weiterhin in der ersten Lesung und die Frist für Änderungen zum Berichtsentwurf der Berichterstatterinnen Aura Salla (ITRE) und Marina Kaljurand (LIBE) vom 22. Juni 2026 lief erst in der vergangenen Woche ab.
Nach aktuellem Stand der Beratungen werden aber für die Hotellerie die folgenden, wesentlichen P2B-Regelungen erhalten bleiben und gleichsam als „Online-Straßenverkehrsordnung“ für alle Digitalplattformen – nicht nur für DMA-Gatekeeper – weiter den Berufsverkehr regeln:
Anspruch auf und Anforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen, sowie Bestimmungen und Fristen bei Vertragskündigungen (Artikel 3),
Schutz vor willkürlichen, temporären Sperrungen (Artikel 4),
Transparenzauflagen für den Ranking-Algorithmus (Artikel 5),
Gleichbehandlungs- und Fairness-Gebot (Artikel 7) und
leicht zugängliches und kostenfreies internes Beschwerdemanagement (Artikel 11)
Bei zwei Artikeln der P2B-Verordnung stehen die Ampeln allerdings noch nicht auf Grün: Dies betrifft das Verbot von Paritätsklauseln (Artikel 10) und das Recht auf externe Mediation (Artikel 12).
Zur Gefahrenbeseitigung durch illegale Straßenrennen sollten auch noch diese beiden Leitplanken der P2B-Regulierung für alle Portalanbieter montiert bleiben, damit nicht nur Gatekeeper nach DMA sicher in der ihnen zugedachten Fahrspur bleiben.
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