Einmal im Jahr, wenn die Blätter fallen, leitet das Bundesverwaltungsamt (BVA) den Ratenfindungsprozess für das „Hotelverzeichnis des Bundes“ ein. Das ist die zentral verhandelte Hotelliste für Dienstreisen der Bundesverwaltung, letztlich ist sie aber für alle Beamten und Angestellten der öffentlichen Hand relevant. Die amtliche Bezeichnung innerhalb des Travel Management Systems des Bundes lautet „TMS-Hotelliste Inland/Ausland“.
Die Auseinandersetzung mit dem elektronischen Ratenfindungssystem eRFP ist für die Hotellerie eine stete Herausforderung der betrieblichen Realitäten durch das „starre“ Reisekostenrecht des Bundes, denn Raten oberhalb von 70 Euro bzw. oberhalb der im Verzeichnis genannten ortsbezogenen Preisobergrenze lösen für die Dienstreisenden Begründungspflichten aus. Aber das soll hier nicht mein Thema sein; das muss jeder Hotelier selbstverständlich selbst kalkulieren und über eine Teilnahme entscheiden.
Mir geht es um den Nachhaltigkeitsaspekt von Amts wegen: Die Bundesregierung Merkel IV hatte am 25. August 2021 beschlossen, die Nachhaltigkeit bei erforderlichen Übernachtungen im Rahmen von Dienstreisen zu erhöhen. Das Hotelverzeichnis des Bundes sollte hierzu sukzessive bis Ende 2023 auf zertifizierte nachhaltige Hotels umgestellt werden. Als Anreiz wurde ausgelobt: „Sofern kein Hotel des Verzeichnisses gewählt werden kann, können bis zu 20 % höhere Kosten für ein zertifiziertes nachhaltiges Hotel anerkannt werden.“ Die entsprechenden Kriterien sollten mit dem Umweltbundesamt (UBA) abgestimmt werden.
Lange ließ sich das UBA Zeit für die Vorlage eines Kriterienkatalogs, holte mehrfach wissenschaftlichen Rat ein und gelegentlich auch Input der betroffenen Kreise. Ich selbst durfte am 21. Februar 2023 an einem Online-Workshop des UBA hierzu teilnehmen und wies auf die über den engeren Arbeitsauftrag weit hinausreichende Bedeutung der Vorlage einer amtlichen Liste anerkannter Nachhaltigkeitslabel für die Hotellerie hin.
Am 9. Juli 2026 veröffentlichte das UBA dann eher still und leise auf seiner Homepage den Kriterienkatalog — und durfte ihn schon am 5. August 2026 wieder korrigieren. Einer redaktionellen Endkontrolle der Erstveröffentlichung hätte sicherlich noch auffallen dürfen, dass sich in die überschaubare Auflistung der anerkannten Nachhaltigkeitszertifikate mit der Hotel Carbon Measurement Initiative (HCMI) eine Methodik und ein kostenloses Hoteltool zur Berechnung des CO₂-Fußabdrucks eingeschlichen hatte…
Schwamm drüber. Shit happens... Auch das soll nicht das Thema meines Blogposts sein. Dennoch ist das Vertrauen in die Qualität der vorgelegten Arbeit erst einmal nachhaltig erschüttert.
Statt der HCMI wurde in die korrigierte Fassung vom 5. August dann übrigens das Austrian Ecolabel for Tourism in die Liste aufgenommen. Auch das ist eher irritierend, denn informierend. Die praktische Relevanz für die öffentlichen Beschaffung des Bundes erschließt sich jedenfalls nicht. Das Label hat in Deutschland einen einzigen zertifizierten Betrieb und spielt im hiesigen Zertifizierungsmarkt eine genauso untergeordnete Rolle, wie das vom UBA empfohlene EU Ecolabel.
Am Ende dieses bemerkenswerten Behördenwegs soll nun also ein wissenschaftlich untermauerter Kriterienkatalog für die Anerkennung von Nachhaltigkeitszertifikaten für die Hotellerie stehen. Es lohnt sich ein genauerer Blick darauf. 31 Muss-Kriterien wurden ermittelt und fünf Zertifizierungen werden bis Februar 2031 anerkannt: Austrian Ecolabel for Tourism, EarthCheck, EU Ecolabel (für Beherbergungsbetriebe), Preferred by Nature und Viabono plus.
Übergangsweise werden bis Februar 2029 akzeptiert, weil sie zum Stand der Bewertung (2024) die Kriterien des Bundes (noch) nicht in ausreichendem Umfang erfüllen konnten: Certified Green Hotels, Green Globe, Green Key, GreenSign (Level 4 und 5) und Travelife. Diese Zertifizierungen erhalten jährlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die UBA-Kriterien erfüllen beziehungsweise sich weiterentwickelt haben.
Bei mir bleiben da mehr Fragen offen, als Orientierung angeboten wird:
So rekurriert das UBA beim eindeutigen Marktführer GreenSign mit dem Hinweis auf die Stufen „Level 4 und 5“ auf ein System, das der Anbieter selbst längst abgelöst hat – und löst damit möglicherweise gänzlich unberechtigte Irritationen bei den Hotels aus, die sich bereits nach dem neuen GreenSign-Verfahren haben zertifizieren lassen oder es noch beabsichtigen. Der veraltete Amtsweg ist buchstäblich in die Jahre gekommen und der Dynamik des Marktes in keinster Weise angemessen. Er verursacht erhebliche und vermeidbare Bürokratiekosten bei den Betrieben.
Bei Viabono plus hingegen legt das Amt top-aktuelle Kriterien der (ausschließlich) ökologischen Nachhaltigkeit zugrunde, denn das Zertifikat wird erst in diesem Jahr implementiert. Da erschließt sich einem Außenstehenden die Konsistenz des Bewertungsansatzes nicht auf den ersten Blick.
Von den Zertifizierungssystemen verlangt das UBA, dass ihre Informationen „transparent, kostenlos, leicht verständlich und hinreichend detailliert“ sein müssen. Ein nachvollziehbarer, jedoch keineswegs ein durchgehaltener Anspruch. Denn unter den fünf langfristig anerkannten Systemen finden sich mit EarthCheck und Preferred by Nature gleich zwei, deren maßgebliche Informationen nicht einmal durchgängig auf Deutsch verfügbar sind.
Schon regulatorisch ist die UBA-Ausarbeitung gelegentlich nicht auf der Höhe der Zeit: Neben der geltenden EmpCo-Richtlinie taucht wiederholt die Green Claims Directive auf, deren politische Zukunft mit dem Vorfahren der ersten Omnibusse in Brüssel im Frühjahr dieses Jahres mehr als ungewiss ist. Da wäre etwas mehr Zurückhaltung beim Ziehen einer amtlichen Trennlinie auf dieser Basis zwischen „anerkannt“ und „nicht ausreichend“ wohl durchaus angemessen gewesen.
Auch der Begriff „Muss-Kriterium“ verdient einen kritischen Blick. Der Katalog definiert 15 strukturelle und 16 ökologische Muss-Kriterien. Erfüllt werden müssen davon aber nicht alle: Bei den strukturellen reichen zwölf von 15, bei den ökologischen elf von 16. Ein Hotel kann also durchaus vorbildlich wirtschaften und trotzdem durchs Raster fallen, weil seine Zertifizierung ausgerechnet die „falschen“ Pflichtpunkte abdeckt. Bewertet wird zunächst das System – nicht die tatsächliche Leistung des Hotels.
Eine gewisse Absurdität des amtlichen Vorgehens offenbart auch die Referenzvorgabe des EU Ecolabels, sofern für die betreffende Produktgruppe kein „Blauer Engel“ existiert – und den gibt es für Beherbergungsbetriebe in Deutschland bis heute nicht. Ob das europaweit vorgegebene Zertifikat hierzulande überhaupt relevant ist, spielte dabei keine Rolle. Nachfragen hierzu sind beim Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) sicherlich korrekt platziert, dem UBA waren hier wohl regulatorisch die Hände gebunden. Skurril ist es aber trotzdem: Zur Bewertung aller anderen Zertifizierungen diente ausgerechnet ein Label als Maßstab, das selbst kaum Verbreitung in Deutschland gefunden hat, dessen Prüfstruktur hierzulande faktisch nicht existiert und das sich derzeit selbst in einem Revisionsprozess befindet.
Und dann sind da noch die vier inhaltlichen Bereiche von Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie, Soziales, Governance), die das UBA in seiner Methodik zunächst auch brav anführt, um sie dann „zur Reduzierung der Komplexität“ im Wesentlichen doch auf einen einzigen zusammenzustreichen: Ökologie. Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung, regionale Wertschöpfungsketten? Für die Anerkennung nicht relevant. Man darf sich fragen, ob hier tatsächlich Nachhaltigkeit bewertet wird oder vor allem Umweltmanagement. (By the way: Sind UBA und BVA damit eigentlich selbst EmpCo-compliant?)
Bei aller Kritik wäre es zu einfach, nun allein mit dem Finger nach Dessau-Roßlau zu zeigen. Das UBA hatte den Kabinettsauftrag umzusetzen und das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit, Vergaberecht, europäische Regelungen, bestehende Zertifizierungssysteme und einen sich stetig weiterentwickelnden Markt gleichzeitig unter einen Hut zu bringen – offensichtlich ohne dass dafür je eine dauerhaft und hinreichend ausgestattete Struktur und Klarheit in den Zuständigkeiten geschaffen wurde.
Amtlich nachhaltig ist das neue Hotelverzeichnis des Bundes so jedenfalls nicht.
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