Euro-Vision
Blogpost von Markus Luthe zur Rundfunkfinanzierung

In der Corona-Krise kann die Hotellerie jede schnell helfende und zupackende Hand gebrauchen. So haben die Hotels wohlwollend registriert, dass z.B. die Gesetzliche Krankenversicherung GKV, die Urheberrechtsgesellschaft GEMA oder die Berufsgenossenschaft BGN schon Mitte März die zinslose Stundung von Beiträgen angeboten haben. Von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten herrschte diesbezügliche jedoch Funkstille.
Dabei sind die Rundfunkbeiträge für die Hotellerie mitnichten eine Petitesse, schon gar nicht im internationalen Vergleich. Während ein 100-Zimmer-Hotel mit 30 Mitarbeitern den Öffentlich-Rechtlichen in Deutschland 7.560 € pro Jahr überweisen muss, sind es für das Vergleichshotel in Österreich 998 € und in der Schweiz gar nur 865 €.
2020 | 2021 | |
Deutschland | 7.560 € | 7.930 € |
Österreich | 998 € | 998 € |
Schweiz | 865 € | 613 € |
Zwar regelt § 5 Abs. (4) RBStV, dass der Rundfunkbeitrag auf Antrag nicht zu entrichten ist, wenn der Unternehmer glaubhaft macht und auf Verlangen nachweist, dass die Betriebsstätte mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate vorübergehend stillgelegt ist. Diese Voraussetzungen werden in aller Regel für die Hotels in Zeiten der Corona-Pandemie weder vorgelegen haben, noch zukünftig vorliegen, so dass dieser für Saisonbetriebe gedachte Befreiungstatbestand für sie nur ein theoretischer ist.
Am Donnerstag haben nun die neun ARD-Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio beschlossen, dass coronabedingt vorübergehend geschlossene Betriebe einen Anspruch darauf haben können, vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden. Sie können eine Freistellung beantragen, wenn eine Betriebsstätte auf Grund einer behördlichen Anordnung mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate geschlossen war. Neu ist daran nur, dass jetzt auch eine rückwirkende Beantragung möglich ist. Auch Ratenzahlungen oder eine Stundung ausstehender Beiträge sollen vereinbar sein. Das nenne ich wahrlich noch kein allzu großes Entgegenkommen.
Die Hotellerie hat ein öffentlich-rechtliches 67 Millionen Euro Problem. Denn so hoch ist der Sonderbeitrag, den sie jährlich ARD, ZDF und Deutschlandradio über die normale Veranlagung aller anderen Unternehmen hinaus noch on top überweisen muss. Und der wiegt in der Corona-Krise besonders schwer.
Ursache hierfür ist ein Anachronismus des seit 2013 geltenden neuen Rundfunkrechts: Gemäß § 5 Abs. (2) Ziffer 1 RBStV muss ein Hotel zusätzlich zum allgemeinen Schlüssel für jede Betriebsstätte und Mitarbeiterstaffel auch noch für jedes Gästezimmer einen Sonderbeitrag in Höhe eines Drittels des Rundfunkbeitrags entrichten. Diese Systemwidrigkeit war 2013 allenfalls als Übergangsregelung politisch zu rechtfertigen.
Die Corona-Krise sollte nun der endgültige Anlass sein, diesen Sonderrundfunkbeitrag für Hotels komplett zu kassieren! Rundfunkbeiträge für Zimmer zahlen zu müssen, die aufgrund behördlicher Verfügungen leer stehen, ist gelinde gesagt unverständlich und krisenverschärfend. In meiner Vision erhielten die Hotels ihre Euros gar zurück.
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