Markus Luthe / 14.12 2017

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blogpost von Markus Luthe zur Online-Distribution

© ClipDealer
© ClipDealer

Unsere zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der HRS-Best-Preis-Klauseln haben wir vor einer Woche veröffentlicht. Zeit also, auf die bei uns eingegangenen Nachfragen einzugehen.

Wieso jetzt?

Die AHGZ machte vor fast zwei Jahren am 5. Februar 2016 mit der Titelstory ihrer Printausgabe „Hotels wollen Portale auf Schadensersatz verklagen“ die Vorbereitung von Schadensersatzklagen gegen Booking.com und HRS branchenbekannt. Die AHGZ informierte, dass die auf Schadensersatzklagen spezialisierte amerikanische Kanzlei Hausfeld sich zu diesem Zweck in Berlin niedergelassen habe und bereits Klagen vorbereite. Schließlich seien Hotels durch die Best-Preis-Klauseln daran gehindert worden, mehr direkte Buchungen zu erzielen und hätten unnötig hohe Provisionen gezahlt... Die Mailadresse des zuständigen Anwalts bei Hausfeld wurde abgedruckt.

Der Hotelverband dagegen wollte diesbezüglich von Anfang an – mit Verlaub – keine Wild-West-Methoden auf dem deutschen Markt einreißen lassen und strebte eine Branchenlösung mit Augenmaß an. Wir informierten deshalb die Verbandsmitglieder und boten eine Vorregistrierung an, damit Hotels durch uns rechtzeitig von einem etwaigen Agreement erfahren. Mehr als 1.000 Hotels machten von diesem Angebot schon im Jahr 2016 Gebrauch. Mit der Weigerung von HRS Ende November 2017, mit uns eine geräuscharme Lösung zum weiteren Prozedere zu verabreden, war diese Option vom Tisch. Stattdessen spielte HRS für uns eindeutig auf Zeit und lehnte es ab, mit uns über etwaige Schadensersatzansprüche der Mitglieder von DEHOGA und IHA zu sprechen, geschweige denn uns gegenüber eine dahingehende Verjährungsverzichtserklärung zugunsten der betroffenen Hotels abzugeben.

Aufgrund des Ablaufs der Verjährungsfrist müssen wir also asymmetrisch vorgehen und zunächst die Ansprüche gegen HRS und erst zu einem späteren Zeitpunkt ggf. gegen Booking.com und Expedia sichern.

Ein Eigentor?

Bleibt die Frage, ob wir uns mit einem Vorgehen gegen die gegenwärtige Nummer 2 unter den Buchungsportalen auf dem deutschen Markt nicht selber schädigen, da das Oligopol so noch enger werden könnte. Da ist natürlich theoretisch etwas dran: Drei Marktteilnehmer sind im Sinne eines funktionierenden Wettbewerbs sicher besser als zwei.

Aber wenn sich der Dritte in seinem konkreten Marktverhalten von den Wettbewerbern ohnehin kein Jota unterscheidet, dann, ja dann ist dieser Aspekt de facto eben auch unerheblich. HRS hat vielmehr keine Gelegenheit ausgelassen, sich sogar explizit als Speerspitze gegen die Brancheninteressen der Hotellerie zu positionieren. Ich erinnere hier aus jüngster Zeit nur an den „30-Prozent-Sie-haben-es-sich-verdient-Business-Tarif-Rabatz“ oder das aktive Bekämpfen alternativer Stornomodelle der Hotellerie („Neue Storno-Regeln kosten Millionen").

Ein deutscher Player?

Und dann wäre da noch der Einwand, dass HRS im Gegensatz zu den beiden Global Playern unter den OTAs doch immerhin deutsch und mittelständisch spreche. Tja, aber was nützt das letztendlich, wenn das Unternehmen sich seit Jahren bei den wichtigen Branchenthemen „die Ohren zuhält“…?


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
16.04.2025 von Markus Luthe
Ton ab?

Es ist zugegebenermaßen ein nur mäßig beschallter Nebenschauplatz. Aber weil auch der schnell prohibitiv teuer werden kann, kümmern wir uns im Hotelverband gerade intensiv mit der zukünftigen Vergabe von Frequenzen aus dem sogenannten Ultrahochfrequenz-Band (UHF). Das Thema mag weder für die breite Öffentlichkeit noch für Hospitality Professionals eine Herzensangelegenheit sein, doch es illustriert ganz gut unser Verständnis von Verbandsarbeit für die Branche. Und deshalb schalte ich hier mal „den Ton an“.

01.04.2025 von Markus Luthe
April, April

Die aprilscherzfreien Corona-Ausfalljahre liegen hinter uns und dennoch bleibt einem das Lachen angesichts der (geo)politischen Herausforderungen mitunter im Halse stecken... Umso mehr Motivation, meine kleine „Tradition“ fortsetzen und die besten Aprilscherze mit Branchenbezug einem absolut subjektiven Ranking zu unterziehen!

18.02.2025 von Markus Luthe
Unter Wikingern
Frontansicht des Hotel Wikingerhof in Kropp. Ein weißes Gebäude mit blauer Beschriftung (Hotelname).

Wieder einmal zählt die Booking Holdings laut fvw-Bericht vom 11. Februar 2025 zu einem illustren Kreis von Online-Portalen, die Verbraucherschützern wegen der Verwendung von „Mondpreisen“ und „Scheinrabatten“ besonders negativ auffallen. Warum verwundert mich das bloß nicht mehr? Das irreführende Vorgehen des Unternehmens hat Methode. Schon vor zehn Jahren beklagte sich unser Mitglied Wikingerhof im schleswig-holsteinischem Kropp über eine unverschämt bis dreiste Preisaktion von Booking.com: Obwohl der Wikingerhof im Sommer 2015 überhaupt keine Preissenkung vornahm, verpasste ihm Booking.com einfach ungefragt einen „50% Rabatt“ Banner. Die Preise waren also trotz des marktschreierischen Solos des Buchungsportals gleichgeblieben und die aufgrund der nun überzogenen Erwartungshaltung der Gäste negativen Bewertungen ließen sich nicht lange auf sich warten: „Bei einem Haus Ihrer Kategorie hätten wir erwartet…“