Markus Luthe / 14.12 2017

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Blogpost von Markus Luthe zur Online-Distribution

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Unsere zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der HRS-Best-Preis-Klauseln haben wir vor einer Woche veröffentlicht. Zeit also, auf die bei uns eingegangenen Nachfragen einzugehen.

Wieso jetzt?

Die AHGZ machte vor fast zwei Jahren am 5. Februar 2016 mit der Titelstory ihrer Printausgabe „Hotels wollen Portale auf Schadensersatz verklagen“ die Vorbereitung von Schadensersatzklagen gegen Booking.com und HRS branchenbekannt. Die AHGZ informierte, dass die auf Schadensersatzklagen spezialisierte amerikanische Kanzlei Hausfeld sich zu diesem Zweck in Berlin niedergelassen habe und bereits Klagen vorbereite. Schließlich seien Hotels durch die Best-Preis-Klauseln daran gehindert worden, mehr direkte Buchungen zu erzielen und hätten unnötig hohe Provisionen gezahlt... Die Mailadresse des zuständigen Anwalts bei Hausfeld wurde abgedruckt.

Der Hotelverband dagegen wollte diesbezüglich von Anfang an – mit Verlaub – keine Wild-West-Methoden auf dem deutschen Markt einreißen lassen und strebte eine Branchenlösung mit Augenmaß an. Wir informierten deshalb die Verbandsmitglieder und boten eine Vorregistrierung an, damit Hotels durch uns rechtzeitig von einem etwaigen Agreement erfahren. Mehr als 1.000 Hotels machten von diesem Angebot schon im Jahr 2016 Gebrauch. Mit der Weigerung von HRS Ende November 2017, mit uns eine geräuscharme Lösung zum weiteren Prozedere zu verabreden, war diese Option vom Tisch. Stattdessen spielte HRS für uns eindeutig auf Zeit und lehnte es ab, mit uns über etwaige Schadensersatzansprüche der Mitglieder von DEHOGA und IHA zu sprechen, geschweige denn uns gegenüber eine dahingehende Verjährungsverzichtserklärung zugunsten der betroffenen Hotels abzugeben.

Aufgrund des Ablaufs der Verjährungsfrist müssen wir also asymmetrisch vorgehen und zunächst die Ansprüche gegen HRS und erst zu einem späteren Zeitpunkt ggf. gegen Booking.com und Expedia sichern.

Ein Eigentor?

Bleibt die Frage, ob wir uns mit einem Vorgehen gegen die gegenwärtige Nummer 2 unter den Buchungsportalen auf dem deutschen Markt nicht selber schädigen, da das Oligopol so noch enger werden könnte. Da ist natürlich theoretisch etwas dran: Drei Marktteilnehmer sind im Sinne eines funktionierenden Wettbewerbs sicher besser als zwei.

Aber wenn sich der Dritte in seinem konkreten Marktverhalten von den Wettbewerbern ohnehin kein Jota unterscheidet, dann, ja dann ist dieser Aspekt de facto eben auch unerheblich. HRS hat vielmehr keine Gelegenheit ausgelassen, sich sogar explizit als Speerspitze gegen die Brancheninteressen der Hotellerie zu positionieren. Ich erinnere hier aus jüngster Zeit nur an den „30-Prozent-Sie-haben-es-sich-verdient-Business-Tarif-Rabatz“ oder das aktive Bekämpfen alternativer Stornomodelle der Hotellerie („Neue Storno-Regeln kosten Millionen").

Ein deutscher Player?

Und dann wäre da noch der Einwand, dass HRS im Gegensatz zu den beiden Global Playern unter den OTAs doch immerhin deutsch und mittelständisch spreche. Tja, aber was nützt das letztendlich, wenn das Unternehmen sich seit Jahren bei den wichtigen Branchenthemen „die Ohren zuhält“…?


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Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

office@hotellerie.de
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