Das Lesen der Anderen

Markus Luthe / 22.11 2015

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Blog von Markus Luthe zum Datenschutz

Seit dem Frühjahr 2015 übermittelt eines der führenden Hotelbuchungsportale in Deutschland und Europa seinen Hotelpartnern nicht mehr die E-Mail-Adresse der Gäste. Will seitdem der Hotelier Kontakt zu seinem zukünftigen oder ehemaligen Gast aufnehmen, kann er dies ausschließlich über das IT-System der Buchungsplattform tun. Die E-Mail-Adresse des Gastes wird durch eine angeblich verschlüsselte, temporäre, OTA-eigene E-Mail-Adresse ersetzt.

Begründet wird diese Vorgehensweise mit vermeintlich optimierter Datensicherheit, zu deren Zweck die Kommunikation „noch sicherer und reibungsloser“ gestaltet worden sei. Für mich las sich das ehrlich gesagt von Anfang an eher als eine strategische Maßnahme, in Zeiten von Big Data möglichst viele Kundendaten seinen Hotelpartnern vorzuenthalten.

Niemals hätte ich aber gedacht, dass das Online-Portal so weit gehen könnte, diese Gästekommunikation, bei der es ja um zeitkritische, sehr sensible Gesundheitsdaten oder privateste Informationen gehen kann, mitzulesen. Doch genau dieser Verdacht kam durch Schilderungen unserer Mitglieder vor ein paar Wochen auf und erhärtete sich seitdem immer mehr. Der OTA soll sogar nicht davor zurückgeschreckt haben, zu interagieren bzw. die Kommunikation sogar zu blockieren.


Die IHA hat sich deshalb direkt an den OTA gewandt und diesen aufgefordert, rechtswidriges Mitlesen der Kommunikation zwischen Gast und Hotel unverzüglich und für alle Zeiten zu unterlassen. Angesichts der Schwere der im Raum stehenden Rechtsverletzung haben wir das Buchungsportal selbstverständlich auch aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.


Die hierzu von uns gesetzte Frist verstrich ohne Reaktion. Mehr als zwei Wochen später erhielten wir ein abwiegelndes Schreiben, das sich für uns wie ein Schuldeingeständnis liest. Denn das Unternehmen teilte lapidar mit, dass es nicht „standardmäßig“ („by default“) auf die Kommunikation zwischen Gast und Hotel zugreife. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wurde nicht abgegeben.

 


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Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
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