Buttonlösung

Hotelführer

Markus Luthe / 28.03 2011

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Blogpost von Markus Luthe zum Verbraucherschutz

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Verbraucher in Zukunft besser vor geschützt werden. Dahinter verbergen sich nur scheinbar kostenlose Angebote auf Webseiten, die im Kleingedruckten aber eine lange Laufzeit und horrende Zahlungspflichten bescheren. Um dies zu erreichen hat die Bundesregierung gleich zwei Initiativen eingefädelt: Zum einen hat das Bundesjustizministerium national einen Referentenentwurf zur sogenannten „Buttonlösung“ vorgelegt. Zum anderen pocht Deutschland auf europäischer Ebene auf eine entsprechende Verankerung in der neuen EU-Verbraucherrechterichtlinie.

Inhaltlich sieht die „Buttonlösung" vor, dass auf jeder Internetseite, auf der ein entgeltlicher Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wird, ein Extra-Feld („Button“) eingeblendet werden muss, mit dem der Verbraucher bestätigt, dass er Preis und Vertragslaufzeit auch wirklich zur Kenntnis genommen hat. Anderenfalls soll ein Vertrag nicht zustande kommen können.

Dieses „Schema B“ bedeutete für die Hotellerie, in ihre Internetauftritte zukünftig zusätzlich noch einen solchen Extra-Button integrieren zu müssen. Die Hotellerie droht nun ihrerseits, erneut Opfer der Abmahnindustrie zu werden, die diese neue Rechtslage ebenso systematisch wie missbräuchlich ausnutzen würde.

Keine Frage: Verbraucher müssen vor unseriösen Anbietern im Internet geschützt werden. Aber neue gesetzliche Regelungen sind dafür nicht erforderlich. Das zeigt nicht zuletzt die Rechtsprechung mit einigen aktuellen Urteilen wie z.B. des OLG Frankfurt, VG Frankfurt oder LG Berlin.

Die angedachte Buttonlösung der Bundesregierung ist mit der heißen Nadel genäht. Sie bedeutet eine zusätzliche Kostenbelastung für die Unternehmer und erhebliche bürokratische sowie rechtliche Unwägbarkeiten, ohne ein Mehr an Verbraucherschutz zu bieten.

Der Abschluss eines Beherbergungsvertrages über das Internet ist doch ohne Kenntnis über Zimmeranzahl, Preis und Zeitraum schon grundsätzlich undenkbar. Was sollte denn da beim Vertragsabschluss im Unklaren verblieben sein, das man sich mit einem Bestätigungsbutton noch einmal vorknöpfen müsste?


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Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

office@hotellerie.de
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