Bildstörung

Markus Luthe / 23.03 2016

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück
1Screenshot Expedia.de vom 09.01.016
1Screenshot Expedia.de vom 09.01.016

 

Blog von Markus Luthe zur Online-Distribution

Nach den Untersagungsverfügungen des Bundeskartellamtes dürfen weder HRS (seit Dezember 2013) noch Booking (seit Dezember 2015) Paritätsklauseln in ihren AGB oder Vorzugsverträgen verwenden oder anderweitig von Hotels in Deutschland einfordern.

Solange das gegen Expedia gerichtete Kartellermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, scheint sich die Nummer Drei im deutschen Markt diesen Umstand derweil zunutze machen zu wollen. Das Unternehmen versucht jedenfalls derzeit mit besonderer Dreistigkeit Hotelpartner einzuschüchtern, die von ihrem guten Recht Gebrauch machen, Expedia keine Raten- oder Verfügbarkeitsparität (auf konkurrierenden Buchungsportalen oder der Hotelwebsite) zu gewähren.

So monierte Expedia Anfang 2016 mehrfach schriftlich gegenüber einem Mitgliedshotel seit Längerem nicht wettbewerbsfähige Raten und Verfügbarkeiten und drohte einen Verlust an Sichtbarkeit letztlich nicht nur an:

„Expedia vergleicht in sehr regelmäßigen Abständen das eigene Angebot mit Wettbewerbern. Für die einzelnen Hotels hat das Ergebnis Einfluss auf die Darstellung auf den Expedia-Seiten.


Weisen die Vergleiche über einen längeren Zeitraum ein nicht wettbewerbsfähiges Angebot bei Expedia auf, kann dies Einfluss auf das Listungsergebnis haben und die Sichtbarkeit einzelner Häuser stark eingeschränkt werden. …


Momentan erscheint Ihr Haus auf den Seiten, sollten jedoch wieder Abweichungen aufgeführt werden, kann es wieder dazu kommen, dass Ihr Hotel weniger Sichtbarkeit erhält (Darstellung ohne Bild).“


Zur Sanktionierung hatte Expedia bei dem betreffenden Hotel tatsächlich sämtliche Hotelbilder und die Hotelbewertungen einfach ausgeblendet (siehe Screenshot)!


Dabei hatte Expedia noch zum 1. August 2015 seine AGB an die - zwischenzeitlich vom Bundeskartellamt einkassierten - AGB von Booking angepasst und seinen Vertragspartnern in einer „Verzichtserklärung“ schriftlich versichert:


„Expedia wird keine Verpflichtung vereinbaren oder durchsetzen, die es Unterkünften aufgeben, Zimmerpreise auf Expedias Webseiten anzubieten, die gleich günstig oder günstiger sind als diejenigen, die über andere Online-Reisebüros angeboten werden.“

 


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
18.09.2024 von Markus Luthe
Dutch Torpedo

Morgen entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-264/23. Es geht um die Frage, ob die von Booking.com den Partnerhotels auferlegten Raten- und Konditionenparitätsklauseln mit den Vorgaben des europäischen Kartellrechts vereinbar sind. Nach einer elfjährigen Verfahrensdauer wird das Marktgebaren nun also einer abschließenden Klärung zugeführt werden.

19.08.2024 von Markus Luthe
Und täglich grüßt das Murmeltier

Ich habe ein Déjà vu: Momentan fragen zahlreiche Mitglieder an, ob Booking.com denn immer noch Ratenparität per Vertrag einfordern dürfe? Nein, dürfen die nicht. Definitiv nicht! Aber sie versuchen meines Erachtens dennoch immer wieder, den Gesetzgeber, die EU-Kommission, das Bundeskartellamt und den Bundesgerichtshof vorzuführen, indem sie Hoteliers hierüber so verwirren und einschüchtern, dass sie sich am Ende doch an die Ratenparität halten.

13.08.2024 von Markus Luthe
Erblast

Dieser Richterhammer ging gänzlich unerwartet auf die familiengeführte Hotellerie nieder: Das erst im Juli veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Februar 2024 zur erbschaftsteuerrechtlichen Einordnung des Generationenübergangs eines Parkhauses befasst sich weder in den Leitsätzen noch im Tenor mit Beherbergungsbetrieben, doch genau die haben nun einen massiven Erbfolgeschaden.