Stefan Dinnendahl / 02.08 2010

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Blog von Stefan Dinnendahl zur UV-Schutzverordnung vom 2. August 2010

Mit der Banken- und Finanzkrise drang der Begriff „Bad Bank“ in den allgemeinen Sprachgebrauch ein. Das bekannteste Belegexemplar in Deutschland ist wohl die Hypo Real Estate (HRE), die nun auch als einzige Bank in Deutschland den Stresstest nicht bestanden hat.

Nach dem Willen des Bundesumweltministeriums wird es bald noch viele weitere „Bad Banks“ geben: Sonnenbanken nämlich. In denen sollen zwar keine „Schrottpapiere“ eingelagert werden, aber wegen des hohen Gefährdungspotentials der künstlichen UV-Strahlung sieht sich der Staat in der Fürsorgepflicht und möchte seine mündigen Bürger besonders schützen. Noch im Herbst 2010 soll daher eine UV-Schutzverordnung („Verordnung zum Schutz vor schädlicher Wirkung künstlicher ultravioletter Strahlung – UVSV“) durchs Kabinett und in den Bundesrat gebracht werden.

Selbstverständlich ist eine UVSV grundsätzlich zu befürworten vor dem Hintergrund, dass das Wohlbefinden und die Gesundheit unserer Gäste oberste Gebote der Hotellerie sind. Die UVSV soll den Belangen des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes auch im Bereich der Solarien Rechnung tragen.

Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit trägt der Verordnungsentwurf jedoch nicht Rechnung. Er hat dadurch leider auch auf Hotels, in denen vielfach als Ergänzung zum Spa-, Wellness- oder Kosmetikangebot auch Sonnenbänke aufgestellt sind. Wie bei professionellen Sonnenbankstudios müsste laut Verordnungsentwurf dann auch in der Hotellerie während der gesamten (!) Einsatzzeit der Sonnenbänke qualifiziertes Fachpersonal zur Einweisung und Beaufsichtigung zugegen sein. Obwohl der Gesetzgeber in der Rechtsgrundlage für die UVSV explizit Ausnahmen für Hotels ermöglicht, will das Ministerium als Verordnungsgeber davon willentlich keinen Gebrauch machen.

Die Begründung: Eine Ausnahme sei mit der Gefährlichkeit von UV-Strahlen nicht zu vereinbaren. Dabei ist bereits heute das Mindestalter für die Nutzung von Solarien per Gesetz auf 18 Jahre festgeschrieben und jedes Kind kann sich der natürlichen UV-Strahlung durch die Sonne nach eigenem Gutdünken aussetzen.

Auf eine besonders fatale Weise scheint diese Verordnung einem Zeitgeist zu folgen: Während bei den Rauchverboten in öffentlichen Räumen allerdings noch der Schutz von Nichtrauchern - also Dritten - im Vordergrund steht, soll nun mit der UVSV der „Sonnen(bank)süchtige“ vor sich selbst geschützt werden!

Was im Verordnungsentwurf dann eigentlich nur noch fehlt ist eine Art „Sonnen(bank)schutzpolizei“, die dann in deutschen Sonnenstudios patrouilliert und für Beachtung der UVSV sorgt. Vielleicht erfreut uns der Gesetzgeber ja auch noch mit einem „Führerschein für Sonnen(bank)nutzer“ in Theorie und Praxis. Mein Leitbild vom mündigen Bürger sieht anders aus.


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Stefan Dinnendahl
Rechtsanwalt / Geschäftsführer
IHA-Service GmbH / Hotelverband Deutschland (IHA)

bonn@hotellerie.de
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