Markus Luthe / 31.01 2020

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blogpost von Markus Luthe zur Politik

© ClipDealer
© ClipDealer

Es gehört zu den sinnhaftesten Vorkehrungen des demokratischen Willensbildungsprozesses, dass die federführenden Bundesministerien vor der Beschlussfassung über ein neues Gesetz im Bundeskabinett den möglicherweise betroffenen Bevölkerungskreisen eine Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen. In der Regel wird hierzu den eingetragenen Verbänden jedweder Couleur einige Wochen vorher der Referentenentwurf zugeleitet, der dann von allen Seiten kritisch beleuchtet, einem Plausibilitätstest durch Praktiker unterzogen und schließlich kommentiert wird. Damit dies für die Öffentlichkeit auch transparent geschieht, werden diese verbandlichen Stellungnahmen auf den Websites der Ministerien für jedermann einsehbar veröffentlicht. So weit, so gut. So viel zur Theorie.

Denn diese Verbandsanhörungen werden in der Praxis des Berliner Politbetriebs zusehends zu einer Alibi-Veranstaltung. Es werden mittlerweile nur noch so extrem kurze Reaktionszeiten gewährt, dass das Procedere sinnentleert zur Farce wird. Mir platzte heute jedenfalls der Kragen als ich im Posteingang eine Einladung zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG) fand. Die Frist zur Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist schon der kommende Mittwoch, 5. Februar 2020!

Wie soll innerhalb von vier Werktagen ein Meinungsbild einer heterogenen, aber sicher betroffenen Branche wie der Hotellerie zu einem komplexen und garantiert nicht unwichtigen Sachverhalt wie der infrastrukturellen Förderung der Elektromobilität seriös eingeholt, bewertet und rechtlich eingeordnet werden können?

Diese Drängelei im Gesetzesverkehr scheint aber mittlerweile zur Regel zu werden, dient aber sicherlich nicht der Qualität der Gesetzgebung. Ich erinnere mich jedenfalls noch gut an das Verfahren zur Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der EU-Zahlungsdiensterichtlinie II , zu der wir vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 21. Dezember 2016 Gelegenheit zur Stellungnahme erhielten und uns eine Rückäußerungsfrist bis zum 4. Januar 2017 gesetzt wurde. Das war nicht nur ein fataler Anschlag auf die Urlaubstage „zwischen den Jahren“, schon damals hegte ich den Verdacht, dass dahinter auch Methode stecken könnte. Der Qualität des Gesetzentwurfs war das Turbo-Verfahren sicherlich nicht förderlich.

Noch einhelliger fällt sicherlich die öffentliche Würdigung der handwerklichen Qualität des Infrastrukturabgabengesetzes aus, mit dem das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) 2018 die Pkw-Maut einführte, respektive einführen wollte. Die interessierten Kreise erhielten sage und schreibe zwei (!) Werktage (von Freitag, 27. April, 18:00 Uhr, bis Mittwoch, 2. Mai „Dienstschluss“; Brückentag inklusive) Gelegenheit zur Kenntnis- und Stellungnahme. Einige Verbandskollegen berichteten, sie hätten effektiv gar nur ein paar Stunden Zeit zum Lesen und Stellungbeziehen gehabt. Den Unfallbericht für diese gesetzgeberische Geschwindigkeitsüberschreitung nimmt nach dem Frontalzusammenstoß der Pkw-Maut mit dem EU-Recht nun jedenfalls ein Untersuchungsausschuss für den Steuerzahler auf.

Zurück zum GEIG, die Zeit drängt halt...:

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor, dass bei Neubau bzw. größerer Renovierung von Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten ist. In Nichtwohngebäuden ist zusätzlich mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Bis 1. Januar 2025 ist jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen zudem mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten. Ausnahmen sind u.a. für Gebäude vorgesehen, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und von ihnen genutzt werden, oder für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 % der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.

Noch Fragen zur Betroffenheit der Branche? Wenn Sie Antworten haben, können Sie mir diese auch gerne über die Kommentarfunktion des Blogs mit auf den Weg geben!

 


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
01.04.2026 von Markus Luthe
April, April

Ich war zugegebenermaßen skeptisch, ob der klassische Aprilscherz nach den Corona-Ausfalljahren noch einmal eine Renaissance erfahren wird. Aber jetzt bin ich mir sicher: Künstliche Intelligenz wird ihm zu neuen Höhenflügen verhelfen! Natürlich glaube ich nicht, dass KI etwa Humor beherrschen und geniale Scherze herbeiprompten könnte. Aus der gegenteiligen Beobachtung ziehe ich meinen Optimismus für die Zukunft des gepflegten Aprilscherzes: KI kann feinsinnigen Humor eben nicht erkennen, aber die Leichtgläubigkeit der Menschen und Redaktionen in KI-unterstützte Recherchen wächst und wächst. Und so nimmt auch die Wahrscheinlichkeit zu, dass Menschen auf Aprilscherze hereinfallen werden.

Lesen Sie hier mein absolut subjektives Top Ten-Ranking der besten touristischen Aprilscherze 2026.

03.03.2026 von Markus Luthe
Wenn auch dem BGH das Wort von Booking nicht reicht

Der Wikingerhof schreibt Geschichte. Rechtsgeschichte. Und das erneut. Worum geht es in diesem jetzt schon sage und schreibe 11 Jahre andauernden Rechtsstreit, den unser Mitglied aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Themas gegen das marktbeherrschende Hotelbuchungsportal führen muss? Im Sommer 2015 verpasste Booking.com dem Hotel ohne Rücksprache geschweige denn Zustimmung ein ebenso marktschreierisches wie wahrheitswidriges Label „Heute X% Rabatt“. In der Folge erhielt das Hotel aufgrund der irregeführten Erwartungshaltung der Gäste umgehend negative Bewertungen. Booking.com wies jegliche Verantwortung für das eigene Handeln ab. Dem Wikingerhof blieb nur, das hinzunehmen oder – mit unserer Unterstützung – den Klageweg zu beschreiten. Glücklicherweise gab das Hotel nicht klein bei!

19.02.2026 von Markus Luthe
Aus P2B mach AGB

Für die Platform-to-Business Regulierung (P2B) haben wir in Brüssel viele Jahre gekämpft. Am 20. Juni 2019 wurde die „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Doch dann kam Corona und der Fokus der Branche richtete sich auf andere Themen. Jetzt droht die P2B-Verordnung zu Unrecht ganz unter die Räder zu geraten.