Anhörung
Blogpost von Markus Luthe zur Politik
Es gehört zu den sinnhaftesten Vorkehrungen des demokratischen Willensbildungsprozesses, dass die federführenden Bundesministerien vor der Beschlussfassung über ein neues Gesetz im Bundeskabinett den möglicherweise betroffenen Bevölkerungskreisen eine Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen. In der Regel wird hierzu den eingetragenen Verbänden jedweder Couleur einige Wochen vorher der Referentenentwurf zugeleitet, der dann von allen Seiten kritisch beleuchtet, einem Plausibilitätstest durch Praktiker unterzogen und schließlich kommentiert wird. Damit dies für die Öffentlichkeit auch transparent geschieht, werden diese verbandlichen Stellungnahmen auf den Websites der Ministerien für jedermann einsehbar veröffentlicht. So weit, so gut. So viel zur Theorie.
Denn diese Verbandsanhörungen werden in der Praxis des Berliner Politbetriebs zusehends zu einer Alibi-Veranstaltung. Es werden mittlerweile nur noch so extrem kurze Reaktionszeiten gewährt, dass das Procedere sinnentleert zur Farce wird. Mir platzte heute jedenfalls der Kragen als ich im Posteingang eine Einladung zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG) fand. Die Frist zur Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist schon der kommende Mittwoch, 5. Februar 2020!
Wie soll innerhalb von vier Werktagen ein Meinungsbild einer heterogenen, aber sicher betroffenen Branche wie der Hotellerie zu einem komplexen und garantiert nicht unwichtigen Sachverhalt wie der infrastrukturellen Förderung der Elektromobilität seriös eingeholt, bewertet und rechtlich eingeordnet werden können?
Diese Drängelei im Gesetzesverkehr scheint aber mittlerweile zur Regel zu werden, dient aber sicherlich nicht der Qualität der Gesetzgebung. Ich erinnere mich jedenfalls noch gut an das Verfahren zur Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der EU-Zahlungsdiensterichtlinie II , zu der wir vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 21. Dezember 2016 Gelegenheit zur Stellungnahme erhielten und uns eine Rückäußerungsfrist bis zum 4. Januar 2017 gesetzt wurde. Das war nicht nur ein fataler Anschlag auf die Urlaubstage „zwischen den Jahren“, schon damals hegte ich den Verdacht, dass dahinter auch Methode stecken könnte. Der Qualität des Gesetzentwurfs war das Turbo-Verfahren sicherlich nicht förderlich.
Noch einhelliger fällt sicherlich die öffentliche Würdigung der handwerklichen Qualität des Infrastrukturabgabengesetzes aus, mit dem das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) 2018 die Pkw-Maut einführte, respektive einführen wollte. Die interessierten Kreise erhielten sage und schreibe zwei (!) Werktage (von Freitag, 27. April, 18:00 Uhr, bis Mittwoch, 2. Mai „Dienstschluss“; Brückentag inklusive) Gelegenheit zur Kenntnis- und Stellungnahme. Einige Verbandskollegen berichteten, sie hätten effektiv gar nur ein paar Stunden Zeit zum Lesen und Stellungbeziehen gehabt. Den Unfallbericht für diese gesetzgeberische Geschwindigkeitsüberschreitung nimmt nach dem Frontalzusammenstoß der Pkw-Maut mit dem EU-Recht nun jedenfalls ein Untersuchungsausschuss für den Steuerzahler auf.
Zurück zum GEIG, die Zeit drängt halt...:
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor, dass bei Neubau bzw. größerer Renovierung von Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten ist. In Nichtwohngebäuden ist zusätzlich mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Bis 1. Januar 2025 ist jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen zudem mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten. Ausnahmen sind u.a. für Gebäude vorgesehen, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und von ihnen genutzt werden, oder für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 % der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.
Noch Fragen zur Betroffenheit der Branche? Wenn Sie Antworten haben, können Sie mir diese auch gerne über die Kommentarfunktion des Blogs mit auf den Weg geben!
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